Daten
Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
03.05.17, 14:30
Aktualisiert
24.05.17, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: BMB Az.:
Jülich, 03.05.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 167/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 04.05.2017
förderung und Stadtmarketing
Haupt- und Finanzausschuss
18.05.2017
Stadtrat
24.05.2017
TOP
Ergebnisse
Ohne Abstimmung
HERZOG
Konzeptionelle Weiterentwicklung
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt!
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 14.04.2016
wurde von Frau Schenk, Presse- und Kulturbüro Schenk & Schenk und Herrn Hackhausen, Firma la
mechky+ ein Konzept für eine Weiterentwicklung des HERZOG vorgestellt. Es bestand Einvernehmen darüber, dass das Thema in den Gremien der einzelnen Fraktionen weiter beraten werden
sollte.
Seitens der Fraktionen wurden im Interfraktionellen Gespräch Fragen formuliert um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen zu können. Diese wurden schriftlich an Frau Schenk und
Herrn Hackhausen weitergegeben (Anlage 1) und beantwortet (Anlage 2). Nachfolgend die Zusammenstellung der Fragen und Antworten:
Frage:
1. Verteilung in die Haushalte
Die Verteilung des Magazins in die Haushalte ist von Politik und Verwaltung aber auch von
wichtigen Werbepartnern ausdrücklich gewünscht. Wie würden Sie die Verteilung des Magazins in die Haushalte sicherstellen?
Wie sähe die Verteilung des Magazins ab dem zweiten Jahr aus?
Antwort:
1. Verteilung an die Haushalte
Die Ortsvereine sollen die Verteilung übernehmen und dafür einen Zuschuss für Ihre Vereinskasse
erhalten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Dienste einer Prospektverteilung in Anspruch zu nehmen,
die eine Verteilung in alle Haushalte garantieren.
Frage:
2. Amtliche Bekanntmachungen
Ein 4-wöchentlicher Erscheinungsrhythmus ist für die Amtlichen Bekanntmachungen problematisch.
Wäre es möglich, den Teil „Amtliche Bekanntmachungen“ 14-tägig herauszugeben? Wäre dann
auch eine Verteilung in die Haushalte gesichert?
Antwort:
2. Amtliche Bekanntmachungen
Der Kalkulation liegt ein vierwöchiges Erscheinen zugrunde.
Frage:
3. Redaktion
Das Jülich Magazin ist ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Instrument der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Bestimmte Rubriken unterliegen daher der redaktionellen Verantwortung
der Stadt Jülich. Dabei ist der Bereich „Notizen aus dem Rathaus“ von den rechtlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen abzugrenzen. Er enthält z.B. Ankündigungen von städtischen
Veranstaltungen, Informationen zu Projekten oder Nachrufe. Hier werden ausschließlich Informationen der Verwaltung veröffentlicht. Informationen der Parteien sind im Jülich Magazin nur
in Form von Anzeigen möglich. So wird eine klare Trennung zwischen städtischen Informationen und politischen Meinungsäußerungen erreicht.
Das gesamte Heft wird erst nach Durchsicht und Freigabe des Korrekturabzugs durch die Stadt
Jülich zum Druck freigegeben.
Würden der Stadt Jülich im HERZOG 3.0 in ähnlicher Form bestimmte Seiten zur Verfügung
stehen?
Welche Personen würden als Redaktion des HERZOG die presserechtliche Verantwortung tragen?
Wie weit soll die Autonomie der Redaktion gehen? Hätte die Stadt Jülich Einflussmöglichkeiten auf geplante Artikel, z.B. über den Korrekturabzug?
Antwort:
3. Redaktion
a) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Die
Redaktion der Bekanntmachungen und Notizen aus dem Rathaus obliegen der Stadtverwaltung bzw.
dem Bürgermeister. Wie im Konzept dargestellt wird hierfür ein Seitenkontingent bereitgestellt.
b) ViSdP der Seiten des Herzogs sind Dennis Hackhausen, la mechky+, und Dorothée Schenk, Presse- und KulturBüro Schenk+Schenk. Zu diesem Zwecke wird eine eigene GBR gegründet.
c) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Es
ist nicht vorgesehen, der Stadtverwaltung einen Korrekturabzug zur Endabnahme vorzulegen.
Frage
Sitzungsvorlage 167/2017
Seite 2
4.
Vereinsmitteilungen
Viele Vereine und Institutionen nutzen die Möglichkeit über das städtische Mitteilungsblatt
Informationen zu veröffentlichen. Diese werden von der Verwaltung gesammelt und mit Prioritäten versehen an den Verlag weitergeleitet.
Hätten die Vereine und Institutionen auch im HERZOG die Möglichkeit ihre Informationen zu
veröffentlichen?
Durch wen (Redaktion oder Stadt Jülich) würde die Auswahl bzw. Gewichtung der Beiträge
erfolgen?
Sollen die von den Vereinen eingereichten Artikel redaktionell bearbeitet werden? Falls ja,
durch wen?
Antwort:
4. Vereinsmitteilungen
a) Die Vereine finden sich im „Herzog“ als Printmedium in angemessener Form wieder und werden
darüber hinaus auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Darüber hinaus soll ein QR-Code eine Verbindung zwischen Print- und Internetmedium herstellen.
b) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Die
Stadtverwaltung stellt der zu gründenden GBR Pressematerial zur Verfügung.
c) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Das
Material der Stadtverwaltung wird durch Material des Presse- und KulturBüros Schenk+Schenk
sowie das der Agentur la mechky+ ergänzt.
d) Das bislang übliche Verfahren in Kooperation mit dem RMP-Verlag soll fortgesetzt werden. Die
redaktionelle Bearbeitung erfolgt durch die Redaktion.
Frage:
5. Kolumne des Bürgermeisters
Bisher erscheint in jedem zweiten Jülich Magazin, also monatlich, eine Kolumne des Bürgermeisters. Darin weist er auf die aus seiner Sicht wichtigen aktuellen Themen hin.
Der bisherige HERZOG enthält stets eine Kolumne die sich unter der Überschrift: WAS ICH
NOCH SAGEN WOLLTE…mit einem Thema beschäftigt „Manchmal ist das ja so eine Sache
mit …“ und von Gisa Stein verfasst wird.
Die Präsentation listet die Kolumne als eine Rubrik im neuen HERZOG auf, diese ist im Muster-HERZOG allerdings nicht enthalten. Es ist daher unklar, welche Art von Kolumne im neuen
HERZOG geplant ist. Daher die Frage:
Was würde die Kolumne zukünftig enthalten und wer würde diese schreiben?
Antwort:
5. Kolumne des Bürgermeisters
Im derzeitigen Konzept sind keine Kolumnen vorgesehen. Auf die Inhalte der Seiten der Stadtverwaltung nimmt die Redaktion Herzog aber wie beschrieben keinen Einfluss.
Anmerkung der Verwaltung:
Ein vierwöchiges Erscheinen ist für ein offizielles Bekanntmachungsorgan nicht praktikabel. Es
wäre dann, wie in Vorlage Nr. 457/2015 1. Ergänzung vorgeschlagen, die Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen im Internet als Bekanntmachungsform im Sinne der GO NW und des
§ 4 BekanntmVO in der Hauptsatzung der Stadt Jülich festzulegen. Im HERZOG würde dann lediglich eine nachrichtliche Veröffentlichung der im Internet erfolgten öffentlichen Bekanntmachungen
folgen. Eine Bezeichnung als Amtsblatt wäre dann irreführend, da ein Amtsblatt für sich genommen
bereits ein Medium für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen darstellt.
Sitzungsvorlage 167/2017
Seite 3
Wie bereits auf Nachfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2016 erläutert, wäre bei einer solchen Lösung der HERZOG gänzlich dem freiwilligen Bereich zuzuordnen.
Entsprechende Mittel müssten demnach im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt werden.
Wie in o.g. Vorlage dargestellt, ist in Hinblick auf die 6 monatige Kündigungsfrist zum Ende der
Vertragslaufzeit 31. Januar 2018 eine kurzfristige Entscheidung seitens der Politik notwendig, ob
eine Änderung des städtischen Magazins und eine Kündigung des Vertrages mit RMP gewollt ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 167/2017
Seite 4