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Mitteilung (Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
09.08.16, 18:15
Mitteilung (Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016) Mitteilung (Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Gottstein Kreuzau, 09.08.2016 Mitteilung: 59/2016 - öffentlicher Teil - Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 30.08.2016 Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016 Mit Beschluss des Rates vom 28.04.2015 wurde die Verwaltung bestärkt, weiterhin in allen Orten aktiv zu versuchen, die in der Gemeinde Kreuzau existierenden Baulücken einer Wohnbebauung zuzuführen. Aus diesem Grund sollten die Eigentümer der unbebauten Grundstücke angeschrieben werden mit der Bitte um Auskunft über die künftigen Nutzungsabsichten. Die letzte Befragung der Grundstückseigentümer erfolgte im Jahr 1992. Hierzu war es allerdings erforderlich, das bestehende und stetig fortgeführte Baulückenkataster umfassend zu überarbeiten. So wurden die unbebauten Grundstücke in allen Ortsteilen nach erweiterten Kriterien erneut auf ihre Bebaubarkeit hin überprüft. Es wurden auch kleinere Grundstücke sowie Grundstücke, die nur durch Zusammenlegung mit dem Nachbargrundstück oder durch Baulast des Nachbarn bebaubar sind, berücksichtigt. Hierdurch hat sich die Zahl der Baulücken leicht erhöht. Entgegen der zum Stichtag 31.12.2015 mitgeteilten Zahl von insgesamt 441 Baulücken im Gemeindegebiet wurden mit Schreiben vom 07.04.2016 insgesamt 521 Eigentümer von unbebauten Grundstücken angeschrieben mit der Bitte um Auskunft darüber, welche Nutzungsabsichten bestehen. Das Schreiben mit der vorbereiteten Rückantwort ist zur Information als Anlage beigefügt. Die Rücklaufquote lag bei rd. 58,5 %. Eine zum Stichtag 01.07.2016 nach Ortsteilen gegliederte Aufstellung des Ergebnisses ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass von den 305 eingegangenen Rückantworten 47 Eigentümer eigene Bauabsichten haben, 173 die Weitergabe innerhalb der Familie planen und für 56 Grundstücke Verkaufsabsichten bestehen, wenn auch nicht in allen Fällen sofort. Hier haben auch 50 Eigentümer die Verwaltung ermächtigt, die Daten an Grundstückssuchende weiterzugeben. Leider haben auch 45 Grundstückseigentümer auf den von ihnen zurückgereichten Fragebogen keinerlei Angaben zu den Nutzungsabsichten gemacht. Wie bereits in der Aufstellung ersichtlich, waren Mehrfachnennungen möglich, so dass durchaus davon ausgegangen werden kann, dass z.B. bei Angaben „Weitergabe in der Familie/Verkauf“ ein Verkauf der Grundstücke in späteren Jahren in Betracht gezogen wird. Festzustellen bleibt allerdings auch, dass neben der „Vorratshaltung“ für Kinder und Enkelkinder sicherlich auch das derzeit niedrige Zinsniveau ein Grund dafür ist, dass die Eigentümer sich nicht zum Verkauf der Grundstücke entschließen können. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Anlagen -2-