Daten
Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
16.05.17, 11:37
Aktualisiert
16.05.17, 11:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stabsstelle BEM Ch.
Jülich, 25. April 2017
Anfrage der Fraktionen
hier: Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Krankenstand bei der Stadt Jülich zu
senken
Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um den Krankenstand bei der Stadt Jülich zu senken:
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Seit Oktober 2011 legt die Stadt Jülich noch mehr Wert auf das Wohlbefinden und die
Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Leider lassen sich längere oder
wiederkehrende Erkrankungen nicht immer vermeiden. Um Betroffene bei der
Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und Genesung zu unterstützen, wurde für alle
Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingerichtet. Sind
Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder
wiederholt arbeitsunfähig, wird mit der Interessenvertretung und der betroffenen
Person nach Möglichkeiten gesucht, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden
und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Beispielhaft für Maßnahmen im Rahmen des BEM und der Arbeitssicherheit sind
• die Beschaffung von ergonomischen Büromöbeln,
• die Umrüstung von Dienstfahrzeug,
• Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung,
• Umsetzungen und Zuweisungen von neuen Arbeitsbereichen.
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Die Baumkontrolleure des Bauhofes sind bei ihrer Arbeit besonderen gesundheitlichen
Gefährdungen ausgesetzt. Z.B. sind gerade Bäume, die gefällt werden müssen, häufig von
Pilz- und Schimmelsporen befallen. Bei den Fällarbeiten werden diese Sporen verstärkt
freigesetzt und von den Mitarbeitern eingeatmet. Dadurch kann es zu Schädigungen der
Lunge kommen. Ein Mitarbeiter ist bereits erkrankt. Ein Antrag auf Anerkennung einer
Berufskrankheit ist gestellt worden. Zum Schutze der Mitarbeiter sind daraufhin zwei
Gebläsefiltergeräte beschafft worden.
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Suchtprobleme am Arbeitsplatz sind nicht ausschließlich Privatsache des/der
Arbeitnehmers/-in. Die Auswirkungen riskanten Konsums begleiten die Betroffenen in
allen Lebensbereichen, und der Arbeitsplatz stellt keine Ausnahme dar. Um die leitende
Mitarbeiterinnen / leitenden Mitarbeiter, für die Suchtproblematik zu sensibilisieren,
werden regelmäßig Schulung durch einem Mitarbeiter der Suchtberatung Düren
durchgeführt. Die Teilnahme ist für die leitenden Mitarbeiterinnen / leitenden Mitarbeiter
verpflichtend.
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In Zusammenarbeit mit der VHS wurden Kurse für Rückenschule und Yoga
angeboten, die von den Bediensteten sehr gut angenommen worden sind. Leider
mussten die Kurse mangels Raumkapazitäten eingestellt werden. Z.Zt. wird nach
Möglichkeiten gesucht, wo man einen Raum für derartige Kurse oder auch für
Massagen einrichten kann.
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Sollten Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter gesundheitliche Missempfindungen, Störungen
oder Erkrankungen haben, die eventuell auf die Arbeitsumgebung oder Ihre Tätigkeit
zurückführen sind, können sie den Betriebsarzt Herrn Dr. Engler aufsuchen. Die
Sprechstunden beim Betriebsarzt Dr. Engler werden monatlich angeboten. Zusätzlich
werden von ihm Impfungen und Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen durchgeführt.
Weiterhin sind folgende u.a. Maßnahmen ergriffen worden, die nicht direkt im
Zusammenhang mit der Krankenstatistik stehen:
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Es wurde seitens des BEM angeregt, Elektrofahrräder zu beschaffen. Hierdurch wird
der Weg aufs Rad erleichtert, da hier mit Tretunterstützung gefahren werden kann und
jeder individuell seine Fahrweise beeinflussen kann. Benötigte Unterlagen/Akten
können problemlos in am Rad befestigte Packtaschen befördert werden.
Zwischenzeitlich sind insgesamt 4 E-Bikes (zwei innere Verwaltung und jeweils eins
für den Bauhof und den Abwasserbauhof) durch die Stadtwerke gesponsert worden.
Somit wird nun häufiger auf die Nutzung von Fahrzeugen verzichtet und stattdessen
ein E-Bike genutzt.
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Ein Defibrillator, auch Schockgeber, ist ein medizinisches Gerät zur Defibrillation und
Kardioversion. Es kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie
Kammerflimmern und Kammerflattern (Defibrillation) oder ventrikuläre
Tachykardien, Vorhofflimmern und Vorhofflattern (Kardioversion) beenden.
Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notfallaufnahmen,
sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten, seit den 1990er-Jahren
zunehmend auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und
anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien. (Quelle: Wikipedia).
Mittlerweile sind zwei Defibrillatoren durch die Stadtwerke gesponsert worden. Sie
sind am Haupteingang (Große Rurstraße) und am Eingang Nebengebäude (Kartäuser
Straße) für alle Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter zugänglich.
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Ein Gesundheitstag gestaltet die Gesundheitsförderung lebendig. Er gibt den
Mitarbeitern die Möglichkeit, sich rund um das Thema Gesundheit und gesunde
Lebensweise zu informieren, verschiedene Angebote zur Förderung der eigenen
Gesundheit kennen zu lernen und sich in persönlichen Beratungsgesprächen Tipps zu
holen. Im Vorfeld wurden die Beschäftigten über eine Mitarbeiterbefragung die
Möglichkeit gegeben, aktiv an der Gestaltung des Gesundheitstages teilzunehmen,
indem sie ihre Wünsche und Anregungen äußern. In den Jahren 2015 (innere
Verwaltung) und 2016 (für Erzieherinnen / Erzieher) wurde jeweils ein
Gesundheitstag durchgeführt.
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Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit Infektionskrankheiten und einer damit
evtl. verbundenen Reduzierung des Krankenstandes wurde die Anschaffung und
Montage von Desinfektionsmittelspendern zur Handdesinfektion auf dem Flur vor den
Toiletten sowie an den Gleitzeiterfassungsgeräten im Alten und Neuen Rathaus sowie
im Nebengebäude angeregt. Zwischenzeitlich sind insgesamt 13 Universalspender
montiert worden. Die Grippewelle ist trotzdem nicht spurlos an uns vorbeigezogen.
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Gemäß § 39 der Arbeitsstättenverordnung müssen in Betriebsstätten die zur Ersten
Hilfe erforderlichen Mittel (u.a. Verbandkästen) vorhanden sein. Sie müssen im
Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen, Nässe und hohe
Temperaturen geschützt sein. Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung
müssen sich die Mittel zur Ersten Hilfe an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden.
Die Aufbewahrungsstellen von Mitteln zur Ersten Hilfe müssen als solche
gekennzeichnet sein. Da bei der Stadt nicht ausreichend Verbandkästen vorhanden
waren, wurde die Anschaffung und Montage von Verbandkästen auf den Fluren in
jeder Etage sowie an den Gleitzeiterfassungsgeräten im Alten und Neuen Rathaus
sowie im Nebengebäude veranlasst. Es sind insgesamt 8 Verbandkästen incl.
Wandschrank angeschafft worden.
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Nach den Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes müssen mind. 5 %
der Belegschaft (für die Stadt Jülich ca. 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) eines
Betriebes in betrieblicher Erste Hilfe ausgebildet sein. Die betriebliche Erste Hilfe ist
nicht in allen Punkten der Erste-Hilfe-Ausbildung für die Erlangung des
Führerscheines gleichzusetzen. Entsprechende Lehrgänge werden zwischenzeitlich
alle 2 Jahre angeboten. Die Ausbildung ist kostenlos, da der
Gemeindeunfallversicherungsverband sämtliche Kosten übernimmt.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass Ende 2017 der Stellenanteil von 0,6 auf 1
Stellenanteil erhöht werden soll.