Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
19.06.17, 12:01
Aktualisiert
19.06.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 12.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 211/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 07.04.2017)
Anlg.: - 1 30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie
folgt:
„Folgt 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“
Begründung:
Bei entsprechender Beschlussfassung der Sitzungsvorlage 205/2017 „Auflösung Bürgerausschuss“
kann der Rat der Stadt Jülich festzulegen, ob er von der Möglichkeit des § 24 Abs. 1 S. 3 Gebrauch
macht und die Erledigung von Eingaben einem Ausschuss überträgt.
Entsprechend des Wortlauts „…kann der Rat einem Ausschuss übertragen…“ hat der Gesetzgeber
klargestellt, dass der Rat nicht einen speziellen Beschwerdeausschuss einsetzen muss, sondern die
Erledigung von Eingaben einem auch für andere Angelegenheiten zuständigen Ausschuss übertragen kann. Dies kann nur der Haupt- und Finanzausschuss sein, das sich die Eingaben auf alle Aufgabengebiete der Stadt beziehen können und damit Fachausschüsse ungeeignet sind.
Auch wenn die Anzahl der Eingaben nach § 24 GO NRW großen Schwankungen unterliegt, sollte
der Rat - schon um eine Beeinträchtigung der eigentlichen Ratsarbeit zu vermeiden - von der Möglichkeit der Übertragung Gebrauch machen.
Sofern der Rat von der Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf einen Ausschuss Gebrauch
macht, kann dieser anstelle des Rates selbständig über die Behandlung von Eingaben entscheiden
und selbst den Inhalt der Stellungnahmen an den Antragsteller festlegen.
Nach § 24 Abs. 2 GO NRW sind die Einzelheiten in der Hauptsatzung zu regeln. Hierzu gehört insbesondere die Entscheidung, ob und wenn ja, welchem Ausschuss die Aufgabe übertragen werden
soll.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 211/2017
x
nein
nein
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