Daten
Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:00
Aktualisiert
16.06.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenberechnung Einebnungen
durch Gebühren zu deckende Kosten für Einebnungen
Grabart
Einebnung Einzelgrab
Einebnung Doppelgrab
Einebnung Dreiergrab
Einebnung Vierergrab
Einebnung Fünfergrab
Fälle
Dauer in h
30,27
58,54
2,98
0,58
0,43
1,9747
2,9487
3,6556
4,5000
5,6000
72.800,00 €
"Mehrfaktor"
1,00
1,49
1,85
1,53
1,53
Fallzahl x Mehrfaktor
Einebnung Einzelgrab
Einebnung Doppelgrab
Einebnung Dreiergrab
Einebnung Dreiergrab
Einebnung Dreiergrab
30,27
87,22
5,51
0,89
0,66
SUMME
124,55
Kosten je Einheit
584,50 €
Kosten je Einheit neu (korrigiert)
251,39 €
Gebühr (Kosten je Einheit x Mehrfaktor)
Grabart
Einebnung Einzelgrab
Einebnung Doppelgrab
Einebnung Dreiergrab
Gebühr
251,39 €
374,57 €
465,07 €
Gebühr gerundet
250,00 €
375,00 €
465,00 €
Wenn die Einebnung vor Ablauf der Nutzungsdauer erfolgt, muss die Stadt für die restliche Nutzungsdauer (eher ist eine erneute Nutzung
der Grabstätte nicht möglich) die Pflege übernehmen. Diese besteht aus der Einsaat und dem Mähen von Rasen sowie ggfs. anfallenden
Erdarbeiten wegen Absacken des Grabes. Für diese Arbeiten ist bei den anonymen Reihengräbern ein Zuschlag in Höhe von 1.027,00 €
(für 30 Jahre) errechnet. Damit errechnen sich jährliche Kosten in Höhe von 34,23 €.
Für den Fall, dass die Einebnung vor Ablauf der Nutzungsdauer erfolgt, sollte daher zusätzlich zur oben errechneten Gebühr
eine "Pflegegebühr" in Höhe von
34,00 € je Grabstelle und Jahr erhoben werden.