Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
06.07.17, 16:04
Aktualisiert
06.07.17, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: 56/40 31-09 Mu.
Jülich, 06.07.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 248/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
06.07.2017
TOP
Ergebnisse
Abrechnung des Entgelts für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und
Schulen der Stadt Jülich
Anlg.: ./.
IV
40
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt!
Begründung:
Derzeit werden die Mittagsmahlzeiten der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und den Offenen
Ganztagsschulen der Stadt Jülich mit den Eltern monatlich als Einzelmahlzeiten spitz abgerechnet.
Zukünftig ist vorgesehen, die Entgelte mit den Eltern im Rahmen einer monatlichen Pauschale abzurechnen. Eine derartige Abrechnungsmöglichkeit ist zulässig und wird von vielen Kommunen
schon entpsrechend eingesetzt. Durch die Pauschalierung entfällt der hohe Verwaltungsaufwand für
die Ermittlung der Entgeltzahlung für jedes einzelne Kind.
Auch der Kreis Düren stellt seine Unterstützungszahlungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Mittagsverpflegung auf Grund des hohen Verwaltungsaufwands auf eine monatliche Pauschale um.
Entsprechend der Regelung im Kreis würden in den Schulen bei einer Verpflegung an allen Schultagen bei der Berechnung 200 Schultage pro Jahr zu Grunde gelegt werden. Das so ermittelte Jahresentgelt wird gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt.
Für die Kindertageseinrichtungen wird die Verfahrensweise analog mit der Maßgabe angewendet,
dass anstelle der Schultage pro Jahr die jeweiligen Öffnungstage der Kindertageseinrichtung bei der
Berechnung zu Grunde gelegt werden. Da an allen Öffnungstagen eine Mittagsverpflegung angeboten wird, können hier pauschal 240 Tage veranschlagt werden.
Nach Festlegung, welcher bzw. welche Caterer den Zuschlag erhalten, können die Aufwendungen
für die Mittagsverpflegung ermittelt und das Entgelt für die Eltern festgesetzt werden. Da die Entscheidung zur Festlegung der Entgelte dem Stadtrat obliegt und vor den Sommerferien keine regulä-
re Ratssitzung mehr stattfindet, wird der Stadtrat zu diesem Beratungspunkt am 13. Juli 2017 um
17:00 Uhr (vor der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung) zu einer gesonderten Sitzung geladen.
Sollten von Seiten des Ausschusses keine Einwendungen gegen die Verfahrensweise bestehen, wird
dem Stadtrat in der Sitzung in der kommenden Woche eine entsprechende Entgeltordnung mit monatlichen Pauschalbeträgen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 248/2017
X
nein
nein
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