Daten
Kommune
Kreuzau
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80 kB
Erstellt
29.12.15, 13:06
Aktualisiert
10.10.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Fuß
BE: Herr Wolfram/Herr Fuß
Kreuzau, 15.12.2015
Vorlagen-Nr.: 70/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
19.01.2016
20.01.2016
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau ist Eigentümerin der aus den Anlagen lfd. Nr. 1 bis 7 ersichtlichen
Wirtschaftswege in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein. Die Wegeparzellen sind im
Rezess der Gemeinde Obermaubach - Schlagstein unter den aufgeführten Nummern des
Verzeichnisses als Wirtschaftswege ausgewiesen und gewidmet.
Grund für die beabsichtigte Einziehung der örtlich nicht mehr benötigten Wege, die derzeit
wiederrechtlich überackert sind, ist die spätere Umwandlung in Feldraine.
Mit dieser Vorgehensweise unterstützt die Gemeinde Kreuzau die Initiative des
Landschaftsbeirates des Kreises Düren, die in einem Beschluss des Kreisausschusses
Unterstützung findet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese erhaltenswerten Flächen entsprechend
umzuwandeln.
Gemäß diesem Beschlusses stehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als
Grundstückseigentümer der „öffentlichen Hand“ in der besonderen Pflicht, sich für den Erhalt der
Artenvielfalt und den Erhalt der ökologischen Aspekte auf den ihnen gehörenden Grundstücken
einzusetzen.
Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes wurde die Landwirtschaftskammer Rheinland um
schriftliche Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten. Mit Schreiben vom
02.12.2015 hat die Landwirtschaftskammer mitgeteilt, dass gegen die Einziehungen aus
landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wirtschaftswege einzuziehen und sie als Feldraine der
natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Formell ist hierzu der Erlass einer Satzung erforderlich. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Wirtschaftswege Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Flur 7 Flurstück 64,
Flur 9 Flurstück 131,
Flur 9 Flurstück 124,
Flur 10 Flurstück 165,
Flur 10 Flurstück 166,
Flur 8 Flurstück 254,
Flur 7 Flurstück 74,
werden eingezogen.
2. Sie verbleiben im Eigentum der Gemeinde und werden der natürlichen Entwicklung
überlassen.
3. Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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