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Sitzungsvorlage (HERZOG Konzeptionelle Weiterentwicklung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
03.05.17, 14:30
Aktualisiert
24.05.17, 11:42
Sitzungsvorlage (HERZOG
Konzeptionelle Weiterentwicklung) Sitzungsvorlage (HERZOG
Konzeptionelle Weiterentwicklung) Sitzungsvorlage (HERZOG
Konzeptionelle Weiterentwicklung) Sitzungsvorlage (HERZOG
Konzeptionelle Weiterentwicklung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: BMB Az.: Jülich, 03.05.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 167/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 04.05.2017 förderung und Stadtmarketing Haupt- und Finanzausschuss 18.05.2017 Stadtrat 24.05.2017 TOP Ergebnisse Ohne Abstimmung HERZOG Konzeptionelle Weiterentwicklung Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt! Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 14.04.2016 wurde von Frau Schenk, Presse- und Kulturbüro Schenk & Schenk und Herrn Hackhausen, Firma la mechky+ ein Konzept für eine Weiterentwicklung des HERZOG vorgestellt. Es bestand Einvernehmen darüber, dass das Thema in den Gremien der einzelnen Fraktionen weiter beraten werden sollte. Seitens der Fraktionen wurden im Interfraktionellen Gespräch Fragen formuliert um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen zu können. Diese wurden schriftlich an Frau Schenk und Herrn Hackhausen weitergegeben (Anlage 1) und beantwortet (Anlage 2). Nachfolgend die Zusammenstellung der Fragen und Antworten: Frage: 1. Verteilung in die Haushalte Die Verteilung des Magazins in die Haushalte ist von Politik und Verwaltung aber auch von wichtigen Werbepartnern ausdrücklich gewünscht. Wie würden Sie die Verteilung des Magazins in die Haushalte sicherstellen? Wie sähe die Verteilung des Magazins ab dem zweiten Jahr aus? Antwort: 1. Verteilung an die Haushalte Die Ortsvereine sollen die Verteilung übernehmen und dafür einen Zuschuss für Ihre Vereinskasse erhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Dienste einer Prospektverteilung in Anspruch zu nehmen, die eine Verteilung in alle Haushalte garantieren. Frage: 2. Amtliche Bekanntmachungen Ein 4-wöchentlicher Erscheinungsrhythmus ist für die Amtlichen Bekanntmachungen problematisch. Wäre es möglich, den Teil „Amtliche Bekanntmachungen“ 14-tägig herauszugeben? Wäre dann auch eine Verteilung in die Haushalte gesichert? Antwort: 2. Amtliche Bekanntmachungen Der Kalkulation liegt ein vierwöchiges Erscheinen zugrunde. Frage: 3. Redaktion Das Jülich Magazin ist ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Instrument der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Bestimmte Rubriken unterliegen daher der redaktionellen Verantwortung der Stadt Jülich. Dabei ist der Bereich „Notizen aus dem Rathaus“ von den rechtlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen abzugrenzen. Er enthält z.B. Ankündigungen von städtischen Veranstaltungen, Informationen zu Projekten oder Nachrufe. Hier werden ausschließlich Informationen der Verwaltung veröffentlicht. Informationen der Parteien sind im Jülich Magazin nur in Form von Anzeigen möglich. So wird eine klare Trennung zwischen städtischen Informationen und politischen Meinungsäußerungen erreicht. Das gesamte Heft wird erst nach Durchsicht und Freigabe des Korrekturabzugs durch die Stadt Jülich zum Druck freigegeben. Würden der Stadt Jülich im HERZOG 3.0 in ähnlicher Form bestimmte Seiten zur Verfügung stehen? Welche Personen würden als Redaktion des HERZOG die presserechtliche Verantwortung tragen? Wie weit soll die Autonomie der Redaktion gehen? Hätte die Stadt Jülich Einflussmöglichkeiten auf geplante Artikel, z.B. über den Korrekturabzug? Antwort: 3. Redaktion a) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Die Redaktion der Bekanntmachungen und Notizen aus dem Rathaus obliegen der Stadtverwaltung bzw. dem Bürgermeister. Wie im Konzept dargestellt wird hierfür ein Seitenkontingent bereitgestellt. b) ViSdP der Seiten des Herzogs sind Dennis Hackhausen, la mechky+, und Dorothée Schenk, Presse- und KulturBüro Schenk+Schenk. Zu diesem Zwecke wird eine eigene GBR gegründet. c) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Es ist nicht vorgesehen, der Stadtverwaltung einen Korrekturabzug zur Endabnahme vorzulegen. Frage Sitzungsvorlage 167/2017 Seite 2 4. Vereinsmitteilungen Viele Vereine und Institutionen nutzen die Möglichkeit über das städtische Mitteilungsblatt Informationen zu veröffentlichen. Diese werden von der Verwaltung gesammelt und mit Prioritäten versehen an den Verlag weitergeleitet. Hätten die Vereine und Institutionen auch im HERZOG die Möglichkeit ihre Informationen zu veröffentlichen? Durch wen (Redaktion oder Stadt Jülich) würde die Auswahl bzw. Gewichtung der Beiträge erfolgen? Sollen die von den Vereinen eingereichten Artikel redaktionell bearbeitet werden? Falls ja, durch wen? Antwort: 4. Vereinsmitteilungen a) Die Vereine finden sich im „Herzog“ als Printmedium in angemessener Form wieder und werden darüber hinaus auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Darüber hinaus soll ein QR-Code eine Verbindung zwischen Print- und Internetmedium herstellen. b) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Die Stadtverwaltung stellt der zu gründenden GBR Pressematerial zur Verfügung. c) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Das Material der Stadtverwaltung wird durch Material des Presse- und KulturBüros Schenk+Schenk sowie das der Agentur la mechky+ ergänzt. d) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Die redaktionelle Bearbeitung erfolgt durch die Redaktion. Frage: 5. Kolumne des Bürgermeisters Bisher erscheint in jedem zweiten Jülich Magazin, also monatlich, eine Kolumne des Bürgermeisters. Darin weist er auf die aus seiner Sicht wichtigen aktuellen Themen hin. Der bisherige HERZOG enthält stets eine Kolumne die sich unter der Überschrift: WAS ICH NOCH SAGEN WOLLTE…mit einem Thema beschäftigt „Manchmal ist das ja so eine Sache mit …“ und von Gisa Stein verfasst wird. Die Präsentation listet die Kolumne als eine Rubrik im neuen HERZOG auf, diese ist im Muster-HERZOG allerdings nicht enthalten. Es ist daher unklar, welche Art von Kolumne im neuen HERZOG geplant ist. Daher die Frage: Was würde die Kolumne zukünftig enthalten und wer würde diese schreiben? Antwort: 5. Kolumne des Bürgermeisters Im derzeitigen Konzept sind keine Kolumnen vorgesehen. Auf die Inhalte der Seiten der Stadtverwaltung nimmt die Redaktion Herzog aber wie beschrieben keinen Einfluss. Anmerkung der Verwaltung: Ein vierwöchiges Erscheinen ist für ein offizielles Bekanntmachungsorgan nicht praktikabel. Es wäre dann, wie in Vorlage Nr. 457/2015 1. Ergänzung vorgeschlagen, die Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen im Internet als Bekanntmachungsform im Sinne der GO NW und des § 4 BekanntmVO in der Hauptsatzung der Stadt Jülich festzulegen. Im HERZOG würde dann lediglich eine nachrichtliche Veröffentlichung der im Internet erfolgten öffentlichen Bekanntmachungen folgen. Eine Bezeichnung als Amtsblatt wäre dann irreführend, da ein Amtsblatt für sich genommen bereits ein Medium für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen darstellt. Sitzungsvorlage 167/2017 Seite 3 Wie bereits auf Nachfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2016 erläutert, wäre bei einer solchen Lösung der HERZOG gänzlich dem freiwilligen Bereich zuzuordnen. Entsprechende Mittel müssten demnach im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt werden. Wie in o.g. Vorlage dargestellt, ist in Hinblick auf die 6 monatige Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit 31. Januar 2018 eine kurzfristige Entscheidung seitens der Politik notwendig, ob eine Änderung des städtischen Magazins und eine Kündigung des Vertrages mit RMP gewollt ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 167/2017 Seite 4