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Mitteilung (Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
71 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.09.16, 18:16
Aktualisiert
14.09.16, 18:16
Mitteilung (Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 13.09.2016 Mitteilung: 84/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 28.09.2016 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen) Mit Verfügung vom 02.09.2016, bei der Gemeinde am 12.09.2016 eingegangen, hat die Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes im Bereich Kreuzau-Süd („Auf dem Brechen“) Stellung bezogen. Die BR Köln sieht die Planung als an die Ziele der Raumordnung angepasst an. Die Verfügung der BR Köln sowie die landesplanerische Anfrage der Gemeinde Kreuzau vom 23.06.2016 sind als Anlagen beigefügt. Um den in Rede stehenden Bereich als Baugebiet auszuweisen und zu erschließen wäre die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Ob und wann diese Schritte eingeleitet werden, soll im Rahmen der Beratungen zur beabsichtigten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans diskutiert werden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer -