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Sitzungsvorlage (amt10_11_schreiben_anlage8. Mitteilung BEM an Fraktionen wegen Senkung Krankenstand)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
16.05.17, 11:37
Aktualisiert
16.05.17, 11:37
Sitzungsvorlage (amt10_11_schreiben_anlage8. Mitteilung BEM an Fraktionen wegen Senkung Krankenstand) Sitzungsvorlage (amt10_11_schreiben_anlage8. Mitteilung BEM an Fraktionen wegen Senkung Krankenstand) Sitzungsvorlage (amt10_11_schreiben_anlage8. Mitteilung BEM an Fraktionen wegen Senkung Krankenstand)

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Inhalt der Datei

Stabsstelle BEM Ch. Jülich, 25. April 2017 Anfrage der Fraktionen hier: Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Krankenstand bei der Stadt Jülich zu senken Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um den Krankenstand bei der Stadt Jülich zu senken: - Seit Oktober 2011 legt die Stadt Jülich noch mehr Wert auf das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Leider lassen sich längere oder wiederkehrende Erkrankungen nicht immer vermeiden. Um Betroffene bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und Genesung zu unterstützen, wurde für alle Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingerichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, wird mit der Interessenvertretung und der betroffenen Person nach Möglichkeiten gesucht, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Beispielhaft für Maßnahmen im Rahmen des BEM und der Arbeitssicherheit sind • die Beschaffung von ergonomischen Büromöbeln, • die Umrüstung von Dienstfahrzeug, • Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung, • Umsetzungen und Zuweisungen von neuen Arbeitsbereichen. - Die Baumkontrolleure des Bauhofes sind bei ihrer Arbeit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt. Z.B. sind gerade Bäume, die gefällt werden müssen, häufig von Pilz- und Schimmelsporen befallen. Bei den Fällarbeiten werden diese Sporen verstärkt freigesetzt und von den Mitarbeitern eingeatmet. Dadurch kann es zu Schädigungen der Lunge kommen. Ein Mitarbeiter ist bereits erkrankt. Ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit ist gestellt worden. Zum Schutze der Mitarbeiter sind daraufhin zwei Gebläsefiltergeräte beschafft worden. - Suchtprobleme am Arbeitsplatz sind nicht ausschließlich Privatsache des/der Arbeitnehmers/-in. Die Auswirkungen riskanten Konsums begleiten die Betroffenen in allen Lebensbereichen, und der Arbeitsplatz stellt keine Ausnahme dar. Um die leitende Mitarbeiterinnen / leitenden Mitarbeiter, für die Suchtproblematik zu sensibilisieren, werden regelmäßig Schulung durch einem Mitarbeiter der Suchtberatung Düren durchgeführt. Die Teilnahme ist für die leitenden Mitarbeiterinnen / leitenden Mitarbeiter verpflichtend. - In Zusammenarbeit mit der VHS wurden Kurse für Rückenschule und Yoga angeboten, die von den Bediensteten sehr gut angenommen worden sind. Leider mussten die Kurse mangels Raumkapazitäten eingestellt werden. Z.Zt. wird nach Möglichkeiten gesucht, wo man einen Raum für derartige Kurse oder auch für Massagen einrichten kann. - Sollten Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter gesundheitliche Missempfindungen, Störungen oder Erkrankungen haben, die eventuell auf die Arbeitsumgebung oder Ihre Tätigkeit zurückführen sind, können sie den Betriebsarzt Herrn Dr. Engler aufsuchen. Die Sprechstunden beim Betriebsarzt Dr. Engler werden monatlich angeboten. Zusätzlich werden von ihm Impfungen und Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen durchgeführt. Weiterhin sind folgende u.a. Maßnahmen ergriffen worden, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Krankenstatistik stehen: - Es wurde seitens des BEM angeregt, Elektrofahrräder zu beschaffen. Hierdurch wird der Weg aufs Rad erleichtert, da hier mit Tretunterstützung gefahren werden kann und jeder individuell seine Fahrweise beeinflussen kann. Benötigte Unterlagen/Akten können problemlos in am Rad befestigte Packtaschen befördert werden. Zwischenzeitlich sind insgesamt 4 E-Bikes (zwei innere Verwaltung und jeweils eins für den Bauhof und den Abwasserbauhof) durch die Stadtwerke gesponsert worden. Somit wird nun häufiger auf die Nutzung von Fahrzeugen verzichtet und stattdessen ein E-Bike genutzt. - Ein Defibrillator, auch Schockgeber, ist ein medizinisches Gerät zur Defibrillation und Kardioversion. Es kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern und Kammerflattern (Defibrillation) oder ventrikuläre Tachykardien, Vorhofflimmern und Vorhofflattern (Kardioversion) beenden. Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notfallaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten, seit den 1990er-Jahren zunehmend auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien. (Quelle: Wikipedia). Mittlerweile sind zwei Defibrillatoren durch die Stadtwerke gesponsert worden. Sie sind am Haupteingang (Große Rurstraße) und am Eingang Nebengebäude (Kartäuser Straße) für alle Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter zugänglich. - Ein Gesundheitstag gestaltet die Gesundheitsförderung lebendig. Er gibt den Mitarbeitern die Möglichkeit, sich rund um das Thema Gesundheit und gesunde Lebensweise zu informieren, verschiedene Angebote zur Förderung der eigenen Gesundheit kennen zu lernen und sich in persönlichen Beratungsgesprächen Tipps zu holen. Im Vorfeld wurden die Beschäftigten über eine Mitarbeiterbefragung die Möglichkeit gegeben, aktiv an der Gestaltung des Gesundheitstages teilzunehmen, indem sie ihre Wünsche und Anregungen äußern. In den Jahren 2015 (innere Verwaltung) und 2016 (für Erzieherinnen / Erzieher) wurde jeweils ein Gesundheitstag durchgeführt. - Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit Infektionskrankheiten und einer damit evtl. verbundenen Reduzierung des Krankenstandes wurde die Anschaffung und Montage von Desinfektionsmittelspendern zur Handdesinfektion auf dem Flur vor den Toiletten sowie an den Gleitzeiterfassungsgeräten im Alten und Neuen Rathaus sowie im Nebengebäude angeregt. Zwischenzeitlich sind insgesamt 13 Universalspender montiert worden. Die Grippewelle ist trotzdem nicht spurlos an uns vorbeigezogen. - Gemäß § 39 der Arbeitsstättenverordnung müssen in Betriebsstätten die zur Ersten Hilfe erforderlichen Mittel (u.a. Verbandkästen) vorhanden sein. Sie müssen im Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen geschützt sein. Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung müssen sich die Mittel zur Ersten Hilfe an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden. Die Aufbewahrungsstellen von Mitteln zur Ersten Hilfe müssen als solche gekennzeichnet sein. Da bei der Stadt nicht ausreichend Verbandkästen vorhanden waren, wurde die Anschaffung und Montage von Verbandkästen auf den Fluren in jeder Etage sowie an den Gleitzeiterfassungsgeräten im Alten und Neuen Rathaus sowie im Nebengebäude veranlasst. Es sind insgesamt 8 Verbandkästen incl. Wandschrank angeschafft worden. - Nach den Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes müssen mind. 5 % der Belegschaft (für die Stadt Jülich ca. 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) eines Betriebes in betrieblicher Erste Hilfe ausgebildet sein. Die betriebliche Erste Hilfe ist nicht in allen Punkten der Erste-Hilfe-Ausbildung für die Erlangung des Führerscheines gleichzusetzen. Entsprechende Lehrgänge werden zwischenzeitlich alle 2 Jahre angeboten. Die Ausbildung ist kostenlos, da der Gemeindeunfallversicherungsverband sämtliche Kosten übernimmt. Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass Ende 2017 der Stellenanteil von 0,6 auf 1 Stellenanteil erhöht werden soll.