Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 196 / 2017
Alfred Schulte, Ginnizweilerstraße38, 52353 Düren
An
Stadtverwaltung Jülich
Planungsamt
Kartäuserstr. 2
52411 Jülich
Düren, 16.05.2017
Betr.: Flächennutzungsänderung und BBP Nr. A 21 „Komm“
Ihr Zeichen: 61/AS
Landesbüro Zeichen: DN -137/14
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab.
Feldlerche
Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die Planung sind hier 2 Reviere sowie 3 weitere im
engeren Umfeld. Zu befürchten ist hier, dass diese ebenfalls aufgegeben werden.
Der Planer selbst beschreibt die Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums
Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der Feldflur. Sie reagiert auf optische Störreize, indem sie zu
Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden
insbesondere höhere Vertikalstrukturen. (lt. Planung Höhe der Gebäude 12m) gemieden.
Weiterhin führt der Betrieb (Bewegung und Geräusche von Mensch und Maschinen und Anstieg des
Individualverkehrs) dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen.
Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden
Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
Wir gehören dem BUND-NRW an.
Vereinsregister: VR Nr. 5463, Düsseldorf
1. Vorsitzender der Kreisgruppe Düren: Walter Jordans
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Das Gebiet liegt 418 m von dem Ultraleichtflugplatz entfernt. Zudem ist hier die
Windkraftkonzentrationsfläche „Linnich Boslar ausgewiesen“. Dies schränkt die Funktionalität der
Maßnahme substanziell ein.
Wir verweisen hier auf den Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die
Berücksichtigung von artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in NRW.
•
•
Maßnahmenflächen
dürfen
nicht
im
Einflussbereich
von
vorhandenen
Beeinträchtungsquellen sein
Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer oder vorhandener Arten (Populationen)
ausgelöst werden
Wir lehnen daher die Planung ab.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Alfred Schulte
BUND Kreisgruppe Düren
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
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Wir gehören dem BUND-NRW an.
Vereinsregister: VR Nr. 5463, Düsseldorf
1. Vorsitzender der Kreisgruppe Düren: Walter