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Sitzungsvorlage (anlage8_gebühren_grabbereitung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:00
Aktualisiert
16.06.17, 13:00
Sitzungsvorlage (anlage8_gebühren_grabbereitung)

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Inhalt der Datei

Gebührenberechnung Bestattungen mit Äquivalenzziffern durch Gebühren zu deckende Kosten für Bestattungen Fallzahlen: durchschnittliche Fallzahl Totgeburten Reihengräber Kinder Gräber ab 5 Jahren Urnengräber 0,0000 1,0998 156,6961 237,1451 394,9410 125.210,00 € Verschiebung 1,0000 -1,0000 0,0000 endgültige Fallzahl Äquivalenziffer gewichtete Fälle 1,0000 1,0998 155,6961 237,1451 394,9410 2,00 2,50 9,00 2,50 2,00 2,75 1.401,26 592,86 1.996,87 = Summe Einheiten Die Äquivalenzziffer entspricht den durchschnittlichen Personalstunden, die für eine Bestattung in den angeführten Grabarten anfallen. Kosten "je Einheit" damit = Äquivalenzziffer x Kosten je Einheit Gebühr: Totgeburten Reihengräber Kinder Gräber ab 5 Jahren Urnengräber 125,40 € 156,75 € 564,30 € 156,75 € 62,70 € Zuschlag 6,00 € neue Gebühr 131,00 € 157,00 € 564,00 € 157,00 € alte Gebühr 79,00 € 97,00 € 338,00 € 85,00 € Mit dem "Zuschlag" auf die Bestattungsgebühren für die Totgeburten sind die Kosten für die Beschaffung einer Grabplatte zur abgegolten. Differenz + 52,00 € + 60,00 € + 226,00 € + 72,00 € in % 66% 62% 67% 85%