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Sitzungsvorlage (VEP Bourheim Nr. 3 "Am Ehrenmal", 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
24.05.17, 11:42
Sitzungsvorlage (VEP Bourheim Nr. 3 "Am Ehrenmal", 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (VEP Bourheim Nr. 3 "Am Ehrenmal", 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: PD/Wo Jülich, 25.04.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 157/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 11.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss 18.05.2017 Stadtrat 24.05.2017 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig, Enthaltungen: 0 VEP Bourheim Nr. 3 "Am Ehrenmal", 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 2 61 PD 61 AS 63 Es 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des VEP Bourheim Nr. 3 „Am Ehrenmal“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der Textfestsetzungen bez. Bedachungen bei Garagen und baulichen Nebenanlagen um Flachdächer, die bez. der Dachneigungen bei Garagen und baulichen Nebenanlagen um bis zu 8 Grad bei Flachdächern und die Streichung der Textfestsetzungen, dass die Fassaden, Garagen und baulichen Nebenanlagen dem Material der Hauptgebäude anzupassen sind. b) Der VEP Bourheim Nr. 3 „Am Ehrenmal“, 1. vereinfachte Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Der VEP Bourheim Nr. 03 „Am Ehrenmal“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 05.03.1998 aufgestellt und ist seit dem 16.07.1999 rechtsverbindlich. Die textlichen Festsetzungen bez. der Bedachungen bei Garagen und baulichen Nebenanlagen war sehr eng gefasst, so dass für die Grundstückseigentümer keine Gestaltungsmöglichkeit gegeben war. Um eine Vielfahlt der Garagenbauten zu ermöglichen, wird die Festsetzung von Bedachungen, Garagen und baulichen Nebenanlagen um „Flachdächer“ erweitert. Ebenfalls erweitert wird die Neigung bis 8 Grad bei Flachdächern. Die Streichung der Textfestsetzungen betrifft die Fassadengestal- tung von Garagen und baulichen Nebenanlagen, die dem Material der Hauptgebäude anzupassen sind. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 13.03.2017 bis einschl. 07.04.2017 statt. Gleichzeitig wurde die TÖB Beteiligung durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein, so dass die 1. vereinfachte Änderung des VEP Bourheim Nr. 3 „Am Ehrenmal“ als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.04.2017 sowie die textlichen Festsetzungsänderungen beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 157/2017 X nein nein Seite 2