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Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
97 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.01.17, 13:06
Aktualisiert
03.01.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste BE: Herr Schmühl Kreuzau, 27.12.2016 Vorlagen-Nr.: 70/2015 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 24.01.2017 08.02.2017 21.02.2017 Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage Nr. 70/2015 vom 15.12.2015 habe ich ihnen den Vorschlag unterbreitet, verschiedene Wirtschaftswege in der Gemarkung Obermaubach–Schlagstein einzuziehen und sie zukünftig der natürlichen Entwicklung zu überlassen. In der Sitzung des Umweltausschusses am 19.01.2016 wurde die Angelegenheit ausführlich diskutiert. Insbesondere aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde wurde angeregt, mit der ULB und der Biologischen Station ein sinnvolles Konzept zur ökologischen Vernetzung zu erarbeiten. Eine Beschlussempfehlung wurde zurückgestellt. In der Sitzung des Umweltausschusses am 17.03.2016 hat Herr Mause von der Biologischen Station Kreis Düren e.V. ausführlich die ökologischen Gesichtspunkte von Wegerainen und grünen Wegen in der freien Landschaft erläutert. Die Verwaltung wurde beauftragt, Beratungsgespräche mit der Biologischen Station und der ULB des Kreises Düren über sinnvolle Maßnahmen zu Wiederherstellung der Wegeraine und grünen Wege durchzuführen. Aufgrund dieses Arbeitsauftrages hat am 25.05.2016 eine Ortsbesichtigung mit der Biologischen Station und der ULB stattgefunden. Aufgrund dieser Ortsbesichtigung hat die ULB mit Schriftsatz vom 24.07.2016 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme habe ich Ihnen durch Mitteilungsvorlage Nr. 67/2016 vom 22.08.2016 in der Umweltausschusssitzung am 08.09.2016 zur Kenntnis gegeben. Aus dieser Stellungnahme war ersichtlich, dass es für sinnvoll erachtet wird, die Einziehung der Wege durchaus vorzunehmen. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass eine Kompensation erfolgen muss. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, in Abstimmung mit der Bio-Station und der ULB hierfür möglichst in räumlicher Nähe Flächen anzulegen, die ähnliche Vernetzungsfunktionen erfüllen können (z.B. Saumstrukturen, Blühstreifen, halboffene Roderalflächen). Eigentümer der Flächen sollte die Kommune sein, die auch für die (grundbuchlich zu sichernde) Pflege zuständig ist. Auf der Grundlage dieses Vorschlages hat die Verwaltung gemeindeeigene Grundstücke ermittelt. Anfang August wurde mit der Biologischen Station abgestimmt, dass zwei gemeindliche Grundstücke durchaus geeignet sind. In einem weiteren Arbeitsgespräch am 14.09.2016 wurde eine denkbare Lösung erarbeitet. Über das Ergebnis hat das Umweltamt des Kreises Düren unter dem Datum vom 10.11.2016 einen Vermerk gefertigt, der als Anlage 1 der Vorlage beigefügt ist. Im weiteren Verlauf der Vorlage komme ich auf diesen Vermerk zurück. In der Sitzung des Umweltausschusses am 08.09.2016 wurde auf Anregung von AM Heidbüchel die Verwaltung beauftragt, hinsichtlich der Wirtschaftwegeproblematik alle Wirtschaftswege im Gemeindegebiet zu überprüfen und eine entsprechende Übersicht zu erstellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund keine Präzidensentscheidung zu treffen. Im Laufe der letzten Wochen wurden alle Wirtschaftswege (230 km) im Rahmen von Ortsbesichtigungen überprüft. Das Ergebnis wollen Sie der beigefügten Übersicht mit entsprechenden Anmerkungen entnehmen (siehe Anlage 2). Aus Sicht der Verwaltung liegen nunmehr alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vor. Um das Thema insgesamt abzuschließen, sind aus meiner Sicht folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Was geschieht mit den derzeit zugewachsenen Wegen? 2. Welche Wege werden wieder hergestellt? 3. Welche Wege werden eingezogen und anschließend veräußert oder zumindest verpachtet? 4. Welche Kompensationsmaßnahmen werden im Ortsteil Obermaubach durchgeführt? Zu den einzelnen Punkten unterbreite ich Ihnen folgende Vorschläge: Zu 1) Die in der tabellarischen Übersicht aufgeführten 14 derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege sind zwar für die Landwirtschaft derzeit entbehrlich; auf eine Einziehung sollte dennoch verzichtet werden, da sie ohnehin im derzeitigen Zustand weder veräußert noch verpachtet werden können. Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung dennoch erforderlich werden sollte, wäre die Wiederherstellung auch nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes Kreuzau/Nideggen rechtlich ohne Durchführung irgendwelcher Ausgleichsmaßnahmen möglich. Zu 2) Der Wirtschaftsweg Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 137, der auf einer Länge von 180 m komplett und auf einem weiteren Teilstück in einer Länge von 150 teilweise umgepflügt ist, muss wiederhergestellt werden. Der Verursacher ist bereits zur Wiederherstellung aufgefordert. Der im Ortsteil Obermaubach zusätzlich als umgepflügt festgestellte Wirtschaftsweg Flur 7 Nr. 68, muss wiederhergestellt werden. Für die Landwirtschaft ist er derzeit aufgrund der einheitlichen Nutzung zwar entbehrlich; er ist aber Bestandteil des Wanderweges Nr. 62 „Wassererlebnispfad“. Zu 3) 1. Wirtschaftsweg Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 40 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und anschließend veräußert werden. 2. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 7 Nr. 64 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und anschließend veräußert werden. 3.Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 9 Nr. 131 Der Wirtschaftsweg sollte derzeit nicht eingezogen werden, da er bei Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende Ackerparzelle (Nr. 167) erschließen. Derzeit ist eine Wiederherstellung nicht erforderlich. Von daher sollte eine Verpachtung erfolgen. 4. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 9 Nr. 124 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und anschließend veräußert werden. 5. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 10 Nr. 165 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen werden. Wegen der Vielzahl der angrenzenden Grundstücke ist eine Veräußerung nicht realisierbar. Da aber eine einheitliche Bewirtschaftung erfolgt, sollte er an den Bewirtschafter verpachtet werden. 6. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 10 Nr. 166 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen und an den angrenzenden Eigentümer der Parzelle Nr. 78 bei Interesse veräußert werden. Sollte hieran kein Interesse bestehen, sollte eine Verpachtung an den derzeitigen Bewirtschafter erfolgen. -2- 7. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach-Schlagstein Flur 8 Nr. 254 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen werden. Wegen einer Vielzahl angrenzender Eigentümer ist eine Veräußerung nicht realisierbar. Der Weg sollte an den derzeitigen einheitlichen Bewirtschafter verpachtet werden. 8. Wirtschaftsweg Gemarkung Obermaubach –Schlagstein Flur 7 Nr. 74 Der Wirtschaftsweg kann eingezogen werden und an den Eigentümer der angrenzenden Parzelle 2 veräußert werden. Sollte der Eigentümer hieran kein Interesse haben, so ist der Weg an den derzeitigen Bewirtschafter zu verpachten. Sollten Sie meinen Vorschlägen folgen, so werde ich mit einer gesonderten Sitzungsvorlage Ihnen die entsprechenden Satzungen über die Einziehung der Wirtschaftswege zur Zustimmung vorlegen. Zu 4) Wie Sie aus dem bereits erwähnten und als Anlage 1 beigefügten Vermerk des Umweltamtes des Kreises Düren vom 10.11.2016 entnehmen können, sollen die Kompensationsmaßnahmen auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 durchgeführt werden. Die Ermittlung des Flächenumfangs ergibt sich ebenfalls aus diesem Vermerk. Mit der Anlegung der Kompensationsfläche sind jährlich folgende Kosten verbunden: 1. Saatgut und jährlicher Umbruch, vorrausichtlich 300 € 2. Die bisher erzielte jährliche Pachteinnahme von 55 € entfällt. Eine Kompensationsmaßnahme sollte meines Erachtens durchgeführt werden, auch wenn sie rechtlich möglicherweise nicht mehr durchsetzbar ist. (Siehe hierzu ebenfalls die Ausführungen des Umweltamtes im bereits erwähnten Vermerk). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 300 €. Sofern die von mir vorgeschlagenen Wirtschaftswege tatsächlich veräußert werden können (insgesamt 2304 qm) kann ein einmaliger Verkaufserlös in Höhe von ca. 3500 – 4000 € erzielt werden. Sofern die übrigen 3 aufgeführten Wirtschaftswege verpachtet werden (insgesamt 1202 qm) sind Pachteinnahmen in Höhe von voraussichtlich 24 €/Jahr zu erzielen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die derzeit zugewachsenen Wirtschaftswege werden nicht eingezogen. Der derzeitige Zustand ist aus ökologischer Sicht wertvoll und sollte auch so erhalten bleiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Wegenutzung erforderlich werden, ist eine Wiederherstellung ohne Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen möglich. 2. Die Wirtschaftswege Gemarkung Üdingen Flur 7 Nr. 237 (2 Teilstücke) und Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 68 sind durch die Verursacher wiederherzustellen. 3. Folgende Wirtschaftswege werden eingezogen und anschließend veräußert bzw. verpachtet: Gemarkung Kreuzau Flur 5 Nr. 40 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 64 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr 124 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr.165 -3- Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 10 Nr. 166 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 8 Nr. 254 Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 7 Nr. 74. Der Weg Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Nr. 131 wird nicht eingezogen, da er bei Änderung der Pachtverhältnisse möglicherweise wiederhergestellt werden muss, um eine angrenzende Ackerparzelle zu erschließen. 4. Als Kompensationsmaßnahme wird auf einer 3100 qm großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Obermaubach/Schlagstein Flur 9 Flurstück 236 ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes dauerhaft angelegt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-