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Mitteilung (Neues Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
22.08.16, 13:06
Aktualisiert
22.08.16, 13:06
Mitteilung (Neues Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 18.08.2016 Mitteilung: 65/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel 06.09.2016 Neues Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" Im Rahmen des vom Bund verabschiedeten Integrationsgesetzes wurde u.a. die Vorschrift des § 5a Asylbewerberleistungsgesetzes geändert. Hiernach soll Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden, die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung zu überbrücken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu am 20. Juli 2016 entsprechende Richtlinien erlassen, die ich Ihnen als Anlage zur Kenntnis gebe. Für die Gemeinde Kreuzau können bis zu 14 Personen gefördert werden. Z.Zt. wird verwaltungsseitig geprüft, ob entsprechende Anträge gestellt werden. Nähere Informationen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Anlage