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Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
172 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
22.06.17, 16:16
Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Gc Jülich, 01.06.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 196/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 14.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2017 Stadtrat 29.06.2017 TOP Ergebnisse bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich dafür Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Anlg.: 7 61 60 SD.Net III Beschlussentwurf: Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird wie folgt beschlossen: Nr. Anregung Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag 1 Stellungnahme Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR zum Schreiben von Herrn A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) Der Stellungnahme wird gefolgt. BUND mit Schreiben vom 16.05.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab. Feldlerche Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die In seinem Schreiben vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der Feldlerche bei der Aufstellung des B-Plan Nr. A 21 Komm in Jülich kritisiert Herr A. Planung sind hier 2 Reviere sowie 3 weitere im engeren Umfeld. Zu befürchten ist hier, dass diese ebenfalls aufgegeben werden. Der Planer selbst beschreibt die Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der Feldflur. Sie reagiert auf optische Störreize, indem sie zu Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen. (lt. Planung Höhe der Gebäude 12m) gemieden. Weiterhin führt der Betrieb (Bewegung und Geräusche von Mensch und Maschinen und Anstieg des Individualverkehrs) dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen. Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) die Ermittlung der Betroffenheit und den vorgezogenen Ausgleich. Hierzu beziehen wir nachfolgend wie folgt Stellung: Ermittlung der Betroffenheit Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (raskin, 03.11.2016) wurde die Betroffenheit der Feldlerche ausführlich erörtert und dargelegt. Demnach sind 2 Feldlerchenreviere betroffen und vorgezogen auszugleichen. Eine Betroffenheit weiterer Reviere liegt nicht vor. Eignung der vorgezogenen Ausgleichsfläche Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) wurde hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort selbstverständlich berücksichtigt. Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt: 1. Im Fall der gegenüber Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche wird ein Abstand zur Autobahn A 44 von 900 m einzuhalten (MKULNV 2013 empfiehlt 500 m). Vorgezogene Ausgleichsmaß2. Der 360 m entfernte Leichtflugplatz nahmen stellt nach MKULNV (2013) keine Störquelle dar. (Bei einem aktuellen Das Gebiet liegt 418 m von Monitoring von Feldlerchen auf zwei dem Ultraleichtflugplatz entAusgleichsflächen bei Zülpichfernt. Zudem ist hier die Wind- Schwerfen stören sich die Vögel nicht kraftkonzentrationsfläche „Lin- an dem Modellflugbetrieb auf dem nich Boslar ausgewiesen“. Dies 250 m bzw. 350 m entfernten Fluggeschränkt die Funktionalität der lände des Luftsportclubs Zülpich.) So Maßnahme substanziell ein. sangen zu Beginn der Brutzeit 2 FeldWir verweisen hier auf den lerchen in Abständen von nur 170 m Leitfaden „Wirksamkeit von bzw. 200 m zum Leichtflugplatz. Artenschutzmaßnahmen“ für 3. Da die Feldlerche nach MKULNV die Berücksichtigung von arten- (2013) nicht zu den gegenüber Windschutzrechtlich erforderlichen kraftanlagen sensiblen Arten zählt, Maßnahmen in NRW. geht auch von dem geplanten Wind Maßnahmenflächen dür- park Linnich- Boslar zukünftig keine fen nicht im Einflussbe- Störwirkung aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die Feldlerche in intenreich von vorhandenen Beeinträchtungsquellen siv genutzten Agrarlandschaften die schütteren Aufstellflächen von Windsein Sitzungsvorlage 196/2017 Seite 2  Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer oder vorhandener Arten (Populationen) ausgelöst werden Wir lehnen daher die Planung ab. Mit freundlichen Grüßen i.A. Alfred Schulte BUND Kreisgruppe Düren Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. energieanlagen zur Nestanlage bevorzugt besiedelt. Eine ausführliche artenschutzfachliche Beurteilung der Ausgleichsfläche wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 17.02.2017 vorgenommen. Die Beurteilung hängt dieser Stellungnahme zur Info an. Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht widersprochen. Aachen, den 22. Mai 2017 Dr. R. Raskin 2 Kreis Düren mit Schreiben vom 18.05.2017 Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Sehr geehrter Herr Schorr, zur o.a. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und straßen - Gebäudemanagement - Brandschutz - Umweltamt Wasserwirtschaft Gegen die o.g. Änderung des FNP bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die wasserwirtschaftlichen Belange werden im Verfahren zum Bebauungsplan A 21 "Komm" vorgetragen. In der Begründung wird unter 1.4 "Entwässerung" ausgeführt, dass das Rückhaltevolumen für ein 10-jähriges Regenereignis durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt wird. Hier muss es heißen 100jähriges Regenereignis. Dies bitte ich zu korrigieren. Sitzungsvorlage 196/2017 Die Begründung wird dahingehend korrigiert. Seite 3 Immissionsschutz Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da alle den Immissionsschutz betreffenden Belange ausreichend eingestellt wurden. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Natur und Landschaft Gegen die o.g. FNP-Änderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Walter Weinberger Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat am 17.11.2016 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sie fand vom 18.04.2017 bis zum 19.05.2016 statt. Es sind die aufgeführten Stellungnahmen, die als Anlagen beigefügt sind, eingegangen. Diese FNP-Änderung wird im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. A 21 „Komm“ durchgeführt. Mit dieser FNP-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Baufachhandels geschaffen werden. Als weitere Anlagen sind die Flächennutzungsplanänderung, die korrigierte Begründung mit dem Umweltbericht, das Schallschutzgutachten sowie die Artenschutzprüfung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 196/2017 Seite 4 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 196/2017 x nein nein Seite 5