Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
22.06.17, 10:42
Aktualisiert
22.06.17, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 22.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 216/2017 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
Antrag 10a/2017 (B90/Die Grünen) - Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Rates der
Stadt Jülich
Anlg.: - 1 30
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Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich
1) wählt auf Vorschlag der Fraktion B90/Die Grünen durch Mehrheitsbeschluss folgendes
Mitglied in den entsprechenden Auschuss:
Haupt-und Finanzausschuss
Herrn Carsten Wolf anstelle von Herrn Jürgen Laufs als originäres Mitglied
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Herrn Sebastian Steininger anstelle von Herrn Jürger Laufs als originäres Mitglied
Rechnungsprüfungsausschuss
Herrn Carsten Wolf anstelle von Herrn Jürgen Laufs als originäres Mitglied
2) hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und wählt aufgrund
dessen das nachfolgend aufgeführte Mitglied in den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau, in
den Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sowie in den Ausschuss
für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport:
Herrn Jürgen Laufs als stellv. sachkundiger Bürger
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.06.2017 beantragt die Fraktion B90/Die Grünen aufgrund des Auscheidens
von Herrn Laufs und die Annahme des Ratsmandats durch Herrn Wolf eine Nachbesetzung in den
Ausschüssen. Der ursprüngliche Antrag 10/2017 vom 22.05.2017 hat sich somit erübrigt.
Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs.
1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter.
zu 1)
§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem
Ausschuss ausscheidet, folgendes:
„Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion
oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“.
Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs.
3 GO NRW verfügt der Bürgermeister kein Stimmrecht.
zu 2)
Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden
darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die
Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde
es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender
Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig
angenommen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen
Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen.
Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden.
Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt.
Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt.
Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW auch hier kein
Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 216/2017 1. Ergänzung
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 216/2017 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 3