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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
04.05.16, 18:16
Aktualisiert
04.05.16, 18:16
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg";
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 39/2016 Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Gottstein Kreuzau, 04.05.2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.05.2016 02.06.2016 16.06.2016 29.06.2016 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, "An der Hardt/Hauweg"; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 18.09.2015, bei der Verwaltung eingegangen am 21.09.2015, beantragt der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Nr. 117, die Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim zur Errichtung eines Einfamilienhaus auf diesem Grundstück. Das Antragsschreiben mit dem dazugehörigen Lageplan ist als Anlage 1 beigefügt. (Auf Wunsch des Eigentümers wurde der Antrag bisher nicht bearbeitet). Der beantragte Grundstücksbereich ist derzeit planungsrechtlicher Außenbereich. Beantragt wurde die Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim, die bereits den südlichen Teil des Grundstücks entlang der Straße „An der Hardt“ einschließt. Da die Erschließung des Grundstücks bzw. der Grundstücke über den östlich angrenzenden Hauweg erfolgen soll, welcher vom Bebauungsplan A 4 erfasst wird, ist die Umsetzung über eine Ergänzung des Bebauungsplanes A 4 für den Ortsteil Bogheim sinnvoll. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan A 4, 1. Änderung, ist als Anlage 3 beigefügt. Da der Bereich im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Ausweisung einer überbaubaren Fläche auf dem Flurstück Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117 keine grundsätzlichen Bedenken. Sinnvoll wäre die Erweiterung des Plangebiets A 4 um einen 30 Meter breiten Streifen entlang der westlichen Plangebietsgrenze nördlich an die Innenbereichsgrenze anschließend. Die Fläche für die Wohnbebauung reicht bis zur Höhe der parallel zur Straße „An der Hardt“ verlaufenden Straße „Am Hauweg“; die Fläche ab dort bis zum Wirtschaftsweg „Am Hauweg“ wird im Bebauungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Ein Entwurf der Bebauungsplanänderung ist als Anlage 2 beigefügt. Um dem Antrag stattgeben zu können, sollen folgende Festsetzungen getroffen werden: 1. Rücknahme der gemeindlichen Grünfläche und Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche zur Schaffung von 2 Grundstückszufahrten in einer Breite von je 5 Metern. 2. Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Breite von 42 m und einer Tiefe von 15 m in Anlehnung an die überbaubare Fläche auf den angrenzenden Grundstücken in der Straße „Am Hauweg“. 3. Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft anschließend an die Wohnbaufläche bis zum Wirtschaftsweg „Am Hauweg“. Für das neu entstehende Baugrundstück gelten selbstverständlich die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes A 4 sowie die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften. Dies sind im Einzelnen: - WA - allgemeines Wohngebiet - max. II-geschossige Bauweise - nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig - GRZ 0,4 / GFZ 0,8 - geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben - max. Firsthöhe 9,0 m über Oberkante fertig ausgebaute Straße Auf Wunsch des Antragstellers soll lediglich die Festsetzung „geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben“ nicht übernommen werden, um den Bau eines Wohnhauses mit Flachdach im z.Zt. sehr populären „Bauhausstil“ zu ermöglichen. Hier wäre die Festsetzung der max. Dachhöhe auf 7,0 m für Flachdächer sinnvoll. In einem persönlichen Gespräch wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass das gesamte Grundstück Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117 im Landschaftsplan 3 (Kreuzau-Nideggen) als Landschaftsschutzgebiet 2.2-2 „Rurtalhänge zwischen Untermaubach und Abenden“ ausgewiesen ist. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes sowie die Ermittlung von Eingriffs und zu schaffendem Ausgleich ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit der zuständigen Behörde, Untere Landschaftsbehörde, Kreis Düren, abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, dem Antrag stattzugeben und den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Alle im Zuge der Planung anfallenden Kosten werden vom Antragsteller erstattet. Dies wird durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB geregelt. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „ An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-