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Allgemeine Vorlage (Übersicht)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
139 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.01.17, 13:06
Aktualisiert
03.01.17, 13:06
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Inhalt der Datei

0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 8 0 0 1 tlw. 1 tlw. Bogheim Boich Drove Kreuzau Langenbroich Leversbach Obermaubach Schlagstein Stockheim Thum Üdingen 0 Winden Anmerkungen zu 1 0 Untermaubach 6 siehe Anlage 0 0 Bilstein - 0 0 Bergheim 0 0 1 tlw. 0 0 0 0 tlw. umgepflugt nicht mehr vorhanden Ortsteil . 1 0 8 0 0 2 0 0 1 0 0 0 0 1 1 tlw. - zugewachsen und nicht mehr befahrbar siehe Anmerkung Nr. 6 siehe Anmerkung Nr. 5 siehe Anmerkung Nr. 4 siehe Anmerkung Nr. 3 siehe Anmerkung Nr. 2 siehe Anmerkung Nr. 1 Bemerkungen Übersicht über nicht mehr vorhandene tlw. umgepflügte oder zugewachsene Wirtschaftswege m (-s 5, j LJL ‘R-o(Qo45 4. Anmerkungen zur Übersicht über nicht mehr vorhandene, tlw. umgepflügte oder zugewachsene Wirtschaftswege Anmerkung Nr. 1 Bei dem zugewachsenen Weg handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Bogheim Flut 1, Flurstück 17. Der Weg ist ca. 17Dm lang. Er ist überwiegend mit Sttauchwetk bewachsen und bildet einen guten Rückzugsraum für die Tierwelt. Es handelt sich um eine „Sackgasse‘, so dass der Weg auch nicht Bestandteil des Wanderwegekonzeptes ist. Alle angrenzenden Grundstücke sind über parallel verlaufende Wirtschaftswege erreichbar. Der Weg ist für die Landwirtschaft entbehrlich. Formell könnte man den Weg entwidmen, aber im Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen. Anmerkung Nr. 2 Bei dem nicht mehr vorhandenen Wirtschaftsweg handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 5, Flurstück 40. Der ca. 230 m lange Wirtschaftsweg ist seit mindestens 20 Jahren nicht mehr vorhanden. Er wurde vom Bewirtschaftet der angrenzenden Ackerparzellen umgepflügt. Für die Landwirtschaft ist er entbehrlich. Der Weg ist auch nicht Bestandteil des Rad- oder Wanderwegenetzes. Der Weg könnte eingezogen und anschließend veräußert werden. Die Wirtschaftswege Gemarkung Kreuzau Flur 5, Nr. 47 und 58 sind zugewachsen. Sie verlaufen jeweils am Waldrand Richtung Stockheim vorbei. Für die Landwirtschaft sind sie entbehrlich. Sie sind auch nicht Bestandteil eines Wanderwegenetzes. Formell könnte man die Wege entwidmen, aber im Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen. Anmerkung Nr. 3 In der Sitzungsvorlage Nr. 70/2015 vom 15.12.2015 waren sieben Wege als nicht mehr vorhanden (umgepflügt) aufgeführt. Eine erneute Überprüfung hat ergeben, dass ein weiterer Weg ebenfalls umgepflügt ist. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 7, Nr. 68. Dieser Weg verläuft in etwa parallel zum „Schlundbach“. Derzeit ist er für die Landwirtschaft entbehrlich, da die unterschiedlich angrenzenden Grundstücke einheitlich bewirtschaftet werden. Eingezogen werden kann er aber nicht, da verschiedene Grundstücke nur über diesen Wirtschaftsweg zu erreichen sind und bei Änderung der Pachtverhältnisse eine neue Situation eintreten könnte. Darüber hinaus ist dieser Weg Bestandteil des Wanderweges Nr. 62 „Wassererlebnispfad“. Über die weitere Vorgehensweise ist zu entscheiden. Desweiteren wurde inzwischen festgestellt, dass insgesamt acht Wirtschaftswege zugewachsen sind. Sie sind nicht Bestandteil des Wanderwegesystems. Für die Landwirtschaft sind sie überwiegend zumindest bei der derzeitigen Bewirtschaftungssituation entbehrlich. Dies kann sich in Zukunft jedoch möglicherweise ändern. Die Wege sollten derzeit so belassen, jedoch nicht entwidmet werden. Sofern zukünftig eine Wegenutzung erforderlich wird, wäre die erforderliche Wiederherstellung auch nach den Bestimmungen des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen zulässig. Anmerkung Nr. 4 Bei dem zugewachsenen und nicht mehr befahrbaren Wirtschaftsweg handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 24, Nr. 21. Der Wirtschaftsweg ist ca. 230 m lang und verläuft entlang des Waldrandes „Schmitzbusch‘. Der Weg ist für die Landwirtschaft entbehrlich. Er ist auch nicht Bestandteil eines Wanderwegenetzes. Formell könnte man den Weg entwidmen, aber im Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen. fl,zffma hRbI 1564 Suro BMScbmuhpAnmerkungen zur Übersicht uhr nicht mcli, vorhandene umgelI cd zu4ewacfls WIlschaflswege dccc Anmerkung Nr. 5 Der Wirtschaftsweg Gemarkung Thum, Flur 1, Nr. 39 ist insgesamt ca. 240 m lang und befindet sich in einer Steillage an der Gemarkungsgrenze Boich. 160 m dieses Wirtschaftsweges sind zugewachsen. Der Weg ist auch hier nicht mehr befahrbar, Die restlichen 80 m sind vom Eigentümer und Bewirtschafter der beidseitig angrenzenden Ackerparzellen seit mindestens 10 Jahren umgepflügt worden. In einem persönlichen Gespräch hat mir der Eigentümer/Bewirtschafter seine Gründe dafür plausibel dargelegt. Hier scheint auch offensichtlich im Flurbereinigungsverfahren ein Fehler unterlaufen zu sein. Für die Landwirtschaft hat der Weg absolut keine Bedeutung. Der Weg ist auch nicht Bestandteil des Wanderwegenetzes. Formell könnte man den Weg entwidmen, aber im Eigentum der Gemeinde Kreuzau belassen bzw. das 80 m lange Teilstück parzellieren und veräußern. Der Wirtschaftsweg Gemarkung Thum, Flur 7, Nr. 22 ist 250 m lang. Es handelt sich um einen Grasweg, der derzeit in zwei kleineren Teilbereichen augenscheinlich umgepflügt und mit eingesät worden ist. Aus Sicht der Verwaltung ist dies aber zu vernachlässigen. Eine zukünftige Kontrolle wird aber durchgeführt. Anmerkung Nr. 6 Der ca. 1,5 km lange Wirtschaftsweg Gemarkung Üdingen, Flur 7, Nr. 137 beginnt am Ende der Straße „Am Kirschenhang“ und endet am Beginn des „Pronzgraben“ vor Boich. Es ist auf einem Teilstück von 180 m komplett umgepflügt und an einem weiteren Teilstück von 150 m teilweise umgepflügt. Der Weg ist auf Dauer nicht entbehrlich. Der Verursacher wurde aufgefordert, den ursprünglichen Zustand (Grasweg) wieder herzustellen. Der Wirtschaftsweg Gemarkung Üdingen, Flur 7, Nr. 172 verläuft fast parallel zum „Pronzgraben‘. Auf den letzten ca. 200 m ist er sehr stark zugewachsen. Für die Landwirtschaft ist er entbehrlich. Er ist zwar nicht Bestandteil des Wanderwegenetzes, wird aber sehr häufig von Ortsansässigen als Sparzierweg benutzt und wird von daher auch soweit freigeschnitten, dass er für Fußgänger benutzbar ist. H Dezernat lAbI r 40hz SB 4 Bbro_BMt5chmuhlrAnmerkungarr zur Uberereht über recht mehr corflandene her umgetl od zugewacflS Wrrtscflaflswege