Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
22.06.17, 16:16
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: PD/Gc Jülich, 30.05.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 192/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 14.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2017 Stadtrat 29.06.2017 TOP Ergebnisse Einstimmig Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg.: 3 61 61 60 63 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 dargestellt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 d en Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a BauGB für den Bebauungsplan A 31 "Kapuzinerstraße II" gefasst. Der B-Plan lag vom 06.03.2017 bis 07.04.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. In dieser Zeit gingen keine Anregungen ein, sodass der B-Plan als Satzung beschlossen werden kann. Die Kreisverwaltung Düren beabsichtigt, in der Kernstadt eine „Geschäftsstelle Jülich“ neu einzurichten. Die Einrichtung soll mit 120 Mitarbeitern den Bürgerinnen und Bürgern des Nordkreises als Anlaufstelle und Bürgerserviceeinrichtung in den Sachgebieten Job-Center, Gesundheitsamt, Jugendamt, Straßenverkehrsamt mit Zulassungsstelle, Sozialamt, Ausländerbehörde sowie Teilen des Dezernates IV, welches die Dienstleistungen Kreisentwicklung und – straßen, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen, Umwelt und Stabsstelle für Wirtschaftsförderung beinhaltet, dienen. Kleinere Shops und Dienstleistungen (z. B. für den Druck von Kfz-Kennzeichen, Info und Fahrkartenverkauf der Rurtalbahn/DKB, Versicherungen) sowie ein Bistro sollen das Angebot ergänzen und den Service verbessern. Als Anlage sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2017, der Bebauungsplan sowie die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 192/2017 x nein nein Seite 2