Daten
Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:19
Aktualisiert
24.05.17, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 14 Az.: Amt 14 Wd
Jülich, 04.05.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 168/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
18.05.2017
Stadtrat
24.05.2017
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2014 und Entlastung des Bürgermeisters
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2014 in der Fassung vom 19.11.2015.
3. Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2014.
Begründung:
Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 besteht gem.
§ 95 Abs.1 GO NRW die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Den mit Datum vom 19.11.2015 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten
Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Jülich zum 31.12.2014 hatte der
Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 03.12.2015 zur Prüfung gem. § 101 GO NRW an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gem. § 101 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).
Der Jahresabschluss und der Anhang sind gem. § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob:
sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Jülich
vermitteln und
die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.
Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Jahresrechnung
nebst Anhang und Lagebericht vom 19.11.2015 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur, das
Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 101 Abs. 1 GO NRW).
Über die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Prüfbericht gefertigt, der allen
Ratsmitgliedern der Stadt Jülich in elektronischer Form zugeleitet wird.
Bestätigungsvermerk
Der Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.
Feststellung des Abschlusses und Entlastung des Bürgermeisters
Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließendeEntscheidung des Rates über die Art und Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und den Ansatz in der Jahresrechnung anzusehen.
Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt der Jahresabschluss als endgültig abgeschlossen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 168/2017
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