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Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau zwischen Holzmülheim und Schönau hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau zwischen Holzmülheim und Schönau
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau zwischen Holzmülheim und Schönau
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 245/2006 18.08.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.08.2006 Kreisausschuss 06.09.2006 K 39, Ausbau zwischen Holzmülheim und Schönau hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Marner Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.:54201 9 783242 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Ausbau der K 39 Schönau - Holzmülheim zu. Seite - 2 - Begründung: Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2005 mit Beschluss zu Vorlage V 118/2005 zugestimmt dem Ingenieurbüro Interplaning die Arbeiten zur Planung des Ausbaus der K 39 zwischen Schönau und Holzmülheim bis einschl. Leistungsphase 3 und die Erstellung des Finanzierungsantrages zu vergeben. Das Ingenieurbüro Interplaning aus Bad Honnef hat die Vorplanung fertig gestellt. Die in der Anlage dargestellte Ausbaumaßnahme lässt sich wie folgt beschreiben: 1. Länge der Baustrecke Die Länge K 39 zwischen Schönau und Holzmülheim beträgt rd. 4,2 km. Der überwiegende, mittlere Teil ist bereits ausgebaut und hat eine Fahrbahnbreite von 6,00 m. Ausgebaut werden die Teilstücke von ca. 760 m Länge am Ortseingang Schönau und ca. 610 m am Ortseingang Holzmülheim. 2. Gegenwärtige Straßenverhältnisse Die nicht ausgebauten Teilstücke weisen teilweise eine Fahrbahnbreite von weniger als 5,00 m auf. Dies führt häufig zu Konfliktsituationen im Begegnungsverkehr. Zudem weist die Fahrbahn erhebliche Mängel auf. Die Entwässerung ist in Teilbereichen unzulänglich. Die Bankettbreiten variieren zwischen 0,20 m und 0,50 m. Die Straßenbäume stehen vielfach weniger als 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt und stellen somit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Aufgrund dieser gravierenden Mängel ist die Straße für die Benutzung von KFZ über 2,8 t gesperrt. Anlieger sind von dieser Beschränkung ausgenommen. 3. Zukünftiger Straßenzustand Es ist vorgesehen, durch den Ausbau der K 39 ein einheitliches Entwurfsprinzip von 6,00 m Fahrbahnbreite und Bankette mit einer Breite von je 1,00 m herzustellen. Somit werden die angesprochenen Konfliktpunkte beseitigt und die Straße erhält zudem einen frostsicheren Oberbau. Es ist vorgesehen die Trasse so zu verlegen, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,00 m zu den Bäumen gewährleistet ist. 4. Bautechnische Einzelheiten Für die Berechnung der Bauklasse ist der Anteil des Schwerlastverkehrs maßgebend. Da die K 39 jedoch zur Zeit für den Schwerlastverkehr gesperrt ist, lässt sich die Einstufung nur nach Tabellenwerten der RSTO `01 vornehmen. Hiernach sind Hauptverkehrsstraßen je nach Verkehrsstärke in Bauklasse II oder III einzustufen. Entsprechend der geringeren Verkehrsbelastung wird die Bauklasse III zugrunde gelegt. Aufbau der Fahrbahn Asphaltbetondeckschicht 0/11 mm Asphaltbinderschicht 0/16 mm Asphalttragschicht 0/22 mm Schottertragschicht 0,32 mm Frostschutzschicht Gesamtaufbau 5. Brückenbauwerke 4,0 cm 4,0 cm 10,0 cm 15,0 cm 37,0 cm 70,0 cm Seite - 3 Im Ausbaubereich befinden sich 2 Brückenbauwerke über die Erft. Da diese Bauwerke erhebliche Schäden aufweisen, ist deren Tragfähigkeit auf derzeit 12 t begrenzt. Eine Reparatur ist mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund müssen die Brückenbauwerke erneuert werden. Grunderwerb Für die Durchführung der Maßnahme ist der entsprechende Grunderwerb seitens des Kreis Euskirchen zu tätigen. Nach Zustimmung zur Vorplanung wird seitens der Fachabteilung mit dem Grunderwerb begonnen. Kosten Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn belaufen sich auf ca. 660.000,00 €. Zusätzlich sind für die Erneuerung der Brückenbauwerke rd. 250.000,00 € zu veranschlagen. Somit belaufen sich die Gesamt – Baukosten auf 910.000,00 €. Kostenträger der Maßnahme ist der Kreis Euskirchen. Nach Zustimmung zur späteren Entwurfsplanung wird ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung in Köln gestellt. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße und die vorhandenen Brücken lediglich erneuert werden. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)