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Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 07.04.2017))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
19.06.17, 12:01
Aktualisiert
19.06.17, 12:01
Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 07.04.2017)) Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 07.04.2017))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 12.06.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 211/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 29.06.2017 TOP Ergebnisse Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 07.04.2017) Anlg.: - 1 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“ Begründung: Bei entsprechender Beschlussfassung der Sitzungsvorlage 205/2017 „Auflösung Bürgerausschuss“ kann der Rat der Stadt Jülich festzulegen, ob er von der Möglichkeit des § 24 Abs. 1 S. 3 Gebrauch macht und die Erledigung von Eingaben einem Ausschuss überträgt. Entsprechend des Wortlauts „…kann der Rat einem Ausschuss übertragen…“ hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der Rat nicht einen speziellen Beschwerdeausschuss einsetzen muss, sondern die Erledigung von Eingaben einem auch für andere Angelegenheiten zuständigen Ausschuss übertragen kann. Dies kann nur der Haupt- und Finanzausschuss sein, das sich die Eingaben auf alle Aufgabengebiete der Stadt beziehen können und damit Fachausschüsse ungeeignet sind. Auch wenn die Anzahl der Eingaben nach § 24 GO NRW großen Schwankungen unterliegt, sollte der Rat - schon um eine Beeinträchtigung der eigentlichen Ratsarbeit zu vermeiden - von der Möglichkeit der Übertragung Gebrauch machen. Sofern der Rat von der Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf einen Ausschuss Gebrauch macht, kann dieser anstelle des Rates selbständig über die Behandlung von Eingaben entscheiden und selbst den Inhalt der Stellungnahmen an den Antragsteller festlegen. Nach § 24 Abs. 2 GO NRW sind die Einzelheiten in der Hauptsatzung zu regeln. Hierzu gehört insbesondere die Entscheidung, ob und wenn ja, welchem Ausschuss die Aufgabe übertragen werden soll. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 211/2017 x nein nein Seite 2