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Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit an Schule Fortführung bis Dezember 2018)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:17
Aktualisiert
30.10.17, 15:17
Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit an Schule
Fortführung bis Dezember 2018) Sitzungsvorlage (Soziale Arbeit an Schule
Fortführung bis Dezember 2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Jülich, 17.10.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 323/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 09.11.2017 TOP Ergebnisse Soziale Arbeit an Schule Fortführung bis Dezember 2018 Anlg.: 1 IV 56 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Bezirksregierung Köln bewilligte zum 14.07.2017 die Weiterfinanzierung der Sozialen Arbeit an Schule bis Dezember 2018. Die pädagogischen Fachkräfte der Stadt Jülich haben inzwischen ihre Änderungsverträge unterschrieben. Damit ist die Fortführung der Sozialarbeit an den städtischen Schulen bis Dezember 2018 gewährleistet. Nach der Schließung der Haupt- und Realschule im Juli 2017 wurde der Einsatz der Fachkräfte neu geregelt  Schulsozialarbeiter im Gymnasium Zitadelle sowie in der Grundschule Nord mit dem Nebenstandrot Welldorf (39 Std./Wo)  Schulsozialarbeiterin in der Promenadenschule und in der KGS (39 Std./Wo)  Schulsozialarbeiterin in der Grundschule West in Koslar (30 Std./Wo). Sie wird federführend die schulübergreifende Projektarbeit koordinieren. Das zentral gelegene Büro im Schulzentrum steht ihr dafür weiterhin zur Verfügung. Nach den Sommerferien haben die Fachkräfte gemeinsam das Konzept von 2012 überarbeitet und um relevante Aspekte für die Grundschul-Arbeit erweitert, siehe Anlage. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produktsachkonto: ja jährl. Folgekosten: ja nein jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung Der Personalrat hat zugestimmt: Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja Anhörung ja ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein ja nein Sitzungsvorlage 323/2017 nein nein Seite 2