Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
139 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.01.17, 13:06
Aktualisiert
03.01.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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1 tlw.
1 tlw.
Bogheim
Boich
Drove
Kreuzau
Langenbroich
Leversbach
Obermaubach
Schlagstein
Stockheim
Thum
Üdingen
0
Winden
Anmerkungen zu 1
0
Untermaubach
6 siehe Anlage
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Bilstein
-
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Bergheim
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1 tlw.
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tlw.
umgepflugt
nicht mehr
vorhanden
Ortsteil
.
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1
1 tlw.
-
zugewachsen
und nicht mehr
befahrbar
siehe Anmerkung Nr. 6
siehe Anmerkung Nr. 5
siehe Anmerkung Nr. 4
siehe Anmerkung Nr. 3
siehe Anmerkung Nr. 2
siehe Anmerkung Nr. 1
Bemerkungen
Übersicht über nicht mehr vorhandene tlw. umgepflügte oder zugewachsene Wirtschaftswege
m
(-s
5,
j
LJL ‘R-o(Qo45 4.
Anmerkungen zur Übersicht über nicht mehr vorhandene, tlw. umgepflügte oder
zugewachsene Wirtschaftswege
Anmerkung Nr. 1
Bei dem zugewachsenen Weg handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Bogheim Flut
1, Flurstück 17. Der Weg ist ca. 17Dm lang. Er ist überwiegend mit Sttauchwetk bewachsen
und bildet einen guten Rückzugsraum für die Tierwelt. Es handelt sich um eine „Sackgasse‘,
so dass der Weg auch nicht Bestandteil des Wanderwegekonzeptes ist. Alle angrenzenden
Grundstücke sind über parallel verlaufende Wirtschaftswege erreichbar. Der Weg ist für die
Landwirtschaft entbehrlich. Formell könnte man den Weg entwidmen, aber im Eigentum der
Gemeinde Kreuzau belassen.
Anmerkung Nr. 2
Bei dem nicht mehr vorhandenen Wirtschaftsweg handelt es sich um das Grundstück
Gemarkung Kreuzau, Flur 5, Flurstück 40. Der ca. 230 m lange Wirtschaftsweg ist seit
mindestens 20 Jahren nicht mehr vorhanden. Er wurde vom Bewirtschaftet der
angrenzenden Ackerparzellen umgepflügt. Für die Landwirtschaft ist er entbehrlich. Der Weg
ist auch nicht Bestandteil des Rad- oder Wanderwegenetzes. Der Weg könnte eingezogen
und anschließend veräußert werden.
Die Wirtschaftswege Gemarkung Kreuzau Flur 5, Nr. 47 und 58 sind zugewachsen. Sie
verlaufen jeweils am Waldrand Richtung Stockheim vorbei. Für die Landwirtschaft sind sie
entbehrlich. Sie sind auch nicht Bestandteil eines Wanderwegenetzes. Formell könnte man
die Wege entwidmen, aber im Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen.
Anmerkung Nr. 3
In der Sitzungsvorlage Nr. 70/2015 vom 15.12.2015 waren sieben Wege als nicht mehr
vorhanden (umgepflügt) aufgeführt. Eine erneute Überprüfung hat ergeben, dass ein weiterer
Weg ebenfalls umgepflügt ist. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung
Obermaubach-Schlagstein, Flur 7, Nr. 68. Dieser Weg verläuft in etwa parallel zum
„Schlundbach“. Derzeit ist er für die Landwirtschaft entbehrlich, da die unterschiedlich
angrenzenden Grundstücke einheitlich bewirtschaftet werden. Eingezogen werden kann er
aber nicht, da verschiedene Grundstücke nur über diesen Wirtschaftsweg zu erreichen sind
und bei Änderung der Pachtverhältnisse eine neue Situation eintreten könnte. Darüber
hinaus ist dieser Weg Bestandteil des Wanderweges Nr. 62 „Wassererlebnispfad“. Über die
weitere Vorgehensweise ist zu entscheiden.
Desweiteren wurde inzwischen festgestellt, dass insgesamt acht Wirtschaftswege
zugewachsen sind. Sie sind nicht Bestandteil des Wanderwegesystems. Für die
Landwirtschaft sind sie überwiegend zumindest bei der derzeitigen Bewirtschaftungssituation
entbehrlich. Dies kann sich in Zukunft jedoch möglicherweise ändern. Die Wege sollten
derzeit so belassen, jedoch nicht entwidmet werden. Sofern zukünftig eine Wegenutzung
erforderlich wird, wäre die erforderliche Wiederherstellung auch nach den Bestimmungen
des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen zulässig.
Anmerkung Nr. 4
Bei dem zugewachsenen und nicht mehr befahrbaren Wirtschaftsweg handelt es sich um
das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 24, Nr. 21. Der Wirtschaftsweg ist ca. 230 m
lang und verläuft entlang des Waldrandes „Schmitzbusch‘. Der Weg ist für die Landwirtschaft
entbehrlich. Er ist auch nicht Bestandteil eines Wanderwegenetzes. Formell könnte man den
Weg entwidmen, aber im Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen.
fl,zffma hRbI 1564 Suro BMScbmuhpAnmerkungen zur
Übersicht
uhr nicht mcli, vorhandene
umgelI cd zu4ewacfls WIlschaflswege dccc
Anmerkung Nr. 5
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Thum, Flur 1, Nr. 39 ist insgesamt ca. 240 m lang und
befindet sich in einer Steillage an der Gemarkungsgrenze Boich. 160 m dieses
Wirtschaftsweges sind zugewachsen. Der Weg ist auch hier nicht mehr befahrbar, Die
restlichen 80 m sind vom Eigentümer und Bewirtschafter der beidseitig angrenzenden
Ackerparzellen seit mindestens 10 Jahren umgepflügt worden. In einem persönlichen
Gespräch hat mir der Eigentümer/Bewirtschafter seine Gründe dafür plausibel dargelegt.
Hier scheint auch offensichtlich im Flurbereinigungsverfahren ein Fehler unterlaufen zu sein.
Für die Landwirtschaft hat der Weg absolut keine Bedeutung. Der Weg ist auch nicht
Bestandteil des Wanderwegenetzes. Formell könnte man den Weg entwidmen, aber im
Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen bzw. das 80 m lange Teilstück parzellieren und
veräußern.
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Thum, Flur 7, Nr. 22 ist 250 m lang. Es handelt sich um
einen Grasweg, der derzeit in zwei kleineren Teilbereichen augenscheinlich umgepflügt und
mit eingesät worden ist. Aus Sicht der Verwaltung ist dies aber zu vernachlässigen. Eine
zukünftige Kontrolle wird aber durchgeführt.
Anmerkung Nr. 6
Der ca. 1,5 km lange Wirtschaftsweg Gemarkung Üdingen, Flur 7, Nr. 137 beginnt am Ende
der Straße „Am Kirschenhang“ und endet am Beginn des „Pronzgraben“ vor Boich. Es ist auf
einem Teilstück von 180 m komplett umgepflügt und an einem weiteren Teilstück von 150 m
teilweise umgepflügt. Der Weg ist auf Dauer nicht entbehrlich. Der Verursacher wurde
aufgefordert, den ursprünglichen Zustand (Grasweg) wieder herzustellen.
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Üdingen, Flur 7, Nr. 172 verläuft fast parallel zum
„Pronzgraben‘. Auf den letzten ca. 200 m ist er sehr stark zugewachsen. Für die
Landwirtschaft ist er entbehrlich. Er ist zwar nicht Bestandteil des Wanderwegenetzes, wird
aber sehr häufig von Ortsansässigen als Sparzierweg benutzt und wird von daher auch
soweit freigeschnitten, dass er für Fußgänger benutzbar ist.
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