Daten
Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:00
Aktualisiert
16.06.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenberechnung Bestattungen mit Äquivalenzziffern
durch Gebühren zu deckende Kosten für Bestattungen
Fallzahlen:
durchschnittliche Fallzahl
Totgeburten
Reihengräber Kinder
Gräber ab 5 Jahren
Urnengräber
0,0000
1,0998
156,6961
237,1451
394,9410
125.210,00 €
Verschiebung
1,0000
-1,0000
0,0000
endgültige Fallzahl
Äquivalenziffer gewichtete Fälle
1,0000
1,0998
155,6961
237,1451
394,9410
2,00
2,50
9,00
2,50
2,00
2,75
1.401,26
592,86
1.996,87
= Summe Einheiten
Die Äquivalenzziffer entspricht den durchschnittlichen Personalstunden, die für
eine Bestattung in den angeführten Grabarten anfallen.
Kosten "je Einheit" damit =
Äquivalenzziffer x
Kosten je Einheit
Gebühr:
Totgeburten
Reihengräber Kinder
Gräber ab 5 Jahren
Urnengräber
125,40 €
156,75 €
564,30 €
156,75 €
62,70 €
Zuschlag
6,00 €
neue Gebühr
131,00 €
157,00 €
564,00 €
157,00 €
alte Gebühr
79,00 €
97,00 €
338,00 €
85,00 €
Mit dem "Zuschlag" auf die Bestattungsgebühren für die Totgeburten sind die Kosten für die Beschaffung
einer Grabplatte zur abgegolten.
Differenz
+ 52,00 €
+ 60,00 €
+ 226,00 €
+ 72,00 €
in %
66%
62%
67%
85%