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Allgemeine Vorlage (Vermerk)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
222 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.01.17, 13:06
Aktualisiert
03.01.17, 13:06
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Inhalt der Datei

43ia 4 u ]L-). h3 (Q4 4 Umweltamt 66/3 Düren, den 10.11.16 Wirtschaftwege Obermaubach Gesprächstermin am 14.09.2016 in der KV Düren 1. Vermerk: Teilnehmer am o. g. Termin sind Herr Schmühl, Herr Mause (BS DN), Frau Ullmann und Herr Castor Thema ist der Umgang mit dem erfolgten Umbruch von Wirtschaftswegen in der Ge markung Obermaubach, die auch im Zuge eines Ortstermines am 25.05.2016 be sichtigt wurden. Auf das anschließende Schreiben vom 24.06.2016 der KV Düren an die Gemeinde Kreuzau wird verwiesen. Im Rahmen des Termins wurden die weiteren Rahmenbedingungen für die Kompen sation des Umbruchs der Wege im Sinne der Eingriffsregelung besprochen. Zur Um setzung von Kompensationsmaßnahmen wurde die gemeindeeigene Fläche Gem. Obermaubach-Schlagstein, Flur 9, Flurstück 236 in Abstimmung mit der Bio-Station als geeignete Fläche beurteilt. Als Maßnahme soll auf der Fläche ein Blühstreifen mit Kräutern entsprechend den Bestimmungen des Vertragsnaturschutzes (Samenmi schung, Saat- und Befahrungszeitpunkte gem. Anwenderhandbuch; mit jährlichem Umbruch) angelegt werden. Die Fläche ist grundbuchlich als Kompensationsfläche zu sichern. Eine Anrechnung als Green ing-Maßnahme darf nicht möglich sein. Die Eingriffsfläche (Wegestrukturen, die ackerbaulich genutzt werden) beträgt 2.306m2, womit sich bei 2 Wertpunkten (Differenz Wirtschaftsweg (neo4) Acker) ein Defizit von ca. 4.600 WP ergibt. Zudem soll für zeitliche Defizite ein Aufschlag von 30%, d.h. 1.500 WP erfolgen, so dass sich insgesamt 6.100 WP ergeben. Für die Kompensationsfläche ergibt sich bei einer Aufwertung von 2 WP (Acker zu Blühstrei fen) somit ein erforderlicher Flächenumfang von 3.100m2. Dieser ist anteilig an dem o.g. FIu rstück auszuparzellieren. — Unklar bleibt, auf welcher rechtlichen Basis die Kompensationsmaßnahmen einzu fordern sind. Es wird vereinbart, dies nochmal zu recherchieren. Ebenso soll durch einen Luftbildabgleich der Zeitpunkt des Umbruchs genauer eingegrenzt werden. Weitergehende Recherchen im Anschluß an den Terminen ergeben: Die umgebrochenen Wirtschaftswege-Flächen (mit Ausnahme Flur 8, Flurstück 254) liegen mindestens seit 1987 innerhalb einer LSG-VO. Ordnungswidrigkeiten sind spätestens nach drei Jahren verjährt, so dass eine Verfolgung aufgrund eines Ver -2stoßes gegen die Verbote der LSG-VO nicht mehr möglich ist. Gleiches gilt auch für möglicherweise erfolgte Verstöße gegen § 39 BNatSchG. Weiterhin ist zu prüfen, in wieweit die Eingriffsregelung zum Zeitpunkt des wider rechtlichen Umbruchs der Wege auch schon gesetzlich vorgesehen war. Das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Land schaftsgesetz) vom 18.02.1975 sieht in § 2 einen entsprechenden Ausgleich für Ein griffe vor (siehe Anlage). Eine Analyse der Luftbilder seitens der ULB hat ergeben, dass der Umbruch in jedem Falle vor 1994 erfolgt sein muss weitergehende Aussa gen lassen sich durch die zur Verfügung stehenden Luftbilder nicht tätigen. - Die Gemeinde Kreuzau wird ebenso anhand von Luftbildern entsprechende Nachfor schungen anstellen um auch den Zeitraum vor 1994 weiter einzugrenzen. Sollte ein Verursacher nach Ablauf von mehr als 20 Jahren gerichtsfest ermittelt werden können, ist rechtlich zu prüfen, ob dieser zur Umsetzung von Kompensa tonsmaßnahmen schon aufgrund des langen Zeitraums verpflichtet werden kann. 2. Kenntnisnahme Frau Ullmann Herr Kreischer Herr Steins Herr Schmühl (Gemeinde Kreuzau) l.A. (Castor) Flurstück: 236 Flur: 9 Gemarkung; Obermaubach-Schlagstein Kirlingsberg, Kreuzau Bismarckstraße 16 52351 Düren Kreis Düren Katastera mt x Maßstab 1: 2000 20 40 60 100 Düren 60 © Kreis Meter Erstellt: Zeichen: 22.12.2016 Flurkarte NRW 1:2000 Auszug aus dem Liegenschaftskataster