Daten
Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
16.05.17, 11:37
Aktualisiert
16.05.17, 11:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt 10/11-Sc.
01.03.2017
Fragen der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Jülich zum Haushalt 2017 vom 01.03.2017
Frage Nr. 11:
Wie ist der Sachstand bezüglich der Aufstellung eines Personalentwicklungskonzeptes?
Bereits am 12.11.2015 wurde unter der Leitung und in Verantwortung von
Personaldezernentin Frau Schippers-Haffner eine Arbeitsgruppe Personalentwicklung
einberufen, um die im Vermerk vom 18.06.2015 vom Fachbereich bereits genannten und
umgesetzten Bausteine von Personalentwicklung in ein Konzept aufzunehmen und
fortzuschreiben sowie zu ergänzen.
Die Arbeitsgruppe hat bis Mai 2016 viermal getagt. U.a. wurde der Entwurf eines
Führungsleitbildes erarbeitet und Handlungsfelder benannt.
Neben Frau Schippers-Haffner, die sich seit dem 21.01.2016 nicht im Dienst befindet, ist auch
der seit Jahren in der Hauptsache mit Personalentwicklung betraute und diesbezüglich
qualifizierte Mitarbeiter im Haupt- und Personalamt, Fachbereich Personal, seit Mai 2016
dauerhaft nicht im Dienst. Beide werden nicht mehr in den Dienst zurückkehren.
Darüber hinaus waren und sind im Haupt- und Personalamt, Fachbereich Personal,
Personalfluktuationen (1 Verrentung, 1 Wechsel zu einer anderen heimatnahen Behörde) und
weitere krankheitsbedingte Ausfälle (u.a längerfristige Reha-Maßnahmen) zu kompensieren.
Neben der Übernahme der Aufgaben von Obengenannten im Alltagsgeschäft, stellen/stellten
die grundsätzliche Vielzahl der zu initiierenden Personalmaßnahmen (insbesondere im KiTaBereich und auf Dezernatsebene) sowie die Einführung der erst spät zum Umsetzungstermin
ausgereiften „Neuen Entgeltordnung“ zum 01.01.2017 extrem hohe Anforderungen an das
Haupt- und Personalamt mit den Fachbereichen Personal und Organisation.
Ab dem 01.07.2017 (letzter Ausbildungsabschnitt) ist es voraussichtlich möglich zumindest
die Vakanz auf Sachbearbeiterebene durch die Übernahme eines Auszubildenden zum
01.09.2017 sukzessive in Teilen zu kompensieren.
Es war und ist nur unter hohem persönlichem Engagement der verbleibenden Kolleginnen
und Kollegen möglich den Dienstbetrieb, mit Auswirkungen auf das gesamte Haus als
Querschnittsamt, zu gewährleisten. Weitere Umstrukturierungen/Aufgabenverlagerungen
erfolgen nach Klärung der Dezernatsleitungen.
Die dargestellte Situation hat dazu geführt, dass das Thema Personalentwicklung seit Mai
2016 nur rudimentär bedient werden konnte.
Sobald die sich die personelle Situation im Fachbereich Personal gebessert hat und die
Rückstände aufgearbeitet werden konnten, wird man sich wieder intensiver mit der
Verschriftung von Maßnahmen in einem Konzept befassen.
Trotz der angespannten Personalsituation war es jedoch möglich, in Teilbereichen die
Personalentwicklung, neben den im Vermerk vom 18.06.2015 bereits bestehenden
Bausteinen, fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Integration und Interkulturellen
Kompetenz wurden neue Handlungsfelder definiert. In Zusammenarbeit mit der VHS Jülicher
Land wurden Sprachkurse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten und durchgeführt,
um die sprachliche Kompetenz zu fördern und einen Beitrag zur Integration zu leisten.
Behördendemenzschulungen wurden durchgeführt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auch auf diesem Gebiet zu befähigen.
Des Weiteren wird die Interkulturelle Kompetenz als förderliche Voraussetzung bei
Stellenausschreibungen berücksichtigt.
Eine Vielzahl von Arbeitsplatzbeschreibungen wurde im Zuge von Organisationsmaßnahmen
(z.B. Dezernatsneustrukturierungen) angepasst und mit aktuellen Anforderungsprofilen
versehen.
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird zudem die Möglichkeit der
Ausbildung in Teilzeit unterstützt. Derzeit wird das Modell von zwei Auszubildenden genutzt.
Im Zuge der Inklusion von Menschen mit Behinderung wurde zum 01.08.2016 ein
Ausbildungsplatz für eine inklusive Berufsausbildung im Bereich der
Verwaltungsfachangestellten eingerichtet und besetzt. Des Weiteren wurde bei den
Operativen Diensten befristet eine Botenstelle eingerichtet, um einem schwerbehinderten
Mitarbeiter eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt zu bieten.
Ergänzend ist noch mitzuteilen, dass aktuell in einer Arbeitsgruppe ein Gleichstellungsplan
erstellt wird, der weitere Analysen beinhaltet und Bausteine fortschreibt bzw. neu ergänzt.
Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich als weitere Personalentwicklungsmaßnahme die sog.
„Modulare Qualifizierung gemäß der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und
Beamten im Land NRW (LVO) und der Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung
in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande NordrheinWestfalen (QualiVO hD allg Verw)“ angeboten.