Daten
Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:17
Aktualisiert
30.10.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.:
Jülich, 17.10.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 323/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
09.11.2017
TOP
Ergebnisse
Soziale Arbeit an Schule
Fortführung bis Dezember 2018
Anlg.: 1
IV
56
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SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Bezirksregierung Köln bewilligte zum 14.07.2017 die Weiterfinanzierung der Sozialen Arbeit
an Schule bis Dezember 2018. Die pädagogischen Fachkräfte der Stadt Jülich haben inzwischen
ihre Änderungsverträge unterschrieben. Damit ist die Fortführung der Sozialarbeit an den städtischen Schulen bis Dezember 2018 gewährleistet.
Nach der Schließung der Haupt- und Realschule im Juli 2017 wurde der Einsatz der Fachkräfte neu
geregelt
Schulsozialarbeiter im Gymnasium Zitadelle sowie in der Grundschule Nord mit dem Nebenstandrot Welldorf (39 Std./Wo)
Schulsozialarbeiterin in der Promenadenschule und in der KGS (39 Std./Wo)
Schulsozialarbeiterin in der Grundschule West in Koslar (30 Std./Wo). Sie wird federführend die schulübergreifende Projektarbeit koordinieren. Das zentral gelegene Büro im
Schulzentrum steht ihr dafür weiterhin zur Verfügung.
Nach den Sommerferien haben die Fachkräfte gemeinsam das Konzept von 2012 überarbeitet und
um relevante Aspekte für die Grundschul-Arbeit erweitert, siehe Anlage.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000
€ brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produktsachkonto:
ja
jährl. Folgekosten:
ja
nein
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
Der Personalrat hat zugestimmt:
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
Anhörung
ja
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu
beteiligen:
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5
Abs. 5 GO NW widersprochen:
ja
nein
ja
nein
Sitzungsvorlage 323/2017
nein
nein
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