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Sitzungsvorlage (anlage10_einebnungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:00
Aktualisiert
16.06.17, 13:00
Sitzungsvorlage (anlage10_einebnungen)

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Inhalt der Datei

Gebührenberechnung Einebnungen durch Gebühren zu deckende Kosten für Einebnungen Grabart Einebnung Einzelgrab Einebnung Doppelgrab Einebnung Dreiergrab Einebnung Vierergrab Einebnung Fünfergrab Fälle Dauer in h 30,27 58,54 2,98 0,58 0,43 1,9747 2,9487 3,6556 4,5000 5,6000 72.800,00 € "Mehrfaktor" 1,00 1,49 1,85 1,53 1,53 Fallzahl x Mehrfaktor Einebnung Einzelgrab Einebnung Doppelgrab Einebnung Dreiergrab Einebnung Dreiergrab Einebnung Dreiergrab 30,27 87,22 5,51 0,89 0,66 SUMME 124,55 Kosten je Einheit 584,50 € Kosten je Einheit neu (korrigiert) 251,39 € Gebühr (Kosten je Einheit x Mehrfaktor) Grabart Einebnung Einzelgrab Einebnung Doppelgrab Einebnung Dreiergrab Gebühr 251,39 € 374,57 € 465,07 € Gebühr gerundet 250,00 € 375,00 € 465,00 € Wenn die Einebnung vor Ablauf der Nutzungsdauer erfolgt, muss die Stadt für die restliche Nutzungsdauer (eher ist eine erneute Nutzung der Grabstätte nicht möglich) die Pflege übernehmen. Diese besteht aus der Einsaat und dem Mähen von Rasen sowie ggfs. anfallenden Erdarbeiten wegen Absacken des Grabes. Für diese Arbeiten ist bei den anonymen Reihengräbern ein Zuschlag in Höhe von 1.027,00 € (für 30 Jahre) errechnet. Damit errechnen sich jährliche Kosten in Höhe von 34,23 €. Für den Fall, dass die Einebnung vor Ablauf der Nutzungsdauer erfolgt, sollte daher zusätzlich zur oben errechneten Gebühr eine "Pflegegebühr" in Höhe von 34,00 € je Grabstelle und Jahr erhoben werden.