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Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Erstellt
29.12.15, 13:06
Aktualisiert
10.10.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Fuß BE: Herr Wolfram/Herr Fuß Kreuzau, 15.12.2015 Vorlagen-Nr.: 70/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss 19.01.2016 20.01.2016 Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau ist Eigentümerin der aus den Anlagen lfd. Nr. 1 bis 7 ersichtlichen Wirtschaftswege in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein. Die Wegeparzellen sind im Rezess der Gemeinde Obermaubach - Schlagstein unter den aufgeführten Nummern des Verzeichnisses als Wirtschaftswege ausgewiesen und gewidmet. Grund für die beabsichtigte Einziehung der örtlich nicht mehr benötigten Wege, die derzeit wiederrechtlich überackert sind, ist die spätere Umwandlung in Feldraine. Mit dieser Vorgehensweise unterstützt die Gemeinde Kreuzau die Initiative des Landschaftsbeirates des Kreises Düren, die in einem Beschluss des Kreisausschusses Unterstützung findet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese erhaltenswerten Flächen entsprechend umzuwandeln. Gemäß diesem Beschlusses stehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Grundstückseigentümer der „öffentlichen Hand“ in der besonderen Pflicht, sich für den Erhalt der Artenvielfalt und den Erhalt der ökologischen Aspekte auf den ihnen gehörenden Grundstücken einzusetzen. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes wurde die Landwirtschaftskammer Rheinland um schriftliche Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten. Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat die Landwirtschaftskammer mitgeteilt, dass gegen die Einziehungen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wirtschaftswege einzuziehen und sie als Feldraine der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Formell ist hierzu der Erlass einer Satzung erforderlich. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: 1. Die Wirtschaftswege Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Flur 7 Flurstück 64, Flur 9 Flurstück 131, Flur 9 Flurstück 124, Flur 10 Flurstück 165, Flur 10 Flurstück 166, Flur 8 Flurstück 254, Flur 7 Flurstück 74, werden eingezogen. 2. Sie verbleiben im Eigentum der Gemeinde und werden der natürlichen Entwicklung überlassen. 3. Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-