Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
04.05.16, 18:16
Aktualisiert
04.05.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 39/2016
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 04.05.2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.05.2016
02.06.2016
16.06.2016
29.06.2016
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der
Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 18.09.2015, bei der Verwaltung eingegangen am 21.09.2015, beantragt der
Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Nr. 117, die Änderung der
Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim zur Errichtung eines Einfamilienhaus auf diesem
Grundstück. Das Antragsschreiben mit dem dazugehörigen Lageplan ist als Anlage 1 beigefügt.
(Auf Wunsch des Eigentümers wurde der Antrag bisher nicht bearbeitet).
Der beantragte Grundstücksbereich ist derzeit planungsrechtlicher Außenbereich. Beantragt
wurde die Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim, die bereits den
südlichen Teil des Grundstücks entlang der Straße „An der Hardt“ einschließt. Da die
Erschließung des Grundstücks bzw. der Grundstücke über den östlich angrenzenden Hauweg
erfolgen soll, welcher vom Bebauungsplan A 4 erfasst wird, ist die Umsetzung über eine
Ergänzung des Bebauungsplanes A 4 für den Ortsteil Bogheim sinnvoll. Ein Auszug aus dem
Bebauungsplan A 4, 1. Änderung, ist als Anlage 3 beigefügt.
Da der Bereich im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, ist eine
Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Ausweisung einer überbaubaren Fläche auf dem
Flurstück Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117 keine grundsätzlichen Bedenken.
Sinnvoll wäre die Erweiterung des Plangebiets A 4 um einen 30 Meter breiten Streifen entlang der
westlichen Plangebietsgrenze nördlich an die Innenbereichsgrenze anschließend.
Die Fläche für die Wohnbebauung reicht bis zur Höhe der parallel zur Straße „An der Hardt“
verlaufenden Straße „Am Hauweg“; die Fläche ab dort bis zum Wirtschaftsweg „Am Hauweg“ wird
im Bebauungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Ein Entwurf der
Bebauungsplanänderung ist als Anlage 2 beigefügt.
Um dem Antrag stattgeben zu können, sollen folgende Festsetzungen getroffen werden:
1. Rücknahme der gemeindlichen Grünfläche und Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche
zur Schaffung von 2 Grundstückszufahrten in einer Breite von je 5 Metern.
2. Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Breite von 42 m und einer Tiefe von 15 m
in Anlehnung an die überbaubare Fläche auf den angrenzenden Grundstücken in der
Straße „Am Hauweg“.
3. Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft anschließend an die Wohnbaufläche bis
zum Wirtschaftsweg „Am Hauweg“.
Für das neu entstehende Baugrundstück gelten selbstverständlich die Festsetzungen des
bestehenden Bebauungsplanes A 4 sowie die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften.
Dies sind im Einzelnen:
- WA - allgemeines Wohngebiet
- max. II-geschossige Bauweise
- nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
- GRZ 0,4 / GFZ 0,8
- geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben
- max. Firsthöhe 9,0 m über Oberkante fertig ausgebaute Straße
Auf Wunsch des Antragstellers soll lediglich die Festsetzung „geneigtes Dach zwingend
vorgeschrieben“ nicht übernommen werden, um den Bau eines Wohnhauses mit Flachdach im
z.Zt. sehr populären „Bauhausstil“ zu ermöglichen. Hier wäre die Festsetzung der max. Dachhöhe
auf 7,0 m für Flachdächer sinnvoll.
In einem persönlichen Gespräch wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass das gesamte
Grundstück Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117 im Landschaftsplan 3 (Kreuzau-Nideggen)
als Landschaftsschutzgebiet 2.2-2 „Rurtalhänge zwischen Untermaubach und Abenden“
ausgewiesen ist. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes sowie die
Ermittlung von Eingriffs und zu schaffendem Ausgleich ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
mit der zuständigen Behörde, Untere Landschaftsbehörde, Kreis Düren, abzustimmen.
Ich schlage Ihnen vor, dem Antrag stattzugeben und den entsprechenden Aufstellungsbeschluss
zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine. Alle im Zuge der Planung anfallenden Kosten werden vom Antragsteller erstattet. Dies wird
durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB geregelt.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des
Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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