Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
2,0 MB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.09.16, 18:16
Aktualisiert
14.09.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur MV 84/2016
GEMEINDE KREUZAU
Der Bürgermeister
Abt. 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung
Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Telefonnummer:
Faxnummer:
E-Mail:
Aktenzeichen:
Datum:
Sprechzeiten
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32 – Regionalentwicklung
Herrn Ulmen
Zeughausstr. 2-10
50606 Köln
(auch nach Vereinbarung)
Über
Landrat Düren
Kreisentwicklung und -straßen
Frau Lersch
52348 Düren
Herr Gottstein
353
02422/507-353
02422/507-162
d.gottstein@kreuzau.de
621-00/Go
23. Juni 2016
Montag – Freitag
Dienstag
Donnerstag
08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Kassenzeichen (bei Überweisung bitte unbedingt angeben)
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufläche im
Ortsteil Kreuzau
Landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes im Zentralort Kreuzau. Im Nachfolgenden stelle ich Ihnen den entsprechenden Planungsbereich und
die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vor.
Planungsziel
Der Zentralort Kreuzau ist ein sehr beliebter Wohnstandort. Es ergehen mehrfach pro Woche
bei der Gemeindeverwaltung Anfragen nach freien Baugrundstücken im Zentralort ein. Diese
Nachfrage übersteigt bei Weitem das spärlich vorhandene Angebot. Die Bereiche, für die
schon heute Planungsrecht besteht, sind mit Ausnahme eines ca. 2,5 ha großen Gebietes
am nördlichen Ortsteingang von Kreuzau, nur auf die im Ort verteilten Baulücken beschränkt.
Ansonsten sind keine Wohnbauflächenreserven im Zentralort Kreuzau vorhanden. Für die
2,5 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand bestehen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung. Die Umsetzung scheitert jedoch am fehlenden
Willen der Eigentümer die Fläche zu entwickeln. Gleiches gilt für die Eigentümer der Baulücken. Die Gemeinde Kreuzau führt seit 1990 Jahren ein Baulückenkataster, dass jährlich
aktualisiert wird. Für den Ortsteil Kreuzau sind mit Stand 31.12.2015 78 Baulücken ermittelt
worden. Dies ist im Hinblick auf die Größe des Ortes mit ca. 5.000 Einwohnern als gering
einzustufen. Des Weiteren wird angemerkt, dass im gesamten Gemeindegebiet keine industriellen oder anderweitigen Brachflächen vorhanden sind, die einer Nutzung als Wohnbaufläche zugeführt werden könnten. Sämtliche Brachen sind in der Vergangenheit einer neuen
Nutzung zugeführt worden.
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Kontakt:
52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7
Telefon 02422 / 507 - 0
Telefax 02422 / 507 - 498
E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de
http://www.kreuzau.de
Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Düren
Kto. 1200 039
Deutsche Bank Düren
Kto. 8 242 000
Postbank Köln
Kto. 133 04-500
Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011
(BLZ 395 501 10)
(BLZ 395 700 61)
(BLZ 370 100 50)
(BLZ 382 600 82)
IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39
IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00
IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00
IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11
SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
SWIFT-BIC: DEUTDEDK395
SWIFT-BIC: PBNKDEFF
SWIFT-BIC: GENODED1EVB
Die Beliebtheit des Ortes Kreuzau als Wohnstandort ergibt sich durch die sehr gute Infrastruktur und Versorgungsmöglichkeiten in den Bereichen Waren des täglichen Bedarfs, medizinische Versorgung, und Bildung bzw. frühkindliche Erziehung. Nicht zuletzt die gute verkehrliche Anbindung, die räumliche Nähe zum Mittelzentrum Düren sowie die attraktive Lage
zu nahegelegenen Naherholungsgebieten sind ausschlaggebende Gründe für Bürgerinnen
und Bürger nach Kreuzau zu ziehen.
Um dieser Nachfrage gerecht werden zu können, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu
nutzen und den Zentralort Kreuzau nachhaltig zu stärken, ist es der Gemeinde ein wichtiges
Anliegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den privaten Haus- bzw. Wohnungsbau zu schaffen. Dies ist aufgrund von verschiedenen Gegebenheiten räumlich nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Die Ermittlung von potenziellen Flächen für eine Erschließung von
Wohnbaugebieten offenbart dies sehr deutlich. Westlich des Zentralortes stellt die Rur eine
natürliche Begrenzung dar. Eine Ausdehnung des Siedlungsbereichs an dieser Stelle würde
einen neuen Einschnitt in bisher unberührtes Terrain bedeuten, was dringend vermieden
werden sollte. Nördlich von Kreuzau endet das Gemeindegebiet (Grenze zur Stadt Düren),
sodass eine weitere Entwicklung in diese Richtung höchstens entlang der L 249 denkbar
wäre. Hier besteht noch eine Wohnbau-Reservefläche, die aus den genannten Gründen
nicht erschlossen ist. In Richtung Süden hin ist eine Ausdehnung des Zentralortes aufgrund
der topographischen Gegebenheiten nicht realisierbar. Zudem befindet sich in diesem Bereich das Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg (Wasserwerk
Concordia Kreuzau). Der Bereich östlich von Kreuzau ist großflächig vom Überschwemmungsgebiet des Drover Baches erfasst, sodass die Erweiterung des Zentralortes in diesem
Bereich mittelfristig nicht umsetzbar ist.
Planbereich
Im südlichen Bereich des Ortes Kreuzau, beabsichtigt die Gemeinde Kreuzau die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan. Es handelt sich dabei um einen ca.
2,7 ha großen Bereich, der sich an das vorhandene Baugebiet anschließt. Die Erschließung
der in Rede stehenden Flächen soll über die bestehende Gemeindestraße „Kapellenweg“
erfolgen.
Der Planbereich wird im Norden vom bestehenden Baugebiet („Auf dem Brechen“ und weitere Straßen), im Westen von der Bahntrasse (Strecke der Rurtalbahn Düren-Heimbach), im
Osten von Wohnbebauung sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen und im Süden vom
Wiesenbach sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Der Anfrage sind zwei
Kartenauszüge zur besseren Einordnung des Plangebiets beigefügt.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 16, Flurstücke 22, 112,
113, 114, 211, 234 (Gewässer), 235 (Wirtschaftsweg) und 316.
Westlich, nördlich und östlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, sodass es sich
nicht um eine massive Ausdehnung des Ortes in die freie Landschaft handelt, sondern es
stellt vielmehr einen runden Abschluss in der Gesamtbetrachtung der Ortslage dar. Es ist
eine direkte Anbindung an das bestehende Wohnbaugebiet Kreuzau-Süd vorhanden, sodass
nach hiesiger Ansicht von einer städtebaulich integrierten Lage gesprochen werden kann.
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Regionalplan
Im Regionalplan ist der Bereich als Allgemeines Siedlungsbereich innerhalb des ASB Kreuzau abgebildet. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes von ca. 2,5 ha ist eine Änderung des Regionalplans nicht erforderlich.
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Auszug aus dem Regionlplan (nicht maßstabsgetreu); Lage des Planbereichs ist rot umkreist
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (FNP) ist der gesamte Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für die Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer
Wohnbaufläche erforderlich.
Die nördlich und östlich umliegenden Grundstücke sind als Wohnbauflächen dargestellt.
Westlich der Bahnstrecke sind Gemischte Bauflächen dargestellt. Der südlich angrenzende
Bereich ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan (nicht maßstabsgetreu); Planbereich ist rot umrandet
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Weiteres Vorgehen
Zum Planbereich liegen weder ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan noch ein
Beschluss zur Einleitung einer FNP-Änderung vor.
Bei einem positiven Bescheid zur landesplanerischen Anfrage, ist es die Absicht der Gemeinde Kreuzau die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines Wohnbaugebietes im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu schaffen. Neben der Änderung
des Flächennutzungsplans soll parallel dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um konkrete Festsetzungen treffen zu können. In den Bauleitplanverfahren sollen alle weiteren Belange (u.a. Eingriff in Natur und Landschaft, Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet der
Wassergewinnungsanlage Am Lohberg) geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen
werden.
Bevor die notwendigen kommunalen Bauleitplanverfahren in die Wege geleitet werden, bitte
ich um Prüfung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW, ob das beschriebene Planvorhaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang zu bringen ist.
Für ein persönliches Gespräch und einen Ortstermin stehe ich Ihnen selbstverständlich zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
- Gottstein Anlagen
Übersichtskarten zum Planbereich und der näheren Umgebung
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Kartenausdruck
ca. 1 : 10000
www.tim-online.nrw.de
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW - Keine amtliche Standardausgabe
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23.6.2016 12:23
Wohnbaugebiet Kreuzau-Süd
105 m
200 m
85 m
Fläche ca.
27.500 m²
95 m
95 m
85 m
225 m
90 m