Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
05.05.17, 12:01
Aktualisiert
05.05.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: III Az.: Be/Wo
Jülich, 02.05.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 164/2017 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
11.05.2017
TOP
Ergebnisse
Sachstandsbericht Bürgerhallen
Anlg.:
23
Mh
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Bereits im vergangenen Jahr wurden alle Ortsvorsteher angeschrieben und über den Beschluss des
Rates bezüglich der Übertragung der Bürgerhallen an Trägervereine informiert. Gleichzeitig wurden
die Ortsvorsteher gebeten, in ihren Ortschaften die generelle Bereitschaft zur Übernahme der Bürgerhallen durch ortsansässige Vereine bzw noch zu gründende Trägervereine abzufragen.
Bereits hierbei ergab sich, dass in verschiedenen Ortschaften kein Interesse für die Übernahme der
Bürgerhallen besteht:
Pattern, Alte Schule
Jülich, Stadthalle
Merzenhausen, Bürgerhalle
Bei den verbliebenen Hallen wurden die Verbrauchsdaten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser etc) aufgeschlüsselt und zur Verfügung gestellt. Auch die übrigen Kosten Versicherungen, Grundbesitzabgaben u.ä. wurden weitergeleitet.
In einigen Fällen haben auch bereits Gespräche mit den Ortsvorstehern und interessierten Vereinen
stattgefunden. Wesentliche Aussagen hierbei waren:
-
Grundsätzlich kann man sich eine Übernahme vorstellen
Es darf kein finanzielles Risiko auf den Verein zukommen
Die Abschreibung verbleibt bei der Stadt
Die Einnahmen gehen an den Verein
Bei den Ausgaben muss noch geprüft werden, was der Verein trägt und welche Kosten bei
der Stadt verbleiben
Wer trägt die bauliche Unterhaltung
Wer trägt investive Maßnahmen
Da keine zwei Hallen in ihrer spezifischen Nutzung identisch sind, ergeben sich hierdurch weitergehende Fragen, die derzeit noch geprüft und beantwortet werden (Beispiel Broich – Nutzung als
Umkleide für Sportverein, Lich Steinstraß – inkl. Feuerwehrgerätehaus, Stetternich – Wohnungen
und Vereinsnutzung usw.).
Unabhängig hiervon wurde parallel bei benachbarten Kommunen bereits nachgefragt, welche Regelungen dort getroffen wurden. Zurzeit wird an einem Vertragsentwurf gearbeitet, der dann mit den
„potentiellen“ Trägervereinen abgestimmt werden kann. Der Vertragsentwurf soll dann schon Aussagen über die mögliche Kostenverteilung enthalten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 164/2017 1. Ergänzung
x
nein
nein
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