Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 245/2006
18.08.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
K 39, Ausbau zwischen Holzmülheim und Schönau
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Marner
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:54201 9 783242
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Ausbau der K 39 Schönau - Holzmülheim zu.
Seite - 2 -
Begründung:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2005 mit Beschluss zu Vorlage V 118/2005
zugestimmt dem Ingenieurbüro Interplaning die Arbeiten zur Planung des Ausbaus der K 39 zwischen Schönau und Holzmülheim bis einschl. Leistungsphase 3 und die Erstellung des Finanzierungsantrages zu vergeben. Das Ingenieurbüro Interplaning aus Bad Honnef hat die Vorplanung
fertig gestellt.
Die in der Anlage dargestellte Ausbaumaßnahme lässt sich wie folgt beschreiben:
1. Länge der Baustrecke
Die Länge K 39 zwischen Schönau und Holzmülheim beträgt rd. 4,2 km. Der überwiegende, mittlere Teil ist bereits ausgebaut und hat eine Fahrbahnbreite von 6,00 m.
Ausgebaut werden die Teilstücke von ca. 760 m Länge am Ortseingang Schönau und ca. 610 m
am Ortseingang Holzmülheim.
2. Gegenwärtige Straßenverhältnisse
Die nicht ausgebauten Teilstücke weisen teilweise eine Fahrbahnbreite von weniger als 5,00 m
auf. Dies führt häufig zu Konfliktsituationen im Begegnungsverkehr. Zudem weist die Fahrbahn
erhebliche Mängel auf. Die Entwässerung ist in Teilbereichen unzulänglich.
Die Bankettbreiten variieren zwischen 0,20 m und 0,50 m. Die Straßenbäume stehen vielfach weniger als 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt und stellen somit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar.
Aufgrund dieser gravierenden Mängel ist die Straße für die Benutzung von KFZ über 2,8 t gesperrt.
Anlieger sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
3. Zukünftiger Straßenzustand
Es ist vorgesehen, durch den Ausbau der K 39 ein einheitliches Entwurfsprinzip von 6,00 m Fahrbahnbreite und Bankette mit einer Breite von je 1,00 m herzustellen. Somit werden die
angesprochenen Konfliktpunkte beseitigt und die Straße erhält zudem einen frostsicheren
Oberbau.
Es ist vorgesehen die Trasse so zu verlegen, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,00 m
zu den Bäumen gewährleistet ist.
4. Bautechnische Einzelheiten
Für die Berechnung der Bauklasse ist der Anteil des Schwerlastverkehrs maßgebend. Da die K 39
jedoch zur Zeit für den Schwerlastverkehr gesperrt ist, lässt sich die Einstufung nur nach Tabellenwerten der RSTO `01 vornehmen. Hiernach sind Hauptverkehrsstraßen je nach Verkehrsstärke
in Bauklasse II oder III einzustufen.
Entsprechend der geringeren Verkehrsbelastung wird die Bauklasse III zugrunde gelegt.
Aufbau der Fahrbahn
Asphaltbetondeckschicht 0/11 mm
Asphaltbinderschicht 0/16 mm
Asphalttragschicht 0/22 mm
Schottertragschicht 0,32 mm
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
5. Brückenbauwerke
4,0 cm
4,0 cm
10,0 cm
15,0 cm
37,0 cm
70,0 cm
Seite - 3 Im Ausbaubereich befinden sich 2 Brückenbauwerke über die Erft. Da diese Bauwerke erhebliche
Schäden aufweisen, ist deren Tragfähigkeit auf derzeit 12 t begrenzt. Eine Reparatur ist mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund müssen die Brückenbauwerke erneuert werden.
Grunderwerb
Für die Durchführung der Maßnahme ist der entsprechende Grunderwerb seitens des Kreis Euskirchen zu tätigen. Nach Zustimmung zur Vorplanung wird seitens der Fachabteilung mit dem
Grunderwerb begonnen.
Kosten
Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn belaufen sich auf ca. 660.000,00 €. Zusätzlich sind für
die Erneuerung der Brückenbauwerke rd. 250.000,00 € zu veranschlagen.
Somit belaufen sich die Gesamt – Baukosten auf 910.000,00 €.
Kostenträger der Maßnahme ist der Kreis Euskirchen. Nach Zustimmung zur späteren Entwurfsplanung wird ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung in Köln gestellt.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße und die vorhandenen Brücken
lediglich erneuert werden.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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