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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-440/2005 3. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Rat der Stadt Bedburg 15.11.2005 Original Hauptausschuss 29.11.2005 1. Ergänzung Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 2. Ergänzung Rat der Stadt Bedburg 24.01.2006 3. Ergänzung Betreff: Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Fassung des Entwurfs einschließlich der nachgereichten Änderungen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Rates am 13.12.2005 wurde die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 zurück gestellt, da noch Beratungsbedarf bestand. Die bereits in der Sitzung am 13.12.2005 mitgeteilten Änderungen der Plandaten wurden aufgrund neuer Informationen angepasst bzw. ergänzt. Insbesondere sind dies Änderungen aufgrund der vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund bekannt gegebenen Eckdaten zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG; veröffentlicht vom NWSTGB am 12.12.2005, eingegangen am 13.12.2005), der Orientierungsdaten des Innenministers für die Haushaltsjahr 2006 – 2009 (vom 29.12.2005), aufgrund der Umsetzung des Personalkonzeptes bzgl. des Reinigungspersonals und aufgrund der am 16.01.2005 eingegangenen Eckdaten zum Kreishaushalt 2006. Aufgrund der Eckdaten zum GFG wurde der Ansatz der Schlüsselzuweisungen erhöht. Trotz der sinkenden Verbundmasse (-5,8%) ist nach verwaltungsseitiger Einschätzung der angesetzte Betrag nicht unrealistisch. Viele Komponenten wirken bei der Ermittlung des Grundbetrages, der die individuelle Festsetzung der Schlüsselzuweisungen je Gemeinde maßgeblich beeinflusst, mit. Die landesweite Steuerkraft steigt lt. ersten Veröffentlichungen des NWSTGB. Die Steuerkraft der Stadt Bedburg sinkt allerdings deutlich, so dass die o.g. 5,8%ige Senkung der Verbundmasse voraussichtlich in der Stadt Bedburg nicht voll durchschlägt. Aber auch hierbei handelt es sich um eine verwaltungsseitige Schätzung. Genaue Daten werden erst nach Vorlage der 1. Proberechnung des LDS zu erwarten sein (voraussichtlich Ende Januar). Die bisher übliche „Spitzabrechnung“ des Solidarbeitrages entfällt ab dem Haushaltjahr 2006. Hier zeichnet sich eine weitere Verbesserung des Haushaltes ab (ca. 450.000 €), die planerisch berücksichtigt wurde. Der Wegfall dieser Zahlung erhöht die Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage. Diese wurde aufgrund dessen ebenfalls angepasst (Verschlechterung von rd. 160.000 €). Mit 12 Reinigungskräften wurden in der letzten Dezemberwoche Auflösungsverträge zum 30.06.2006, abweichend hiervon in einem Fall zum 31.12.2006 geschlossen. Die über den 30.06.2006 hinaus beschäftigten Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst werden entsprechend ihren Arbeitsstunden in den städtischen Objekten eingesetzt. Fremd gereinigt werden ab 2007 zunächst nur noch die Gebäude Turnhalle Oeppenstraße, Bürgerhalle Königshoven, Multihalle Kaster, Sportlerheim Kaster, Jugendzentrum Kaster, Gründerzentrum und das Schloss. Die Personalaufwendungen der Reinigungskräfte waren im Entwurf noch mit rd. 500.000. € angesetzt. Diese reduzieren sich im Haushaltsjahr 2006 auf nunmehr 460.000 € (einschl. der Abfindungen). Im Haushaltsjahr 2007 schlagen die Konsolidierungsmaßnahmen voll durch und reduzieren die Personalaufwendungen auf rd. 220.000 €. Die im Entwurf angesetzten Aufwendungen für Fremdreinigungen (rd. 176.000 €) reduzieren sich auf rd. 161.000 € in 2006 und gar auf 66.000 € ab 2007. Den Ansätzen der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer im Entwurf lagen die Orientierungsdaten des Innenministers der Jahre 2005 – 2008 zugrunde. Zwischenzeitlich wurden die neuen Orientierungsdaten vom 29.12.2005 zugrunde gelegt. Die Steigerungsraten der o.g. Steuerarten wurden für die Jahre 2007 – 2009 nach unten korrigiert, so dass sich in diesen Jahren eine Verschlechterung des Haushalts (pro Jahr zwischen 70.000 € und 250.000 €) ergibt. Die Eckdaten des Rhein-Erft-Kreises bzgl. der Haushaltsdaten sehen auf den ersten Blick nicht so schlecht aus. Der Kreisumlagesatz von 31,93 v.H. soll trotz sinkender Umlagegrundlage im Jahre 2006 beibehalten werden. Die differenzierte Umlage für den ÖPNV soll ebenfalls gegenüber der bisherigen Festsetzung leicht sinken. Bei einer zu finanzierenden Unterdeckung im Bereich des SGB II in Höhe von rd. 49,8 Mio. € wird der Anteil der Stadt Bedburg bei geschätzten 2,25 Mio. € liegen (+ 100.000 € gegenüber dem Ansatz im Entwurf). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die beabsichtigte Erhöhung der Jugendamtsumlage hat allerdings für den Haushalt der Stadt Bedburg eine gravierende verschlechternde Wirkung. So soll der umlagefähige Gesamtbetrag von 7,54 Mio. € in 2005 auf sage und schreibe 9,63 Mio. € (+ 27,81%) ansteigen. Der Anteil der Stadt Bedburg beträgt statt im Entwurf veranschlagten 4,13 Mio. € nunmehr voraussichtlich 5,3 Mio. €. Hierin enthalten ist ein Abrechnungsbetrag von rd. 310 T€ aus 2004 und ein Abrechnungsbetrag von rd. 250 T€ aus dem voraussichtlichen Abschluss 2005 (insgesamt geschätzter Fehlbetrag in 2005 = 800 T€, die spätestens in 2007 abzurechnen sind). Die enormen Anstiege resultieren insbesondere aus den Bereichen „Hilfe zur Erziehung“ und „Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme“. Diese Anstiege sind natürlich nicht kommentarlos hinnehmbar und werden einer kritischen Überprüfung unterzogen. Da unter Voraussetzung der Erhöhung der Realsteuerhebesätze – wie nachstehend erläutert – nicht die Gefahr der Aufstellung eines Haushaltssicherungkonzeptes besteht, wird vorgeschlagen, den in den Eckdaten ausgewiesenen Betrag in den Haushalt einzustellen. Hierdurch wird nicht zuletzt der Ausichtsbehörde, der der Haushalt zur Genehmigung vorgelegt werden muss, der „worst-case“ dargestellt. Jahresergebnisse Ergebnisplan Insbesondere durch die vorbehaltlich des Beschlusses des Rates eingestellte Erhöhung der Realsteuerhebesätze steigen die Erträge der Ergebnisplanung gegenüber denen im Entwurf insgesamt um 982.410 €. Werden die Steuersätze nicht wie vom Kämmerer vorgeschlagen erhöht, verschlechtert sich die Haushaltslage um 768.000 € zzgl. jährlicher Mehrbelastungen durch Kassenkreditzinsen in Höhe von rd. 12.000 € im ersten Jahr bis zu rd. 70.000 € im vierten Jahr. Die Aufwendungen 2006 steigen insbesondere durch die Jugendamtumlage gegenüber denen im Entwurf um rd. 1,35 Mio. €. Die Jahresergebnisse des Gesamtergebnisplans stellen sich unter Berücksichtigung der Steuererhöhungen somit wie folgt dar: 2006 2007 2008 2009 - 4.678.105 € - 5.501.758 € - 3.146.112 € - 4.530.010 € Die prozentualen Anteile der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen sinken von 19,39 % in 2005 auf 16,56 % in 2008. Der Anstieg in 2009 auf 18,25% resultiert aus der Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde. Auch wenn die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO vermieden werden kann, ist nicht zuletzt durch den enormen Anstieg der Jugendamtsumlage weiterer Konsolidierungsbedarf da. Ziel muss es sein, so nahe wie möglich an den Haushaltsausgleich zu kommen und die vom Gesetzgeber geforderte Erreichung einer intergenerativen Gerechtigkeit zu gewährleisten. Finanzplan STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Defizite liegen deutlich über denen des Ergebnisplans. Die eingerechneten Verbesserungen aus den Realsteuererhöhungen, die geschätzten Verbesserungen beim Finanzausgleich, die Verbesserungen bei den Personalauszahlungen werden durch die Mehrauszahlungen für die Jugendamtsumlagen aufgezehrt. Vor dem Hintergrund der noch laufenden Ermittlungen zur Neukalkulation der Friedhofsgebühren sind diese zur Zeit nur auf Vorjahresniveau eingestellt worden. Ein Mehr an Einzahlungen (0,93 Mio. €), die eingestellten Mehrauszahlungen (1,73 Mio. €) und das Defizit des Entwurfs saldieren sich zu folgenden Ergebnissen: 2006 2007 2008 2009 - 6.459.942 € - 6.478.704 € - 4.378.792 € - 5.235.531 € Neuberechnung der Ausgleichsrücklage Die bei der Beurteilung des Haushaltsausgleichs zu berücksichtigende Ausgleichsrücklage kann nach neuesten Erkenntnissen hinsichtlich deren Berechnung von bislang 6,616 Mio. € auf 7,040 Mio. € angehoben werden. Dies liegt an der nunmehr vom Innenminister per Mail bestätigten Berechnungsweise. Hiernach sind auch die bisher nicht berücksichtigten Investitionspauschalen in die Berechnung mit einzubeziehen. Nach Abzug des negativen Jahresergebnisses 2005 verbleiben planerisch noch rd. 700.000 € in der Ausgleichsrücklage. Voraussetzungen für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept Zur Verdeutlichung der dringenden Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung ist nachstehend eine Passage aus dem neuen Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten näher erläutert. Danach ist ein HSK genehmigungsfähig, wenn zumindest der jahresbezogene Haushaltsausgleich (ohne Abdeckung von Altfehlbeträgen) spätestens im 4. auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr erreicht wird. Fehlbeträge aus Vorjahren müssen innerhalb von höchstens 5 Jahren seit Erreichen des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs abgedeckt werden. Beispiel: Pflicht zur Aufstellung eines HSK Pflicht zum jahresbezogenen Ausgleich Pflicht zum Abbau aller Altfehlbeträge Haushaltsjahr 2007 Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2016 Im Falle der Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK müsste die Stadt Bedburg also in einem Zeitfenster von 9 Jahren den Haushaltsausgleich einschl. des Abbaus der Altfehlbeträge – gleichbedeutend mit einer „Wiedererhöhung“ des Eigenkapitals – erreichen. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.01.2006 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister