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Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
162 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.09.16, 18:16
Aktualisiert
14.09.16, 18:16
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Anlage 1 zur MV 84/2016 Bezirksregierung Köln GEMEINDE KRE U 1 2. Se 20 Bezirksregierung Köln. 50606 Köln Gemeindeverwaltung Kreuzau Der Bürgermeister Herr Gottstein Postfach 1128 52368 Kreuzau Datum: 02. September 2016 Seite 1 von 4 Aktenzeichen: 32162.6 - 1.12.07 — ~et~ icung und ~straßen Fra rsch 5 8 Düren __ __ D IJ r e n ja~khst~ftflad©b&n~de Telefon: (0221)147-2381 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 Bauleitplanung der Gemeinde Kreuzau hitr: Landesplanerische Anfrage gern. § 34 LPIG NRW Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau bis Appeilhofplatz Besuchereingang (Hauptpfo,-te): zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 23.06.2016 stellen Sie die landesplanensche Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau. Geplant ist die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes im Zentralort Kreuzau. Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Aachen stellt für das Plangebiet „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dar. Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Dusseidorf: Landesbank Hessen-Thüringen iBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX zahlungsavisebittean zentraiebuchungssteile© brk.nrw.de Die o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes ist an die Ziele der Raumordnung angepasst. Hinweise: Hauptsitz: Zeughausstr.2-10,50667 Köln Telefon: (0221)147—0 Im Hinblick auf das später erforderliche Genehmigungsverfahren gemäß Fax: (0221)147-3185 USt-iD-Nr.: DE 812110859 § 6 BauGB weist mein Dezernat für Städtebau auf folgende Punkte hin: poststelie@brk.nrw.de . bezreg-koei n. nrw.de Bezirksregierung Köln Es besteht eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1 a Abs. 2 BauGB bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Sinne von § 201 BauGB: § la BauGB Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz — (2) ‘Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. 2Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. 3Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. 4Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung insbesondere Brach flächen, zugrunde Gebäudeleerstand, gelegt werden, Baulücken zu und denen andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. In diesem Zusammenhang ist die tatsächlich ausgeübte Nutzung zu betrachten. Im Rahmen der erforderlichen Alternativenprüfung geht es darum, die städtebauliche Notwendigkeit für die Entwicklung der dieser Planung zugrunde liegenden Standortwahl zu begründen. Erst dann kann im Wege der Abwägung die Umwidmungssperrklausel überwunden werden. Die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen ist für die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe von grundlegender Bedeutung. Deshalb soll die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden, um Beeinträchtigungen der Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden. Die Belange der Landwirtschaft sind in der Abwägung explizit zu berücksichtigen. In der Begründung ist darzulegen, welche Auswirkungen damit verbunden sind, Fläche für die Landwirtschaft zugunsten anderer Nutzungen Datum: 02. September 2016 Seite 2 von 4 Bezirksregierung Köln unwiederbringlich aufzugeben, und warum die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisiert werden kann. Notwendig ist eine Betrachtung auf der Ebene des Gemeindegebiets und nicht allein auf Ortsteilebene t~ezogen. Mein Dezernat für Wasserwirtschaft weist auf folgende Punkte hin: Der südästliche Teil des Planbereichs liegt im derzeit durch vorläufige Anordnung vom 17.07.2013 gesicherten Wasserschutzgebiet. Konkret betroffen sind die Flurstücke 316 und 22 (laut Kartenmaterial befindet sich dort ein Bolzplatz). Diese beiden Flurstücke liegen in der Wasserschutzzone III A. Im nördlichen Bereich entsprechen die Schutzzonengrenzen des geplanten Wasserschutzgebiets denen der derzeit festgesetzten vorläufigen Anordnung. In der Anlage 1 der vorläufigen Anordnung wurden Regelungen zum vorbeugenden Schutz des Trinkwassers getroffen. Der Abschnitt 1 enthält Regelungen unter anderem zu Bauleitplanung, baulichen Anlagen und Abwasser. In der Schutzzone III A ist demnach die Darstellung von Flächennutzungsplänen genehmigungspfiichtig. Der geplanten Flächennutzungsplanänderung wird zugestimmt, soweit die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung bei der weiteren Gestaltung des Wohnbaugebiets berücksichtigt werden. Bei der Errichtung von baulichen Anlagen ist weiterhin eine Genehmigung gemäß Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich, die ggf. in der Baugenehmigung konzentriert werden kann. Hierzu ist die obere Wasserbehörde im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Datum: 02. September 2016 Seite 3 von 4 Bezirksregierung Köln Im Ubrigen verweise ich auf die Stellungnahme des Landrats des Kreises Düren (AZ: 61/1 617306/34er)WA Brechen). Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag n-Kristian FIad) Datum: 02. September 2016 Seite4von4 KREIS DÜREN Der Landrat Kreisentwicklung und -straßen Biiefansdirift: Krelsverwatbjnn Düren 52348 Düren A U ie Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Zeughausstr. 2-10 „‘ 50667 Köln _____ fl B~‘trksrngierung 21. 1 L___.....p Kc~n JuLi j Ihre Nachdcht vom Ihr Zeichen / // zot~ /3 4‘ 1~ ~ Anlagen ......~.i Dienatgebaude Bistnardcstt 16. Düren Zimmer-Nr. 503 (Haus B) Auskunft Margarete Lersdi Telefon-Durchwahl Fax 02421122-2704 rnlersch@kreis.dueren.de 02421122-2705 Bitte vereInbaren 81. einen T.nninl Im Obigen gelten folgende Se,vlcezeiten: Mo.D0LOO-1S.00u.FrB.00-13.00Uhr Mein Zeichen 6111 617306I34-er~A Brechen Datum 18. Juli2016 Bauleitplanung der Gemeinde Kreuzau Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau: Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau Im Bereich ‘Auf den Brechen“ Verfahren nach §34 LPIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 23.06.2016 stellt die Gemeinde Kreuzau eine Anfrage nach zur 0.9. Bauleitplanung an die Bezirksregierung Köln über den Kreis Düren. Zur Anfrage nach § 34 LPIG § 34 LPIG wurden folgende Ämter des Kreises Düren beteiligt: > Kreisentwicklung und —straßen > Umweltamt Wasserwirtschaft Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z.B. Uferrandstreifen, NiederschlagswaSserbeSei tigung sind in der nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wasserverband Eifel-Rur eine hydraulische Unter suchung des Lendersdorfer Mühlenteiches durchführt. Daher ist er frühzeitig zu beteiligen. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Bankverbindung: Telefonzentrale: Sparkasse Düren (02421) 220 ISAN: DE8O 39550110 0000 3562 12, SWIFT-8IC: SDUEDE33XXX II Postbank Köln IBAN: 0E50 3701 0050 0079 1485 03, SWIF1‘-BIC: PBNKDEFF web & soclal Medla www.kreis-dueren.de facebook.ccmlkreiSduer~fl twitter.comlkreisdueren Paketanschrift: Bismarckstraße 16 52351 Düren -2Abarabuncen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Natur und Landschaft Der überwiegende Teil des angefragten Änderungsbereiches betrifft Flächen die im Land schaftsplan 3 (LP) “Kreuzau/Nideggen“ mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel 1 ‘Erhaltung der Naturraumpotentiale einer mit natumahen Lebensräumen oder sonstigen naturnahen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ und der Festsetzung 2.2-5 Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Voreifel zwischen Wollersheim und Bergheim“ ausgewiesen sind. Unmittelbar östlich angrenzend weist der LP 3 gemäß Ziffer 2.1-19 das Naturschutzgebiet (NSG) “Rurtal bei Kreuzau“ aus. Der NSG-Bereich ist auch FFH-Gebiet (DE 5104-302 “Ruraue von Obermaubach bis Linnich“). Ob die Planungsabsicht mit den Belangen von Natur und Landschaft in Einklang zu brin gen ist, ist nicht dargelegt und aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marga Lersch