Daten
Kommune
Jülich
Größe
376 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen
0241-534339
richard@raskin-ac.de
Anlage 3
zur Vorlagen-Nr.:196 / 2017
raskin
Umweltp l a n u n g und
Umweltberatung GbR
B-Plan Nr. A 21 Komm, Jülich
Stellungnahme zum Schreiben von Herrn A. Schulte
(BUND Kreisgruppe Düren) vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14)
In seinem Schreiben vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der Feldlerche bei der Aufstellung des B-Plan
Nr. A 21 Komm in Jülich kritisiert Herr A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) die Ermittlung der Betroffenheit und den vorgezogenen Ausgleich. Hierzu beziehen wir
nachfolgend wie folgt Stellung:
Ermittlung der Betroffenheit
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (raskin, 03.11.2016) wurde die Betroffenheit
der Feldlerche ausführlich erörtert und dargelegt. Demnach sind 2 Feldlerchenreviere
betroffen und vorgezogen auszugleichen. Eine Betroffenheit weiterer Reviere liegt
nicht vor.
Eignung der vorgezogenen Ausgleichsfläche
Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) wurde
hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort selbstverständlich berücksichtigt. Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt:
1. Im Fall der gegenüber Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche wird ein Abstand zur Autobahn A 44 von 900 m einzuhalten (MKULNV 2013 empfiehlt
500 m).
2. Der 360 m entfernte Leichtflugplatz stellt nach MKULNV (2013) keine Störquelle
dar.1 So sangen zu Beginn der Brutzeit 2 Feldlerchen in Abständen von nur
170 m bzw. 200 m zum Leichtflugplatz.
1
Bei einem aktuellen Monitoring von Feldlerchen auf zwei Ausgleichsflächen bei Zülpich-Schwerfen
stören sich die Vögel nicht an dem Modellflugbetrieb auf dem 250 m bzw. 350 m entfernten Fluggelände des Luftsportclubs Zülpich.
raskin
Stellungnahme zum Schreiben des BUND DN vom 16.05.2017
2
3. Da die Feldlerche nach MKULNV (2013) nicht zu den gegenüber Windkraftanlagen sensiblen Arten zählt, geht auch von dem geplanten Windpark LinnichBoslar zukünftig keine Störwirkung aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die
Feldlerche in intensiv genutzten Agrarlandschaften die schütteren Aufstellflächen von Windenergieanlagen zur Nestanlage bevorzugt besiedelt.
Eine ausführliche artenschutzfachliche Beurteilung der Ausgleichsfläche wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 17.02.2017 vorgenommen. Die Beurteilung
hängt dieser Stellungnahme zur Info an.
Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht widersprochen.
Aachen, den 22. Mai 2017
Dr. R. Raskin
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen
0241-534339
richard@raskin-ac.de
raskin
Umweltp l a n u n g und
Umweltberatung GbR
B-Plan Nr. A 21 Komm, Jülich
Artenschutzfachliche Beurteilung einer Fläche zum vorgezogenen
Ausgleich für die Feldlerche südlich von Linnich-Boslar
Auf der bislang schwierigen Suche nach einer geeigneten Fläche zum vorgezogenen
Ausgleich von zwei entfallenden Feldlerchenrevieren fand am 16.02.2017 bei der
Stadt Jülich ein Besprechungstermin statt. Daran nahmen teil:
Axel Schorr (Stadt Jülich)
Thomas Mülheims (Stadt Jülich)
Lutz M. Johnen (UNB Kreis Düren)
Thomas Steffens (Stiftung Rheinische Kulturlandschaft)
Patrick Haasenleder (Stiftung Rheinische Kulturlandschaft)
Michael Dürnfelder (Bauen + Leben GmbH)
Dr. Richard Raskin (raskin • Umweltplanung und -beratung GbR)
Aktuell liegt Herrn A. Kurtz (Bauen + Leben GmbH) ein Angebot für die Einrichtung
einer Ausgleichsfläche in der Feldflur südlich von Linnich-Boslar vor. Die Beteiligten
halten die Ausgleichsfläche grundsätzlich für geeignet. Herr Dr. Raskin wurde gebeten, die Eignung der Fläche in der vorliegenden Stellungnahme artenschutzfachlich
näher zu prüfen.
1. Lage und Größe
Das angebotene Grundstück liegt in der Flur 18 der Gemarkung Boslar. Es umfasst
das etwa 0,7 ha große Flurstück 145 und das etwa 2,0 ha große Flurstück 121 (Abb.
1 u. 2). Die exakte Gesamtfläche beträgt 2,73 Hektar.
Der unmittelbar südlich des Flurstücks 121 verlaufende Feldweg bildet die Gemeindegrenze zwischen Jülich und Linnich. Der Abstand zum B-Plangebiet beträgt 2,5
km.
raskin
Artenschutzfachliche Stellungnahme „Ausgleichsfläche Feldlerche bei Boslar“
2
2. Räumlicher Zusammenhang (lokale Population)
Damit vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 V BNatSchG wirksam sind,
muss „die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt“
sein.
Mit der Formulierung „im räumlichen Zusammenhang“ sind dabei nach Interpretation
des MKUNLV (2016) ausschließlich Flächen gemeint, die in einer funktionalen Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen, und entsprechend dem artspezifischen
Aktionsradius für die betroffenen Lebensstätten-Bewohner erreichbar sind. Dies entspricht im Regelfall dem Siedlungsraum der betroffenen „lokalen Population“ der Art.
Bei der Feldlerche entspricht die lokale Population nach MKUNLV (2015) dem Vorkommen im Gemeindegebiet, hier also dem Stadtgebiet von Jülich.
Aus fachlicher Sicht ist die gesamte, 726 km² große Jülicher Börde nahezu durchgängig von der Feldlerche besiedelt. Insbesondere die Feldflur nordwestlich des
Plangebietes bis hin zu Linnich-Boslar weist eine flächige Besiedelung auf. Das Kriterium des räumlichen Zusammenhangs wird von der Ausgleichsfläche erfüllt.
3. Anforderungen an den Maßnahmenstandort
Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) formuliert
einige Anforderungen an den Maßnahmenstandort.
Wegen der meist vorhandenen Ortstreue der Feldlerche soll die Maßnahmenfläche
möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen liegen, im Regelfall nicht weiter als
2 km entfernt. Dieses Kriterium ist hier erfüllt, da die Art in der umgebenden Feldflur
verbreitet ist. Während der Ortsbesichtigung am 16.02. wurden in einem Umfeld von
etwa 300 m bereits vier Feldlerchen beim Singflug beobachtet.
Weiterhin ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen
Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen. Im Fall der gegenüber Straßenverkehr
empfindlichen Feldlerche ist ein Abstand zur Autobahn A 44 von 500 m einzuhalten
(hier 900 m).
In dem offenen, ebenen Gelände sind keine störenden Kulissen vorhanden. Der
360 m entfernte Leichtflugplatz stellt keine Störquelle dar. Da die Feldlerche nicht zu
den gegenüber Windkraftanlagen sensiblen Arten zählt, geht auch von dem geplanten Windpark Linnich-Boslar zukünftig keine Störwirkung aus.
Schließlich sollen Maßnahmenflächen möglichst nicht entlang von frequentierten
Feldwegen liegen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, für die ein Hektar
große Ausgleichsfläche das Flurstück 145 mit Teilen des südlich angrenzenden Flurstücks 121 heranzuziehen (Abb. 1). Hierdurch wird ein ausreichender Abstand zu
dem stärker frequentierten südlichen Feldweg eingehalten.
raskin
Artenschutzfachliche Stellungnahme „Ausgleichsfläche Feldlerche bei Boslar“
3
4. Anforderungen an die Maßnahmen
Im Artenschutzbeitrag (RASKIN 2016) ist ausgeführt, dass für die Neuschaffung von
zwei zusätzlichen Feldlerchenrevieren unter besonders günstigen Bedingungen eine
Flächengröße von 1,0 ha ausreichend ist. Hierzu ist eine geeignete Kombination von
Schutz- und Fördermaßnahmen erforderlich.
Für die vorgeschlagene Ausgleichsfläche wird die Anlage von zwei breiten Streifen je
0,5 ha empfohlen. Ein Streifen sollte mit Luzerne für eine Dauer von 3-4 Jahren bestellt werden. In dieser Zeit sollte auf dem anderen Streifen eine Fruchtfolge aus
1. Wintergetreide, 2. einjähriger Brache, 3. Sommergetreide und 4. ggf. wieder Wintergetreide eingehalten werden. Nach 3-4 Jahren werden die Streifen gewechselt.
Die nähere Ausführung und weitere Anforderungen wären mit dem Bewirtschafter
abzustimmen.
5. Prüfergebnis
Die vorgeschlagene Ausgleichsfläche südlich von Boslar ist als Standort für CEFMaßnahmen für die Feldlerche sehr gut geeignet.
Aachen, den 17. Februar 2017
Dr. Richard Raskin
6. Literaturverzeichnis
MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. - Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.
MKULNV
(MINISTERIUM
FÜR
KLIMASCHUTZ,
UMWELT,
LANDWIRTSCHAFT,
NATURUND
VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen,
Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. - Stand Dezember 2015 (Düsseldorf).
MKULNV (MINISTERIUM
CHERSCHUTZ DES
FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAULANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2016): VV-Artenschutz. - Rd.Erl. d. Minis-
teriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v.13.04.2010, III 4 - 616.06.01.17 - in der Fassung der Änderung vom 06.06.2016.
RASKIN • UMWELTPLANUNG UND -BERATUNG GBR (2016): Aufstellung des Bebauungsplans Nr. A 21
Komm, Jülich. Fachbeitrag Artenschutz. - i.A. BKR Aachen, Noky & Simon.
raskin
Artenschutzfachliche Stellungnahme „Ausgleichsfläche Feldlerche bei Boslar“
4
Linnich
Jülich
Abb. 1: Lage der empfohlenen, 1,0 ha großen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Boslar.
Abb. 2: Blick über die Ausgleichsfläche von dem westlich angrenzenden Feldweg in Richtung Boslar (Datum 16.02.2017).