Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
09.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 09.08.2016
Mitteilung: 59/2016
- öffentlicher Teil -
Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
30.08.2016
Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016
Mit Beschluss des Rates vom 28.04.2015 wurde die Verwaltung bestärkt, weiterhin in allen Orten
aktiv zu versuchen, die in der Gemeinde Kreuzau existierenden Baulücken einer Wohnbebauung
zuzuführen.
Aus diesem Grund sollten die Eigentümer der unbebauten Grundstücke angeschrieben werden
mit der Bitte um Auskunft über die künftigen Nutzungsabsichten. Die letzte Befragung der
Grundstückseigentümer erfolgte im Jahr 1992.
Hierzu war es allerdings erforderlich, das bestehende und stetig fortgeführte Baulückenkataster
umfassend zu überarbeiten. So wurden die unbebauten Grundstücke in allen Ortsteilen nach
erweiterten Kriterien erneut auf ihre Bebaubarkeit hin überprüft. Es wurden auch kleinere
Grundstücke sowie Grundstücke, die nur durch Zusammenlegung mit dem Nachbargrundstück
oder durch Baulast des Nachbarn bebaubar sind, berücksichtigt. Hierdurch hat sich die Zahl der
Baulücken leicht erhöht.
Entgegen der zum Stichtag 31.12.2015 mitgeteilten Zahl von insgesamt 441 Baulücken im
Gemeindegebiet wurden mit Schreiben vom 07.04.2016 insgesamt 521 Eigentümer von
unbebauten Grundstücken angeschrieben mit der Bitte um Auskunft darüber, welche
Nutzungsabsichten bestehen. Das Schreiben mit der vorbereiteten Rückantwort ist zur Information
als Anlage beigefügt.
Die Rücklaufquote lag bei rd. 58,5 %. Eine zum Stichtag 01.07.2016 nach Ortsteilen gegliederte
Aufstellung des Ergebnisses ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass von den 305 eingegangenen Rückantworten 47 Eigentümer
eigene Bauabsichten haben, 173 die Weitergabe innerhalb der Familie planen und für 56
Grundstücke Verkaufsabsichten bestehen, wenn auch nicht in allen Fällen sofort. Hier haben auch
50 Eigentümer die Verwaltung ermächtigt, die Daten an Grundstückssuchende weiterzugeben.
Leider haben auch 45 Grundstückseigentümer auf den von ihnen zurückgereichten Fragebogen
keinerlei Angaben zu den Nutzungsabsichten gemacht.
Wie bereits in der Aufstellung ersichtlich, waren Mehrfachnennungen möglich, so dass durchaus
davon ausgegangen werden kann, dass z.B. bei Angaben „Weitergabe in der Familie/Verkauf“ ein
Verkauf der Grundstücke in späteren Jahren in Betracht gezogen wird.
Festzustellen bleibt allerdings auch, dass neben der „Vorratshaltung“ für Kinder und Enkelkinder
sicherlich auch das derzeit niedrige Zinsniveau ein Grund dafür ist, dass die Eigentümer sich nicht
zum Verkauf der Grundstücke entschließen können.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Anlagen
-2-