Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
222 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.01.17, 13:06
Aktualisiert
03.01.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
43ia 4 u ]L-). h3 (Q4 4
Umweltamt
66/3
Düren, den 10.11.16
Wirtschaftwege Obermaubach
Gesprächstermin am 14.09.2016 in der KV Düren
1. Vermerk:
Teilnehmer am o. g. Termin sind Herr Schmühl, Herr Mause (BS DN), Frau Ullmann
und Herr Castor
Thema ist der Umgang mit dem erfolgten Umbruch von Wirtschaftswegen in der Ge
markung Obermaubach, die auch im Zuge eines Ortstermines am 25.05.2016 be
sichtigt wurden. Auf das anschließende Schreiben vom 24.06.2016 der KV Düren an
die Gemeinde Kreuzau wird verwiesen.
Im Rahmen des Termins wurden die weiteren Rahmenbedingungen für die Kompen
sation des Umbruchs der Wege im Sinne der Eingriffsregelung besprochen. Zur Um
setzung von Kompensationsmaßnahmen wurde die gemeindeeigene Fläche Gem.
Obermaubach-Schlagstein, Flur 9, Flurstück 236 in Abstimmung mit der Bio-Station
als geeignete Fläche beurteilt. Als Maßnahme soll auf der Fläche ein Blühstreifen mit
Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes (Samenmi
schung, Saat- und Befahrungszeitpunkte gem. Anwenderhandbuch; mit jährlichem
Umbruch) angelegt werden.
Die Fläche ist grundbuchlich als Kompensationsfläche zu sichern. Eine Anrechnung
als Green ing-Maßnahme darf nicht möglich sein.
Die Eingriffsfläche (Wegestrukturen, die ackerbaulich genutzt werden) beträgt
2.306m2, womit sich bei 2 Wertpunkten (Differenz Wirtschaftsweg (neo4) Acker) ein
Defizit von ca. 4.600 WP ergibt. Zudem soll für zeitliche Defizite ein Aufschlag von
30%, d.h. 1.500 WP erfolgen, so dass sich insgesamt 6.100 WP ergeben. Für die
Kompensationsfläche ergibt sich bei einer Aufwertung von 2 WP (Acker zu Blühstrei
fen) somit ein erforderlicher Flächenumfang von 3.100m2. Dieser ist anteilig an dem
o.g. FIu rstück auszuparzellieren.
—
Unklar bleibt, auf welcher rechtlichen Basis die Kompensationsmaßnahmen einzu
fordern sind. Es wird vereinbart, dies nochmal zu recherchieren. Ebenso soll durch
einen Luftbildabgleich der Zeitpunkt des Umbruchs genauer eingegrenzt werden.
Weitergehende Recherchen im Anschluß an den Terminen ergeben:
Die umgebrochenen Wirtschaftswege-Flächen (mit Ausnahme Flur 8, Flurstück 254)
liegen mindestens seit 1987 innerhalb einer LSG-VO. Ordnungswidrigkeiten sind
spätestens nach drei Jahren verjährt, so dass eine Verfolgung aufgrund eines Ver
-2stoßes gegen die Verbote der LSG-VO nicht mehr möglich ist. Gleiches gilt auch für
möglicherweise erfolgte Verstöße gegen § 39 BNatSchG.
Weiterhin ist zu prüfen, in wieweit die Eingriffsregelung zum Zeitpunkt des wider
rechtlichen Umbruchs der Wege auch schon gesetzlich vorgesehen war. Das Gesetz
zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Land
schaftsgesetz) vom 18.02.1975 sieht in § 2 einen entsprechenden Ausgleich für Ein
griffe vor (siehe Anlage). Eine Analyse der Luftbilder seitens der ULB hat ergeben,
dass der Umbruch in jedem Falle vor 1994 erfolgt sein muss weitergehende Aussa
gen lassen sich durch die zur Verfügung stehenden Luftbilder nicht tätigen.
-
Die Gemeinde Kreuzau wird ebenso anhand von Luftbildern entsprechende Nachfor
schungen anstellen um auch den Zeitraum vor 1994 weiter einzugrenzen.
Sollte ein Verursacher nach Ablauf von mehr als 20 Jahren gerichtsfest ermittelt
werden können, ist rechtlich zu prüfen, ob dieser zur Umsetzung von Kompensa
tonsmaßnahmen schon aufgrund des langen Zeitraums verpflichtet werden kann.
2. Kenntnisnahme
Frau Ullmann
Herr Kreischer
Herr Steins
Herr Schmühl (Gemeinde Kreuzau)
l.A.
(Castor)
Flurstück: 236
Flur: 9
Gemarkung; Obermaubach-Schlagstein
Kirlingsberg, Kreuzau
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Kreis Düren
Katastera mt
x
Maßstab 1: 2000
20
40
60
100
Düren
60
© Kreis
Meter
Erstellt:
Zeichen:
22.12.2016
Flurkarte NRW 1:2000
Auszug aus dem
Liegenschaftskataster