Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
02.11.17, 12:04
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: 56/40 31-09 Mu.
Jülich, 26.10.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 334/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
09.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Neufassung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen
und den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich
Anlg.: - 1 IV
40
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1.
Für die Zahlungsabwicklung der Essensgelder in den Kindertageseinrichtungen und den
Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich werden ab dem 01.01.2018 Pauschalbeträge eingeführt.
2.
Die Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und den
Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich wird wie folgt neu gefasst:
„Folgt Neufassung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage!“
3.
Die Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und den
Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich in der Fassung des Ratsbeschlusses vom
13.07.2017 wird aufgehoben.
Begründung:
In der Sitzung des Stadtrates am 13.07.2017 hat der Rat der Stadt Jülich die Einführung von Pauschalbeträgen für die Abrechung der Essensgelder für die Kindertageseinrichtung und die Offenen
Ganztagsschulen der Stadt Jülich ab dem Schul- bzw. Kindergartenjahr 2017/2018 beschlossen.
Auf Grund noch zu klärender Fragen wurde die Umstellung mit Dringlichkeitsentscheidung vom
27.07.2017 bis zum 01.01.2018 zurückgestellt.
Am 26.10.2017 wurde in einer Diskussionsrunde, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, den
Leitungen und den Vorsitzenden der Elternbeiräte der städt. Kindertageseinrichtungen, ein gemeinsamer Vorschlag für die Abrechnung der Essensgelder mittels Pauschale erarbeitet, der in die als
Anlage beigefügte neue Entgeltordnung eingeflossen ist.
Im Rahmen der Diskussion wurde die Wahlmöglichkeit, wie oft ein Kind an der Mittagsverpflegung
teilnimmt nochmals erörtert. Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass es auf Grund der Betreuungsverträge (45-Stunden-Betreuung und 35-Stunden Betreuung mit Übermittagsbetreuung)
eine Wahlmöglichkeit nicht gegeben ist, sondern die Verpflichtung der Eltern besteht, das Kind
entsprechend dem Betreuungsvertrag über Mittag in der Einrichtung zu belassen. Ausnahmen von
dieser Regelung sind nur in Einzelfällen und bei vorliegen triftiger Gründe zulässig.
Es bestand Einvernehmen darüber, dass die Umstellung der Entgeltabrechung auf monatliche Pauschalen eine erhebliche Erleichterung für die Verwaltung, insbesondere aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen darstellt. Die hierdurch gewonnene Zeit kann
zur besseren Betreuung der Kinder verwendet werden. Hinsichtlich der Festlegung und der Höhe
der Pauschale sind jedoch Fragen offen geblieben, die noch geklärt werden müssen. Letztendlich
konnte jedoch eine Einigung dahingehend erzielt werden, ab dem 01.01.2018 die Pauschalen mit
einem monatlichen Betrag von 46,00 € einzuführen.
Da auch die Rückerstattung der Pauschale bei Krankeit des Kindes thematisiert worden ist, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Erstattung bei Krankheit nach einer vollen Woche in die Entgeltordnung aufzunehmen.
Auf Grund dessen gilt diese Regelung zunächst bis zum 31.07.2018.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 334/2017
X
nein
nein
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