Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage 1 zu SV 196-2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Sitzungsvorlage (Anlage 1 zu SV 196-2017) Sitzungsvorlage (Anlage 1 zu SV 196-2017)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 196 / 2017 Alfred Schulte, Ginnizweilerstraße38, 52353 Düren An Stadtverwaltung Jülich Planungsamt Kartäuserstr. 2 52411 Jülich Düren, 16.05.2017 Betr.: Flächennutzungsänderung und BBP Nr. A 21 „Komm“ Ihr Zeichen: 61/AS Landesbüro Zeichen: DN -137/14 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab. Feldlerche Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die Planung sind hier 2 Reviere sowie 3 weitere im engeren Umfeld. Zu befürchten ist hier, dass diese ebenfalls aufgegeben werden. Der Planer selbst beschreibt die Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der Feldflur. Sie reagiert auf optische Störreize, indem sie zu Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen. (lt. Planung Höhe der Gebäude 12m) gemieden. Weiterhin führt der Betrieb (Bewegung und Geräusche von Mensch und Maschinen und Anstieg des Individualverkehrs) dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen. Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Wir gehören dem BUND-NRW an. Vereinsregister: VR Nr. 5463, Düsseldorf 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Düren: Walter Jordans Seite 1 von 2 Das Gebiet liegt 418 m von dem Ultraleichtflugplatz entfernt. Zudem ist hier die Windkraftkonzentrationsfläche „Linnich Boslar ausgewiesen“. Dies schränkt die Funktionalität der Maßnahme substanziell ein. Wir verweisen hier auf den Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung von artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in NRW. • • Maßnahmenflächen dürfen nicht im Einflussbereich von vorhandenen Beeinträchtungsquellen sein Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer oder vorhandener Arten (Populationen) ausgelöst werden Wir lehnen daher die Planung ab. Mit freundlichen Grüßen i.A. Alfred Schulte BUND Kreisgruppe Düren Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. Seite 2 von 2 Wir gehören dem BUND-NRW an. Vereinsregister: VR Nr. 5463, Düsseldorf 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Düren: Walter