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Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
150 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
26.01.17, 18:15
Aktualisiert
26.01.17, 18:15
Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Büchel BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.01.2017 Vorlagen-Nr.: 14/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.02.2017 21.02.2017 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 I. Sach- und Rechtslage: Die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. -KIG- hat mit Datum vom 17.01.2017 die Genehmigung von Sonntagsöffnungen anlässlich des „Radrennens Rund um Düren“ am 23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des Adventsmarktes am 03.12.2017 für den Ortsteil Kreuzau beantragt. Das vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene und am 21.11.2006 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) wurde durch den Landtag mit Datum vom 30. April 2013 geändert. Das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013 ist am 18. Mai 2013 in Kraft getreten. Nach § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes kann die Gemeinde als zuständige örtliche Ordnungsbehörde das Offenhalten von Verkaufsstellen durch ordnungsbehördliche Verordnung zulassen. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18:00 Uhr enden. Das vorstehend genannte Änderungsgesetz fordert in § 6 Abs. 4 vor Erlass der Rechtsverordnung eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeiter- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Diese Anhörung ist zwischenzeitlich erfolgt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet, da die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2015 -BVerwG 8 CN 2.14reicht es nicht mehr aus, den Anlass der Veranstaltung für den entsprechenden verkaufsoffenen Sonntag zu benennen, sondern die jeweiligen Kommunen müssen laut Gericht zu den Besucherzahlen „eine vertretbar entsprechende Prognose“ erstellen. Der Besucherstrom zu dem jeweiligen Anlass muss für sich genommen schon so groß sein, dass er „die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt“ (der Markt und nicht die Ladenöffnung muss den öffentlichen Charakter des Tages prägen und einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der über der zu erwartenden Anzahl der Ladenbesucher liegt). Im Übrigen muss die Ladenöffnung auf das „Umfeld des Anlasses“ begrenzt bleiben. Die von der Kreuzauer Interessengemeinschaft beantragten 4 verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 werden aufgrund der vorgenannten Richtlinien nachstehend erläutert bzw. prognostiziert. 1. Verkaufsoffener Sonntag am 23.04.2017 aus Anlass des Radrennens Seit mehreren Jahren (seit 2010) ist Kreuzau Start- und Zielpunkt des seit Jahrzehnten stattfindenden internationalen Radrennens „Rund um Düren“. Neben den rund 800 teilnehmenden Radsportlern kommen tausende Radsportfreunde aus dem In- und Ausland in den Ortskern Kreuzau, um diesen Radsportklassiker mitzuerleben. Jährlich reisen ca. 5000 Besucher in Kreuzau an, um beim Radsportereignis dabei zu sein. Da dieses Eifel-Radrennen an sich schon diese große Besucherschar anzieht, die auch in diesem Jahr wieder erwartet wird, nutzt die Kreuzauer Interessengemeinschaft auch in 2017 die Gelegenheit, ihren ersten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres aus Anlass des Radsporttages durchzuführen. Die Besucherprognose für das Radsportevent wird mit ca. 5000 beziffert und für den Einzelhandel anlässlich des verkaufsoffenen Sonntages mit ca. 400 Kunden. 2. Verkaufsoffener Sonntag am 02.07.2017 aus Anlass des Kunst- und Genussmarktes Nachdem in den Vorjahren Ende Juni/Anfang Juli der von der Kreuzauer Interessengemeinschaft veranstaltete Fischmarkt Besucherstöme nach Kreuzau gezogen hat, wurde im Jahr 2016 erstmalig als zweite Veranstaltung der KIG ein Kunst- und Genussmarkt im Ortskern als neue Attraktion ins Leben gerufen. Organisator dieses Marktes war Herr Tobias Simon von der Firma OmniEvents, Nideggen. Neben dem großen und hochwertigen Angebot aus dem Kunsthandwerk, in dem sowohl Gewerbetreibende als auch private Hobbyhandwerker ihre Waren dargeboten haben, wurde der Markt bereichert durch eine Vielfalt kulinarischer Delikatessen und „Streetfoods“. Mehrere Stände mit gehobener Gastronomie haben das örtliche Gastronomieangebot abgerundet. Die Besucherzahlen und das hochwertige Angebot haben das Event bestätigt; daher plant die Kreuzauer Interessengemeinschaft in diesem Jahr die Wiederholung der Veranstaltung unter der Leitung von Herrn Simon. Es werden ca. 4.000 Besucher erwartet, die Prognose der Geschäftsinhaber für den verkaufsoffenen Sonntag liegt bei ca. 1.000 Kunden. 3. Verkaufsoffener Sonntag am 03.09.2017 aus Anlass des Ortsfestes Kreuzau Seit Jahrzehnten ist das Ortsfest Kreuzau mit seinem traditionellen Antik-und Trödel- sowie Kunstund Handwerkermarkt über die Gemeinde- und Kreisgrenze hinaus bekannt und zieht jährlich ca. 20.000 Besucher aus nah und fern an. Der Antik- und Trödelmarkt mit Kunst- und Handwerkermarkt sowie das auf mehreren Bühnen dargebotene Musikprogramm gelten alljährlich als Publikumsmagnet. In 2016 wurde die Veranstaltung bereichert durch die in das Ortsfest eingebundene Partnerschaftsfeier anlässlich des 20-jährigen Jubiläums Kreuzau-Plancoet. Die seit Jahren konstant hohen Besucherzahlen anlässlich des Ortsfestes werden auch für die geplante Veranstaltung in 2017 mit ca. 20.000 prognostiziert. Die Kreuzauer Interessengemeinschaft verzeichnet alljährlich ca. 2.000 Kunden in ihren Geschäftslokalen und geht auch in diesem Jahr von der vorgenannten Besucherzahl aus. 4. Verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2017 aus Anlass des Adventsmarktes Kreuzau Seit mehreren Jahren veranstaltet die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. am ersten Adventswochenende einen Adventsmarkt in der Festhalle Kreuzau. Hierzu wird der große Saal der Festhalle mit Handwerker- und Kunsthandwerker-Verkaufsständen ausgestattet. In der Cafeteria des kleinen Saales der Festhalle ist jeder Sitzplatz gefragt, um das Angebot des reichhaltigen Kuchenbuffet zu nutzen. Ein Rahmenprogramm mit Musikdarbietungen -in 2016 erstmals eine -2- „Sing mit-Veranstaltung“- runden das Event ab. Der Adventsmarkt verzeichnet seit Jahren obschon der vielen Weihnachtsmärkte in der Umgebung gute Besucherzahlen von ca. 2000, die teilweise von der Festhalle in den Ort zum Einkaufen pendeln. Die „Sing-mit-Veranstaltung“ soll in 2017 entfallen, dafür sind jedoch seitens der KIG wesentlich mehr Aussteller/Händler geplant als in 2016. Auch für dieses Jahr werden wieder ca. 2.000 Besucher prognostiziert; für den verkaufsoffenen Sonntag der Kreuzauer Interessengemeinschaft im Ortskern Kreuzau werden ca. 500 Kunden erwartet. Aus den vorgenannten Erläuterungen zu 1. bis 4. ist ersichtlich, dass bei jeder der vorgenannten Veranstaltungen die Zahl der zu erwartenden Besucher bei weitem die prognostizierte Anzahl der tatsächlichen Ladenbesucher übersteigt. Somit erklärt sich, dass der jeweilige Anlass an sich und nicht die Ladenöffnung den großen Besucherstrom anzieht und damit den Bestimmungen gemäß o.a. Urteil Rechnung getragen wird. Die Bereichsbegrenzung für die Ladenöffnungen bei allen vorgenannten Veranstaltungen ist der Ortskern Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und Mühlengasse. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, da die Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt. III. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3- -4-