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Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 12:38
Aktualisiert
16.06.17, 12:38
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 16.06.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 220/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 26.06.2017 Stadtrat 29.06.2017 TOP Ergebnisse Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 Anlg.: -120/22 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“ Begründung: In der Ratsstzung am 29.06.2017 soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 beschlossen werden. Bedingt durch die starke Verringerung des Eigenkapitals aufgrund der Fehlbeträge der vergangenen Jahre ist eine Erhöhung der Hebesätze für die Steuern unumgänglich. Mit dem Haushaltsentwurf hatte die Verwaltung eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A von 307 % auf 350 % sowie bei der Grundsteuer B von 535 % auf 705 % vorgeschlagen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer (513 %) sollte nicht verändert werden. Aufgrund der vorliegenden Änderungslisten zum Haushalt 2017 ist die im Entwurf vorgesehene Steigerung bei der Grundsteuer B in dieser Höhe nicht erforderlich. Stattdessen wird nun eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 650 % vorgeschlagen. Der „Durchschnittshausbesitzer“ zahlt dann in 2017 Grundsteuern in Höhe von rund 520,00 €, das sind knapp 90,00 € mehr als in 2016. Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze im laufenden Jahr rückwirkend zum Jahresbeginn ist nach gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuergesetz zulässig, wenn der Beschluss über die Erhöhung bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres gefasst wird. Die Erhebung der höheren Steuern kann aber nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Satzung erfolgen. Der Versand der Änderungsbescheide ist für Mitte Juli vorgesehen, damit der höhere Steuerbetrag sich auf die Fälligkeiten zum 15.08. und 15.11.2016 verteilt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass Haushaltssatzung und Haushaltsicherungskonzept so kurzfristig genehmigt werden, muss neben der Haushaltssatzung eine gesonderte Hebesatzsatzung beschlossen werden, die im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht und damit rechtskräftig wird Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 220/2017 Seite 2