Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-440/2005 3.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
15.11.2005
Original
Hauptausschuss
29.11.2005
1. Ergänzung
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
2. Ergänzung
Rat der Stadt Bedburg
24.01.2006
3. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Fassung des Entwurfs einschließlich der nachgereichten
Änderungen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 13.12.2005 wurde die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2006 zurück gestellt, da noch Beratungsbedarf bestand.
Die bereits in der Sitzung am 13.12.2005 mitgeteilten Änderungen der Plandaten wurden aufgrund
neuer Informationen angepasst bzw. ergänzt. Insbesondere sind dies Änderungen aufgrund der
vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund bekannt gegebenen Eckdaten zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG; veröffentlicht vom NWSTGB am 12.12.2005, eingegangen
am 13.12.2005), der Orientierungsdaten des Innenministers für die Haushaltsjahr 2006 – 2009
(vom 29.12.2005), aufgrund der Umsetzung des Personalkonzeptes bzgl. des
Reinigungspersonals und aufgrund der am 16.01.2005 eingegangenen Eckdaten zum
Kreishaushalt 2006.
Aufgrund der Eckdaten zum GFG wurde der Ansatz der Schlüsselzuweisungen erhöht. Trotz der
sinkenden Verbundmasse (-5,8%) ist nach verwaltungsseitiger Einschätzung der angesetzte
Betrag nicht unrealistisch. Viele Komponenten wirken bei der Ermittlung des Grundbetrages, der
die individuelle Festsetzung der Schlüsselzuweisungen je Gemeinde maßgeblich beeinflusst, mit.
Die landesweite Steuerkraft steigt lt. ersten Veröffentlichungen des NWSTGB. Die Steuerkraft der
Stadt Bedburg sinkt allerdings deutlich, so dass die o.g. 5,8%ige Senkung der Verbundmasse
voraussichtlich in der Stadt Bedburg nicht voll durchschlägt. Aber auch hierbei handelt es sich um
eine verwaltungsseitige Schätzung. Genaue Daten werden erst nach Vorlage der 1.
Proberechnung des LDS zu erwarten sein (voraussichtlich Ende Januar). Die bisher übliche
„Spitzabrechnung“ des Solidarbeitrages entfällt ab dem Haushaltjahr 2006. Hier zeichnet sich eine
weitere Verbesserung des Haushaltes ab (ca. 450.000 €), die planerisch berücksichtigt wurde. Der
Wegfall dieser Zahlung erhöht die Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage. Diese
wurde aufgrund dessen ebenfalls angepasst (Verschlechterung von rd. 160.000 €).
Mit 12 Reinigungskräften wurden in der letzten Dezemberwoche Auflösungsverträge zum
30.06.2006, abweichend hiervon in einem Fall zum 31.12.2006 geschlossen. Die über den
30.06.2006 hinaus beschäftigten Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst werden entsprechend ihren
Arbeitsstunden in den städtischen Objekten eingesetzt. Fremd gereinigt werden ab 2007 zunächst
nur noch die Gebäude Turnhalle Oeppenstraße, Bürgerhalle Königshoven, Multihalle Kaster,
Sportlerheim Kaster, Jugendzentrum Kaster, Gründerzentrum und das Schloss.
Die Personalaufwendungen der Reinigungskräfte waren im Entwurf noch mit rd. 500.000. €
angesetzt. Diese reduzieren sich im Haushaltsjahr 2006 auf nunmehr 460.000 € (einschl. der
Abfindungen). Im Haushaltsjahr 2007 schlagen die Konsolidierungsmaßnahmen voll durch und
reduzieren die Personalaufwendungen auf rd. 220.000 €.
Die im Entwurf angesetzten Aufwendungen für Fremdreinigungen (rd. 176.000 €) reduzieren sich
auf rd. 161.000 € in 2006 und gar auf 66.000 € ab 2007.
Den Ansätzen der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer im Entwurf lagen die
Orientierungsdaten des Innenministers der Jahre 2005 – 2008 zugrunde. Zwischenzeitlich wurden
die neuen Orientierungsdaten vom 29.12.2005 zugrunde gelegt. Die Steigerungsraten der o.g.
Steuerarten wurden für die Jahre 2007 – 2009 nach unten korrigiert, so dass sich in diesen Jahren
eine Verschlechterung des Haushalts (pro Jahr zwischen 70.000 € und 250.000 €) ergibt.
Die Eckdaten des Rhein-Erft-Kreises bzgl. der Haushaltsdaten sehen auf den ersten Blick nicht so
schlecht aus. Der Kreisumlagesatz von 31,93 v.H. soll trotz sinkender Umlagegrundlage im Jahre
2006 beibehalten werden. Die differenzierte Umlage für den ÖPNV soll ebenfalls gegenüber der
bisherigen Festsetzung leicht sinken. Bei einer zu finanzierenden Unterdeckung im Bereich des
SGB II in Höhe von rd. 49,8 Mio. € wird der Anteil der Stadt Bedburg bei geschätzten 2,25 Mio. €
liegen (+ 100.000 € gegenüber dem Ansatz im Entwurf).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die beabsichtigte Erhöhung der Jugendamtsumlage hat allerdings für den Haushalt der Stadt
Bedburg eine gravierende verschlechternde Wirkung. So soll der umlagefähige Gesamtbetrag von
7,54 Mio. € in 2005 auf sage und schreibe 9,63 Mio. € (+ 27,81%) ansteigen. Der Anteil der Stadt
Bedburg beträgt statt im Entwurf veranschlagten 4,13 Mio. € nunmehr voraussichtlich 5,3 Mio. €.
Hierin enthalten ist ein Abrechnungsbetrag von rd. 310 T€ aus 2004 und ein Abrechnungsbetrag
von rd. 250 T€ aus dem voraussichtlichen Abschluss 2005 (insgesamt geschätzter Fehlbetrag in
2005 = 800 T€, die spätestens in 2007 abzurechnen sind).
Die enormen Anstiege resultieren insbesondere aus den Bereichen „Hilfe zur Erziehung“ und
„Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme“. Diese Anstiege sind natürlich nicht kommentarlos
hinnehmbar und werden einer kritischen Überprüfung unterzogen.
Da unter Voraussetzung der Erhöhung der Realsteuerhebesätze – wie nachstehend erläutert –
nicht die Gefahr der Aufstellung eines Haushaltssicherungkonzeptes besteht, wird vorgeschlagen,
den in den Eckdaten ausgewiesenen Betrag in den Haushalt einzustellen.
Hierdurch wird nicht zuletzt der Ausichtsbehörde, der der Haushalt zur Genehmigung vorgelegt
werden muss, der „worst-case“ dargestellt.
Jahresergebnisse Ergebnisplan
Insbesondere durch die vorbehaltlich des Beschlusses des Rates eingestellte Erhöhung der
Realsteuerhebesätze steigen die Erträge der Ergebnisplanung gegenüber denen im Entwurf
insgesamt um 982.410 €. Werden die Steuersätze nicht wie vom Kämmerer vorgeschlagen erhöht,
verschlechtert sich die Haushaltslage um 768.000 € zzgl. jährlicher Mehrbelastungen durch
Kassenkreditzinsen in Höhe von rd. 12.000 € im ersten Jahr bis zu rd. 70.000 € im vierten Jahr.
Die Aufwendungen 2006 steigen insbesondere durch die Jugendamtumlage gegenüber denen im
Entwurf um rd. 1,35 Mio. €. Die Jahresergebnisse des Gesamtergebnisplans stellen sich unter
Berücksichtigung der Steuererhöhungen somit wie folgt dar:
2006
2007
2008
2009
- 4.678.105 €
- 5.501.758 €
- 3.146.112 €
- 4.530.010 €
Die prozentualen Anteile der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen sinken von
19,39 % in 2005 auf 16,56 % in 2008. Der Anstieg in 2009 auf 18,25% resultiert aus der
Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde.
Auch wenn die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO
vermieden werden kann, ist nicht zuletzt durch den enormen Anstieg der Jugendamtsumlage
weiterer Konsolidierungsbedarf da. Ziel muss es sein, so nahe wie möglich an den
Haushaltsausgleich zu kommen und die vom Gesetzgeber geforderte Erreichung einer
intergenerativen Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Finanzplan
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Defizite liegen deutlich über denen des Ergebnisplans. Die eingerechneten Verbesserungen
aus den Realsteuererhöhungen, die geschätzten Verbesserungen beim Finanzausgleich, die
Verbesserungen bei den Personalauszahlungen werden durch die Mehrauszahlungen für die
Jugendamtsumlagen aufgezehrt. Vor dem Hintergrund der noch laufenden Ermittlungen zur
Neukalkulation der Friedhofsgebühren sind diese zur Zeit nur auf Vorjahresniveau eingestellt
worden.
Ein Mehr an Einzahlungen (0,93 Mio. €), die eingestellten Mehrauszahlungen (1,73 Mio. €) und
das Defizit des Entwurfs saldieren sich zu folgenden Ergebnissen:
2006
2007
2008
2009
- 6.459.942 €
- 6.478.704 €
- 4.378.792 €
- 5.235.531 €
Neuberechnung der Ausgleichsrücklage
Die bei der Beurteilung des Haushaltsausgleichs zu berücksichtigende Ausgleichsrücklage kann
nach neuesten Erkenntnissen hinsichtlich deren Berechnung von bislang 6,616 Mio. € auf 7,040
Mio. € angehoben werden. Dies liegt an der nunmehr vom Innenminister per Mail bestätigten
Berechnungsweise. Hiernach sind auch die bisher nicht berücksichtigten Investitionspauschalen in
die Berechnung mit einzubeziehen. Nach Abzug des negativen Jahresergebnisses 2005
verbleiben planerisch noch rd. 700.000 € in der Ausgleichsrücklage.
Voraussetzungen für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
Zur Verdeutlichung der dringenden Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung ist nachstehend
eine
Passage
aus
dem
neuen
Handlungsrahmen
zur
Genehmigung
von
Haushaltssicherungskonzepten näher erläutert.
Danach ist ein HSK genehmigungsfähig, wenn zumindest der jahresbezogene
Haushaltsausgleich (ohne Abdeckung von Altfehlbeträgen) spätestens im 4. auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahr erreicht wird. Fehlbeträge aus Vorjahren müssen innerhalb von höchstens 5
Jahren seit Erreichen des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs abgedeckt werden.
Beispiel:
Pflicht zur Aufstellung eines HSK
Pflicht zum jahresbezogenen Ausgleich
Pflicht zum Abbau aller Altfehlbeträge
Haushaltsjahr 2007
Haushaltsjahr 2011
Haushaltsjahr 2016
Im Falle der Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK müsste die Stadt Bedburg also in einem
Zeitfenster von 9 Jahren den Haushaltsausgleich einschl. des Abbaus der Altfehlbeträge –
gleichbedeutend mit einer „Wiedererhöhung“ des Eigenkapitals – erreichen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.01.2006
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister