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Sitzungsvorlage (Antrag 10a/2017 (B90/Die Grünen) - Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
22.06.17, 10:42
Aktualisiert
22.06.17, 10:42
Sitzungsvorlage (Antrag 10a/2017 (B90/Die Grünen) - Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Antrag 10a/2017 (B90/Die Grünen) - Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Antrag 10a/2017 (B90/Die Grünen) - Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 22.06.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 216/2017 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 29.06.2017 TOP Ergebnisse Antrag 10a/2017 (B90/Die Grünen) - Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich Anlg.: - 1 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich 1) wählt auf Vorschlag der Fraktion B90/Die Grünen durch Mehrheitsbeschluss folgendes Mitglied in den entsprechenden Auschuss: Haupt-und Finanzausschuss Herrn Carsten Wolf anstelle von Herrn Jürgen Laufs als originäres Mitglied Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Herrn Sebastian Steininger anstelle von Herrn Jürger Laufs als originäres Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Carsten Wolf anstelle von Herrn Jürgen Laufs als originäres Mitglied 2) hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und wählt aufgrund dessen das nachfolgend aufgeführte Mitglied in den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau, in den Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sowie in den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport: Herrn Jürgen Laufs als stellv. sachkundiger Bürger Begründung: Mit Schreiben vom 21.06.2017 beantragt die Fraktion B90/Die Grünen aufgrund des Auscheidens von Herrn Laufs und die Annahme des Ratsmandats durch Herrn Wolf eine Nachbesetzung in den Ausschüssen. Der ursprüngliche Antrag 10/2017 vom 22.05.2017 hat sich somit erübrigt. Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter. zu 1) § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem Ausschuss ausscheidet, folgendes: „Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 GO NRW verfügt der Bürgermeister kein Stimmrecht. zu 2) Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen. Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW auch hier kein Stimmrecht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 216/2017 1. Ergänzung Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 216/2017 1. Ergänzung x nein nein Seite 3