Daten
Kommune
Jülich
Größe
185 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
22.06.17, 10:42
Aktualisiert
28.06.17, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 27.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 221/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
Erlass der Haushaltssatzung 2017 sowie Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Anlg.:-420/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Jülich einschließlich der
Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023.
Begründung:
Der am 19.01.2017 eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wurde in mehreren Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten, zuletzt in der Sitzung am 26.06.2016. Ein Empfehlungsbeschluss wurde
nicht gefasst.
Die zu den bisherigen Beratungen vorgelegten drei Änderungslisten sind in einer einheitlichen Änderungsliste zusammengefasst, die der Vorlage beigefügt ist.
Die folgenden Änderung sind noch zusätzlich eingeflossen:
Die Aufwendungen für die Erstellung eines „integrierten Handlungskonzeptes“, in 2017 mit
100.000 € veranschlagt, entfallen. Neu hinzu kommen Erträge und Aufwendungen in Höhe von
jeweils 15.000 € für das EU-Projekt „Terra Mosana“. Die Aufwendungen für die Digitalisierung
von Akten in verschiedenen Bereichen der Verwaltung wurden gemäß dem Antrag von CDU und
SPD über mehrere Jahre verteilt.
Nicht zuletzt dank der Tatsache, dass der Kreis Düren eine vom Landschaftsverband erhaltene Erstattung in voller Höhe an die Kommunen weiterleitet, kann der Hebesatz bei der Grundsteuer B
gegenüber dem im Haushaltsentwurf ausgewiesenen Wert von 705 % deutlich gesenkt werden auf
dann 650 %.
Eine weitere Reduzierung ist möglich, wenn die gemäß Vorlage Nr. 200/2017 vorgeschlagene hälftige Gewinnabführung durch die Stadtwerke zur weiteren Senkung der Grundsteuerhebesätze einge-
setzt würde. Auf die vorgeschlagene Abführung in Höhe von knapp 707.000 € wären Steuern in
Höhe von knapp 112.000 € zu zahlen, so dass für den städtsichen Haushalt eine Verbesserung in
Höhe von 595.000 € verbleibt.
Wenn diese Mehreinnahmen (trotz des ausgewiesenen Defizites 2017 von rund 7,7 Millionen €)
zur Verringerung der Steuerhebesätze eingesetzt werden, würden sich die folgenden Hebesätze ergeben:
Grundsteuer A = 345 % (2016 = 307 %, Vorschlag 2017 bisher = 350 %)
Grundsteuer B = 602 % (2016 = 535 %, Vorschlag 2017 bisher = 650 %)
Die Hebesätze für beide Steuerarten würden damit gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % steigen.
Eine Aufstellung mit den aktuellen Hebesätzen umliegender Kommunen ist der Vorlage beigefügt.
Da die mögliche Gewinnabführung durch die Stadtwerke im Haupt- und Finanzausschuss kontrovers diskutiert wurde und kein Empfehlungsbeschluss gefasst wurde, sind der Vorlage drei Varianten zur Haushaltssatzung 2017 beigefügt.
Die erste Variante basiert darauf, dass der Gewinn 2016 in voller Höhe bei den Stadtwerken verbleibt, dass also keine Gewinnabführung erfolgt.
Variante zwei berücksichtigt eine Gewinnabführung durch die Stadtwerke in der laut Vorlage
200/2017 vorgeschlagenen Form und verwendet diese dazu, das Defizit 2017 zu verringern.
In Variante drei wird die Gewinnabführung zur weiteren Senkung der Hebesätze für die Grundsteuern eingesetzt.
Außerdem sind die jeweils aktualisierten Aufstellungen zu den Konsolidierungsmaßnahmen aus
dem HSK beigefügt.
Nach Beschluss werden Haushalt und HSK möglichst kurzfristig der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Die beschlossene Fassung wird mit allen Anlagen und aktualiserten Erläuterungen im Internet der Stadt Jülich veröffentlicht werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 221/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 221/2017
Seite 3