Daten
Kommune
Jülich
Größe
172 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
22.06.17, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Gc
Jülich, 01.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 196/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
14.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2017
Stadtrat
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich dafür
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Anlg.: 7
61
60
SD.Net
III
Beschlussentwurf:
Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
wird wie folgt beschlossen:
Nr. Anregung
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1
Stellungnahme Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung
GbR zum Schreiben von Herrn A.
Schulte
(BUND Kreisgruppe Düren) vom
16.05.2017 (Zn. DN-137/14)
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
BUND mit Schreiben vom
16.05.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obiger Planung geben wir
folgende Stellungnahme ab.
Feldlerche
Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die
In seinem Schreiben vom 16.05.2017
(Zn. DN-137/14) zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange
hinsichtlich der Feldlerche bei der
Aufstellung des B-Plan Nr. A 21
Komm in Jülich kritisiert Herr A.
Planung sind hier 2 Reviere
sowie 3 weitere im engeren
Umfeld. Zu befürchten ist hier,
dass diese ebenfalls aufgegeben
werden.
Der Planer selbst beschreibt die
Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums
Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der Feldflur. Sie
reagiert auf optische Störreize,
indem sie zu Störquellen und
potenziellen Gefahren einen
Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen.
(lt. Planung Höhe der Gebäude
12m) gemieden.
Weiterhin führt der Betrieb
(Bewegung und Geräusche von
Mensch und Maschinen und
Anstieg des Individualverkehrs)
dauerhaft zu optischen und
akustischen Störungen.
Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen
werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben.
Schulte (BUND Kreisgruppe Düren)
die Ermittlung der Betroffenheit und
den vorgezogenen Ausgleich. Hierzu
beziehen wir nachfolgend wie folgt
Stellung:
Ermittlung der Betroffenheit
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
(raskin, 03.11.2016) wurde die Betroffenheit der Feldlerche ausführlich
erörtert und dargelegt. Demnach sind
2 Feldlerchenreviere betroffen und
vorgezogen auszugleichen. Eine Betroffenheit weiterer Reviere liegt
nicht vor.
Eignung der vorgezogenen Ausgleichsfläche
Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV
2013) wurde hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort
selbstverständlich berücksichtigt.
Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen
sichergestellt:
1. Im Fall der gegenüber Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche wird
ein Abstand zur Autobahn A 44 von
900 m einzuhalten (MKULNV 2013
empfiehlt 500 m).
Vorgezogene Ausgleichsmaß2. Der 360 m entfernte Leichtflugplatz
nahmen
stellt nach MKULNV (2013) keine
Störquelle dar. (Bei einem aktuellen
Das Gebiet liegt 418 m von
Monitoring von Feldlerchen auf zwei
dem Ultraleichtflugplatz entAusgleichsflächen bei Zülpichfernt. Zudem ist hier die Wind- Schwerfen stören sich die Vögel nicht
kraftkonzentrationsfläche „Lin- an dem Modellflugbetrieb auf dem
nich Boslar ausgewiesen“. Dies 250 m bzw. 350 m entfernten Fluggeschränkt die Funktionalität der
lände des Luftsportclubs Zülpich.) So
Maßnahme substanziell ein.
sangen zu Beginn der Brutzeit 2 FeldWir verweisen hier auf den
lerchen in Abständen von nur 170 m
Leitfaden „Wirksamkeit von
bzw. 200 m zum Leichtflugplatz.
Artenschutzmaßnahmen“ für
3. Da die Feldlerche nach MKULNV
die Berücksichtigung von arten- (2013) nicht zu den gegenüber Windschutzrechtlich erforderlichen
kraftanlagen sensiblen Arten zählt,
Maßnahmen in NRW.
geht auch von dem geplanten Wind Maßnahmenflächen dür- park Linnich- Boslar zukünftig keine
fen nicht im Einflussbe- Störwirkung aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die Feldlerche in intenreich von vorhandenen
Beeinträchtungsquellen siv genutzten Agrarlandschaften die
schütteren Aufstellflächen von Windsein
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Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer
oder vorhandener Arten
(Populationen) ausgelöst
werden
Wir lehnen daher die Planung
ab.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Alfred Schulte
BUND Kreisgruppe Düren
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
energieanlagen zur Nestanlage bevorzugt besiedelt.
Eine ausführliche artenschutzfachliche Beurteilung der Ausgleichsfläche
wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 17.02.2017 vorgenommen.
Die Beurteilung hängt dieser Stellungnahme zur Info an.
Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche
und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht
widersprochen.
Aachen, den 22. Mai 2017
Dr. R. Raskin
2
Kreis Düren mit Schreiben vom
18.05.2017
Der Stellungnahme der
Verwaltung
wird gefolgt.
Sehr geehrter Herr Schorr,
zur o.a. Bauleitplanung wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Kreisentwicklung und straßen
- Gebäudemanagement
- Brandschutz
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Gegen die o.g. Änderung des
FNP bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die wasserwirtschaftlichen
Belange werden im Verfahren
zum Bebauungsplan A 21
"Komm" vorgetragen.
In der Begründung wird unter
1.4 "Entwässerung" ausgeführt,
dass das Rückhaltevolumen für
ein 10-jähriges Regenereignis
durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt
wird. Hier muss es heißen 100jähriges Regenereignis. Dies
bitte ich zu korrigieren.
Sitzungsvorlage 196/2017
Die Begründung wird dahingehend
korrigiert.
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Immissionsschutz
Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da alle den
Immissionsschutz betreffenden
Belange ausreichend eingestellt
wurden.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken.
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. FNP-Änderung
bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Walter Weinberger
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat am 17.11.2016 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sie fand vom 18.04.2017 bis zum 19.05.2016 statt.
Es sind die aufgeführten Stellungnahmen, die als Anlagen beigefügt sind, eingegangen.
Diese FNP-Änderung wird im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. A 21 „Komm“ durchgeführt. Mit
dieser FNP-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines
Baufachhandels geschaffen werden.
Als weitere Anlagen sind die Flächennutzungsplanänderung, die korrigierte Begründung mit dem
Umweltbericht, das Schallschutzgutachten sowie die Artenschutzprüfung beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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x
nein
nein
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