Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
97 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.01.17, 13:06
Aktualisiert
03.01.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 27.12.2016
Vorlagen-Nr.: 70/2015 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
24.01.2017
08.02.2017
21.02.2017
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage Nr. 70/2015 vom 15.12.2015 habe ich ihnen den Vorschlag unterbreitet, verschiedene
Wirtschaftswege in der Gemarkung Obermaubach–Schlagstein einzuziehen und sie zukünftig der
natürlichen Entwicklung zu überlassen.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 19.01.2016 wurde die Angelegenheit ausführlich
diskutiert.
Insbesondere
aufgrund der
vorliegenden Stellungnahme
der
Unteren
Landschaftsbehörde wurde angeregt, mit der ULB und der Biologischen Station ein sinnvolles
Konzept zur ökologischen Vernetzung zu erarbeiten. Eine Beschlussempfehlung wurde
zurückgestellt.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 17.03.2016 hat Herr Mause von der Biologischen
Station Kreis Düren e.V. ausführlich die ökologischen Gesichtspunkte von Wegerainen und
grünen Wegen in der freien Landschaft erläutert. Die Verwaltung wurde beauftragt,
Beratungsgespräche mit der Biologischen Station und der ULB des Kreises Düren über sinnvolle
Maßnahmen zu Wiederherstellung der Wegeraine und grünen Wege durchzuführen.
Aufgrund dieses Arbeitsauftrages hat am 25.05.2016 eine Ortsbesichtigung mit der Biologischen
Station und der ULB stattgefunden. Aufgrund dieser Ortsbesichtigung hat die ULB mit Schriftsatz
vom 24.07.2016 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme habe ich
Ihnen durch Mitteilungsvorlage Nr. 67/2016 vom 22.08.2016 in der Umweltausschusssitzung am
08.09.2016 zur Kenntnis gegeben. Aus dieser Stellungnahme war ersichtlich, dass es für sinnvoll
erachtet wird, die Einziehung der Wege durchaus vorzunehmen. Zwingende Voraussetzung dafür
ist aber, dass eine Kompensation erfolgen muss. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, in
Abstimmung mit der Bio-Station und der ULB hierfür möglichst in räumlicher Nähe Flächen
anzulegen, die ähnliche Vernetzungsfunktionen erfüllen können (z.B. Saumstrukturen,
Blühstreifen, halboffene Roderalflächen). Eigentümer der Flächen sollte die Kommune sein, die
auch für die (grundbuchlich zu sichernde) Pflege zuständig ist.
Auf der Grundlage dieses Vorschlages hat die Verwaltung gemeindeeigene Grundstücke ermittelt.
Anfang August wurde mit der Biologischen Station abgestimmt, dass zwei gemeindliche
Grundstücke durchaus geeignet sind. In einem weiteren Arbeitsgespräch am 14.09.2016 wurde
eine denkbare Lösung erarbeitet. Über das Ergebnis hat das Umweltamt des Kreises Düren unter
dem Datum vom 10.11.2016 einen Vermerk gefertigt, der als Anlage 1 der Vorlage beigefügt ist.
Im weiteren Verlauf der Vorlage komme ich auf diesen Vermerk zurück.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 08.09.2016 wurde auf Anregung von AM Heidbüchel
die Verwaltung beauftragt, hinsichtlich der Wirtschaftwegeproblematik alle Wirtschaftswege im
Gemeindegebiet zu überprüfen und eine entsprechende Übersicht zu erstellen. Dies insbesondere
vor dem Hintergrund keine Präzidensentscheidung zu treffen.
Im Laufe der letzten Wochen wurden alle Wirtschaftswege (230 km) im Rahmen von
Ortsbesichtigungen überprüft. Das Ergebnis wollen Sie der beigefügten Übersicht mit
entsprechenden Anmerkungen entnehmen (siehe Anlage 2).
Aus Sicht der Verwaltung liegen nunmehr alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vor.
Um das Thema insgesamt abzuschließen, sind aus meiner Sicht folgende Entscheidungen zu
treffen:
1. Was geschieht mit den derzeit zugewachsenen Wegen?
2. Welche Wege werden wieder hergestellt?
3. Welche Wege werden eingezogen und anschließend veräußert oder zumindest verpachtet?
4. Welche Kompensationsmaßnahmen werden im Ortsteil Obermaubach durchgeführt?
Zu den einzelnen Punkten unterbreite ich Ihnen folgende Vorschläge:
Zu 1) Die in der tabellarischen Übersicht aufgeführten 14 derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege
sind zwar für die Landwirtschaft derzeit entbehrlich; auf eine Einziehung sollte dennoch verzichtet
werden, da sie ohnehin im derzeitigen Zustand weder veräußert noch verpachtet werden können.
Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Für
den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung dennoch erforderlich werden sollte,
wäre die Wiederherstellung auch nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes
Kreuzau/Nideggen rechtlich ohne Durchführung irgendwelcher Ausgleichsmaßnahmen möglich.
Zu 2) Der Wirtschaftsweg Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 137, der auf einer Länge von 180 m
komplett und auf einem weiteren Teilstück in einer Länge von 150 teilweise umgepflügt ist, muss
wiederhergestellt werden. Der Verursacher ist bereits zur Wiederherstellung aufgefordert.
Der im Ortsteil Obermaubach zusätzlich als umgepflügt festgestellte Wirtschaftsweg Flur 7 Nr. 68,
muss wiederhergestellt werden. Für die Landwirtschaft ist er derzeit aufgrund der einheitlichen
Nutzung zwar entbehrlich; er ist aber Bestandteil des Wanderweges Nr. 62 „Wassererlebnispfad“.
Zu 3)
1. Wirtschaftsweg Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 40
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und anschließend veräußert werden.
2. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 7 Nr. 64
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und anschließend veräußert werden.
3.Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 9 Nr. 131
Der Wirtschaftsweg sollte derzeit nicht eingezogen werden, da er bei Änderung der
Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende
Ackerparzelle (Nr. 167) erschließen. Derzeit ist eine Wiederherstellung nicht erforderlich. Von
daher sollte eine Verpachtung erfolgen.
4. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 9 Nr. 124
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und anschließend veräußert werden.
5. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 10 Nr. 165
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen werden. Wegen der Vielzahl der angrenzenden
Grundstücke ist eine Veräußerung nicht realisierbar. Da aber eine einheitliche Bewirtschaftung
erfolgt, sollte er an den Bewirtschafter verpachtet werden.
6. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 10 Nr. 166
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und an den angrenzenden Eigentümer der Parzelle Nr. 78
bei Interesse veräußert werden. Sollte hieran kein Interesse bestehen, sollte eine Verpachtung an
den derzeitigen Bewirtschafter erfolgen.
-2-
7. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 8 Nr. 254
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen werden. Wegen einer Vielzahl angrenzender Eigentümer ist
eine Veräußerung nicht realisierbar. Der Weg sollte an den derzeitigen einheitlichen
Bewirtschafter verpachtet werden.
8. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach –Schlagstein Flur 7 Nr. 74
Der Wirtschaftsweg kann eingezogen werden und an den Eigentümer der angrenzenden Parzelle
2 veräußert werden. Sollte der Eigentümer hieran kein Interesse haben, so ist der Weg an den
derzeitigen Bewirtschafter zu verpachten.
Sollten Sie meinen Vorschlägen folgen, so werde ich mit einer gesonderten Sitzungsvorlage Ihnen
die entsprechenden Satzungen über die Einziehung der Wirtschaftswege zur Zustimmung
vorlegen.
Zu 4)
Wie Sie aus dem bereits erwähnten und als Anlage 1 beigefügten Vermerk des Umweltamtes des
Kreises Düren vom 10.11.2016 entnehmen können, sollen die Kompensationsmaßnahmen auf
einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung
Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 durchgeführt werden. Die Ermittlung des
Flächenumfangs ergibt sich ebenfalls aus diesem Vermerk. Mit der Anlegung der
Kompensationsfläche sind jährlich folgende Kosten verbunden:
1. Saatgut und jährlicher Umbruch, vorrausichtlich 300 €
2. Die bisher erzielte jährliche Pachteinnahme von 55 € entfällt.
Eine Kompensationsmaßnahme sollte meines Erachtens durchgeführt werden, auch wenn sie
rechtlich möglicherweise nicht mehr durchsetzbar ist. (Siehe hierzu ebenfalls die Ausführungen
des Umweltamtes im bereits erwähnten Vermerk).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen entstehen jährliche Kosten in Höhe von
rund 300 €.
Sofern die von mir vorgeschlagenen Wirtschaftswege tatsächlich veräußert werden können
(insgesamt 2304 qm) kann ein einmaliger Verkaufserlös in Höhe von ca. 3500 – 4000 € erzielt
werden.
Sofern die übrigen 3 aufgeführten Wirtschaftswege verpachtet werden (insgesamt 1202 qm) sind
Pachteinnahmen in Höhe von voraussichtlich 24 €/Jahr zu erzielen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand
ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren
Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung
von Ausgleichsmaßnahmen möglich.
2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung
Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen.
3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet:
Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165
-3-
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254
Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74.
Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei
Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine
angrenzende Ackerparzelle zu erschließen.
4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen
Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit
Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-4-