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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-503/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-503/2006)

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Inhalt der Datei

WP7-503/2006 Anlage zur Vorlage WP7-503/2006 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstaben i und f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW. S. 498), und des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 19.12.2000 (BGBI. I S. 1790) sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.12.2003 (BGBI. I S. 3076) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Grundsteuer A Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 300 v.H. festgesetzt. §2 Grundsteuer B Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 450 v.H. festgesetzt. §3 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit 460 v.H. festgesetzt. §4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Hebesatzsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Hebesätze gelten ab 01.01.2006.