Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
150 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
26.01.17, 18:15
Aktualisiert
26.01.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Büchel
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.01.2017
Vorlagen-Nr.: 14/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.02.2017
21.02.2017
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, des
Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und des
Adventsmarktes am 03.12.2017
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. -KIG- hat mit Datum vom 17.01.2017 die
Genehmigung von Sonntagsöffnungen anlässlich des „Radrennens Rund um Düren“ am
23.04.2017, des Kunst- und Genussmarktes am 02.07.2017, des Ortsfestes am 03.09.2017 und
des Adventsmarktes am 03.12.2017 für den Ortsteil Kreuzau beantragt.
Das vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene und am 21.11.2006 in Kraft getretene
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) wurde durch
den Landtag mit Datum vom 30. April 2013 geändert. Das Gesetz zur Änderung des
Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013 ist am 18. Mai 2013 in Kraft getreten.
Nach § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen,
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden an jährlich
höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein.
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes kann die Gemeinde als zuständige örtliche Ordnungsbehörde
das Offenhalten von Verkaufsstellen durch ordnungsbehördliche Verordnung zulassen. Der
Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf
zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18:00 Uhr enden.
Das vorstehend genannte Änderungsgesetz fordert in § 6 Abs. 4 vor Erlass der Rechtsverordnung
eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeiter- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, der
Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Diese Anhörung ist zwischenzeitlich
erfolgt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet, da die Frist zur Abgabe einer
Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist.
Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2015 -BVerwG 8 CN 2.14reicht es nicht mehr aus, den Anlass der Veranstaltung für den entsprechenden verkaufsoffenen
Sonntag zu benennen, sondern die jeweiligen Kommunen müssen laut Gericht zu den
Besucherzahlen „eine vertretbar entsprechende Prognose“ erstellen. Der Besucherstrom zu dem
jeweiligen Anlass muss für sich genommen schon so groß sein, dass er „die zu erwartende Zahl
der Ladenbesucher übersteigt“ (der Markt und nicht die Ladenöffnung muss den öffentlichen
Charakter des Tages prägen und einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der über der zu
erwartenden Anzahl der Ladenbesucher liegt). Im Übrigen muss die Ladenöffnung auf das
„Umfeld des Anlasses“ begrenzt bleiben.
Die von der Kreuzauer Interessengemeinschaft beantragten 4 verkaufsoffenen Sonntage für das
Jahr 2017 werden aufgrund der vorgenannten Richtlinien nachstehend erläutert bzw.
prognostiziert.
1. Verkaufsoffener Sonntag am 23.04.2017 aus Anlass des Radrennens
Seit mehreren Jahren (seit 2010) ist Kreuzau Start- und Zielpunkt des seit Jahrzehnten
stattfindenden internationalen Radrennens „Rund um Düren“. Neben den rund 800 teilnehmenden
Radsportlern kommen tausende Radsportfreunde aus dem In- und Ausland in den Ortskern
Kreuzau, um diesen Radsportklassiker mitzuerleben. Jährlich reisen ca. 5000 Besucher in
Kreuzau an, um beim Radsportereignis dabei zu sein.
Da dieses Eifel-Radrennen an sich schon diese große Besucherschar anzieht, die auch in diesem
Jahr wieder erwartet wird, nutzt die Kreuzauer Interessengemeinschaft auch in 2017 die
Gelegenheit, ihren ersten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres aus Anlass des Radsporttages
durchzuführen.
Die Besucherprognose für das Radsportevent wird mit ca. 5000 beziffert und für den Einzelhandel
anlässlich des verkaufsoffenen Sonntages mit ca. 400 Kunden.
2. Verkaufsoffener Sonntag am 02.07.2017 aus Anlass des Kunst- und Genussmarktes
Nachdem in den Vorjahren Ende Juni/Anfang Juli der von der Kreuzauer Interessengemeinschaft
veranstaltete Fischmarkt Besucherstöme nach Kreuzau gezogen hat, wurde im Jahr 2016
erstmalig als zweite Veranstaltung der KIG ein Kunst- und Genussmarkt im Ortskern als neue
Attraktion ins Leben gerufen. Organisator dieses Marktes war Herr Tobias Simon von der Firma
OmniEvents, Nideggen. Neben dem großen und hochwertigen Angebot aus dem Kunsthandwerk,
in dem sowohl Gewerbetreibende als auch private Hobbyhandwerker ihre Waren dargeboten
haben, wurde der Markt bereichert durch eine Vielfalt kulinarischer Delikatessen und
„Streetfoods“. Mehrere Stände mit gehobener Gastronomie haben das örtliche
Gastronomieangebot abgerundet.
Die Besucherzahlen und das hochwertige Angebot haben das Event bestätigt; daher plant die
Kreuzauer Interessengemeinschaft in diesem Jahr die Wiederholung der Veranstaltung unter der
Leitung von Herrn Simon.
Es werden ca. 4.000 Besucher erwartet, die Prognose der Geschäftsinhaber für den
verkaufsoffenen Sonntag liegt bei ca. 1.000 Kunden.
3. Verkaufsoffener Sonntag am 03.09.2017 aus Anlass des Ortsfestes Kreuzau
Seit Jahrzehnten ist das Ortsfest Kreuzau mit seinem traditionellen Antik-und Trödel- sowie Kunstund Handwerkermarkt über die Gemeinde- und Kreisgrenze hinaus bekannt und zieht jährlich ca.
20.000 Besucher aus nah und fern an. Der Antik- und Trödelmarkt mit Kunst- und
Handwerkermarkt sowie das auf mehreren Bühnen dargebotene Musikprogramm gelten alljährlich
als Publikumsmagnet. In 2016 wurde die Veranstaltung bereichert durch die in das Ortsfest
eingebundene Partnerschaftsfeier anlässlich des 20-jährigen Jubiläums Kreuzau-Plancoet.
Die seit Jahren konstant hohen Besucherzahlen anlässlich des Ortsfestes werden auch für die
geplante Veranstaltung in 2017 mit ca. 20.000 prognostiziert.
Die Kreuzauer Interessengemeinschaft verzeichnet alljährlich ca. 2.000 Kunden in ihren
Geschäftslokalen und geht auch in diesem Jahr von der vorgenannten Besucherzahl aus.
4. Verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2017 aus Anlass des Adventsmarktes Kreuzau
Seit mehreren Jahren veranstaltet die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. am ersten
Adventswochenende einen Adventsmarkt in der Festhalle Kreuzau. Hierzu wird der große Saal der
Festhalle mit Handwerker- und Kunsthandwerker-Verkaufsständen ausgestattet. In der Cafeteria
des kleinen Saales der Festhalle ist jeder Sitzplatz gefragt, um das Angebot des reichhaltigen
Kuchenbuffet zu nutzen. Ein Rahmenprogramm mit Musikdarbietungen -in 2016 erstmals eine
-2-
„Sing mit-Veranstaltung“- runden das Event ab. Der Adventsmarkt verzeichnet seit Jahren
obschon der vielen Weihnachtsmärkte in der Umgebung gute Besucherzahlen von ca. 2000, die
teilweise von der Festhalle in den Ort zum Einkaufen pendeln. Die „Sing-mit-Veranstaltung“ soll in
2017 entfallen, dafür sind jedoch seitens der KIG wesentlich mehr Aussteller/Händler geplant als
in 2016.
Auch für dieses Jahr werden wieder ca. 2.000 Besucher prognostiziert; für den verkaufsoffenen
Sonntag der Kreuzauer Interessengemeinschaft im Ortskern Kreuzau werden ca. 500 Kunden
erwartet.
Aus den vorgenannten Erläuterungen zu 1. bis 4. ist ersichtlich, dass bei jeder der vorgenannten
Veranstaltungen die Zahl der zu erwartenden Besucher bei weitem die prognostizierte Anzahl der
tatsächlichen Ladenbesucher übersteigt. Somit erklärt sich, dass der jeweilige Anlass an sich und
nicht die Ladenöffnung den großen Besucherstrom anzieht und damit den Bestimmungen gemäß
o.a. Urteil Rechnung getragen wird.
Die Bereichsbegrenzung für die Ladenöffnungen bei allen vorgenannten Veranstaltungen ist der
Ortskern Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und Mühlengasse.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, da die Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt.
III. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen,
wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des
1)
2)
3)
4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 23.04.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Genussmarktes am 02.07.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 03.09.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 03.12.2017, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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