Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
178 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
09.08.16, 18:15
Aktualisiert
09.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu
Entwurf/erstellt von:
DJ
Az.:
621-00/DJ
Bearb.1:
David Gottstein
Bearb.2:
Andrea Drewes-Janssen
E-Mail:
D.Gottstein@kreuzau.de / A.Drewes-Janssen@kreuzau.de
Amt:
2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung
Kopf:
Kreuzau Standard
MV 59/2016
13. April 2016
Raum:
Raum:
353
346
Tel.:
Tel.:
Fax:
353
346
192
1)
Überarbeitung des Baulückenkatasters für das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
Grundstück:
Eigentümer: «Eigentümer»
Straße:
«Straße»
Gemarkung: «Gemarkung»
Flur:
«Flur»
Parzelle:
«Flurstück»
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist es innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau nur noch möglich, in den Wohnsiedlungsbereichen Drove, Kreuzau, Stockheim
und Winden neue Baugebiete auszuweisen.
Die Ausweisung neuer Baugebiete wird aber auch immer schwieriger, da die Belange des
Natur- und Landschaftsschutzes verstärkt zu beachten sind und das Baugesetzbuch darüber
hinaus den sparsamen Umgang mit dem Freiraum vorschreibt.
Andererseits besteht in unserem Gemeindegebiet eine hohe Nachfrage nach freien Baugrundstücken.
Um dieser hohen Nachfrage unter dem Gesichtspunkt des sparsamen Umgangs mit dem
Freiraum Rechnung tragen zu können, halte ich es für dringend geboten, eine erneute Überprüfung der bestehenden Baulücken vorzunehmen.
Das bestehende Baulückenkataster weist zum Stichtag 31.12.2015 über 400 erschlossene,
bebaubare Grundstücke aus.
Das Baugesetzbuch gibt der Gemeinde zwar die Möglichkeit, ein Baugebot auszusprechen,
ich versichere Ihnen aber, dass die Gemeinde derzeit nicht die Absicht hat, von dieser rechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Gemeinde Kreuzau ist allerdings daran interessiert, zu erfahren, welche Nutzungsabsichten mit den vorhandenen Baulücken in den nächsten Jahren bestehen.
H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2016\08-30
BauA\Anschreiben Grundstückseigentümer 04.2016.docx
Bei dem im Betreff genannten Grundstück handelt es sich um eine Baulücke, da das Grundstück
- noch gar nicht bebaut ist
oder
- zwar bebaut ist, im rückwärtigen Teil aber an eine andere Straße angrenzt und dort zusätzlich bebaut werden kann,
oder
- zwar bebaut ist, aufgrund der Grundstücksbreite jedoch teilbar und zusätzlich bebaubar
wäre.
Mich interessiert daher, wie Sie Ihr Grundstück in Zukunft zu verwenden beabsichtigen.
Zu diesem Zweck bitte ich Sie, den beigefügten Fragebogen auszufüllen und mir bis zum
15. Mai 2016
mit dem beiliegenden Freiumschlag zurückzusenden.
Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Da ich aus Gründen des Datenschutzes nicht berechtigt bin, Bauinteressenten den Namen
von Eigentümern unbebauter Grundstücke bekanntzugeben, würde ich es begrüßen, wenn
Sie sich damit einverstanden erklären würden, dass die Gemeinde Kreuzau Interessenten
die Angaben zu Ihrem Grundstück (Größe, Bebauungsmöglichkeit, Name und Kontaktdaten
des Eigentümers) bekannt gibt. Hierzu ist ein separates Rückantwortschreiben beigefügt.
Bitte vermuten Sie hinter dieser „Neugier“ nicht ein unangemessenes behördliches Eindringen in Ihre privaten Belange. Im Gegenteil, ich wähle diesen Weg der Befragung ausdrücklich deshalb, um ein Anwenden gesetzlicher Regelungen, wie zum Beispiel das Baugebot
des Baugesetzbuches, möglichst zu vermeiden.
Auch für eine kleine Landgemeinde wie Kreuzau ist es wichtig, perspektivische Planungsüberlegungen unter Berücksichtigung sich ändernder gesellschaftlicher, struktureller und
wirtschaftlicher Aspekte anzustellen. Die erhobenen Daten dienen daher auch zur Beantwortung von Fragen im Hinblick auf die weitere Siedlungsentwicklung, die langfristige Bereitstellung eines attraktiven Angebotes an öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie einer bedarfsgerechten Flächensicherung für Wohnen und Gewerbe. Vielleicht dient Ihnen die Befragung auch als Anstoß für eigene Überlegungen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Gottstein und Frau Drewes-Janssen von der Abteilung 2.1
in meinem Hause zu Ihrer persönlichen Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Eßer Anlagen
H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2016\08-30
BauA\Anschreiben Grundstückseigentümer 04.2016.docx
Absender:
Telefon:
Email:
«Name»
«Straße1»
«PLZOrt»
______________
______________
Datum: _______________
Rückantwort
Gemeinde Kreuzau
Abteilung 2.1
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Grundstück:
Eigentümer: «Eigentümer»
Straße:
«Straße»
Gemarkung: «Gemarkung»
Flur:
«Flur»
Parzelle:
«Flurstück»
Bitte die Fragen durch Ankreuzen und/oder Einfügen der entsprechenden Angaben
beantworten
Ich besitze das Grundstück seit dem Jahr ___________
Ich habe Bauabsichten:
()
innerhalb von 1 - 2 Jahren
()
innerhalb von 3 - 5 Jahren
()
innerhalb von ____ Jahren
Ich habe keine Bauabsichten, beabsichtige aber eine Weitergabe des Grundstücks innerhalb
der Familie / Verwandtschaft:
()
innerhalb von 1 - 2 Jahren
()
innerhalb von 3 - 5 Jahren
()
innerhalb von ____ Jahren
Ich beabsichtige den Verkauf:
()
innerhalb von 1 - 2 Jahren
()
innerhalb von 3 - 5 Jahren
()
innerhalb von ____ Jahren
H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2016\08-30
BauA\Anschreiben Grundstückseigentümer 04.2016.docx
()
Die Angaben entsprechen nicht dem aktuellen Stand - ich habe das Grundstück bereits im Jahr ______ verkauft.
()
Ich nutze das Grundstück derzeit wie folgt:
____________________________________________________________________
Persönliche Anmerkungen:
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
_____________________________
(Unterschrift)
Bitte benutzen Sie zur Rücksendung des Fragebogens und der Einwilligungserklärung den
beiliegenden Freiumschlag.
Gerne können Sie uns den Fragebogen und die Einwilligungserklärung auch
- per Fax an die Fax Nr. 02422-507192
oder
- per Email an folgende Emailadressen D.Gottstein@kreuzau.de oder A.DrewesJanssen@kreuzau.de
zukommen lassen.
H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2016\08-30
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Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Ich,
«Name»
wohnhaft «Straße1», «PLZOrt»
als Eigentümer/Miteigentümer des Grundstücks
Straße:
«Straße»
Gemarkung: «Gemarkung»
Flur:
«Flur»
Parzelle:
«Flurstück»
erkläre mich damit einverstanden, dass die Gemeinde Kreuzau folgende Daten
-
Gemarkung, Flur- und Parzellennummer
Größe
mögliche Bebaubarkeit
Name und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und event. Emailadresse) des/der
Eigentümer
zu meinem o.a. Grundstück an Bauinteressenten weitergibt.
Kreuzau, den___________________
______________________________
(Unterschrift)
H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2016\08-30
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