Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
26.10.16, 13:05
Aktualisiert
26.10.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Dohmen
Kreuzau, 27.09.2016
Vorlagen-Nr.: 90/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.11.2016
06.12.2016
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der
Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im
Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 29.06.2016 hat der Rat vom gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP Kenntnis genommen, die Verwaltung zu beauftragen, die
Bereitschaft von Nachbarkommunen zu erkunden, ob diese im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit ihren Standesamtsbezirk mit dem der Gemeinde Kreuzau zusammenlegen
wollen.
Der Antrag vom 08.05.2016 ist als Anlage beigefügt.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Nach dem Personenstandsgesetz hat ein Standesamt die Aufgabe, die Einwohner seines Bezirks
zu Sachverhalten aus dem Familienrecht, die den Personenstand betreffen, (Geburt,
Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Tod und damit in Verbindung stehende
familien- und namensrechtliche Tatsachen) zu beraten, ggfs. zu beurkunden und die
entsprechenden Register zu führen. Definitiv nachweisbare Fallzahlen sind dabei die in
Beurkundungen mündenden Vorgänge. Im Standesamt Kreuzau werden durchschnittlich
bearbeitet:
- 90 Anmeldungen zur Eheschließung/Lebenspartnerschaften
- 60 Eheschließungen
- 5 Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen
- 15 Anträge auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer, die
in Deutschland heiraten wollen (zunehmend durch die Flüchtlingsproblematik)
- 10 Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland
- 20 Vaterschaftsanerkennungen,
- 40 Namenänderungen und Einbenennungen
- 75 Sterbefälle
- Geburten werden im Standesamt Kreuzau bisher relativ selten beurkundet, weil die
Entbindungen regelmäßig im Krankenhaus und damit im Standesamtsbezirk Düren stattfinden.
Vorgänge, in denen nur beraten wird oder sich nach Beratung andere Zuständigkeiten ergeben,
sowie die Urkundenausstellung aus dem Standesamtsregister können nicht in Fallzahlen
dargestellt werden.
Der Aufgabenbereich des Personenstandswesens wurde zuletzt im Rahmen der überörtlichen
Prüfung der Gemeinde Kreuzau durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpanrw) im Jahre
2011 untersucht. Festgestellt wurde, dass die personelle Ausstattung der Gemeinde Kreuzau im
interkommunalen Vergleich bezogen auf die Einwohnerzahl unterdurchschnittlich ausgeprägt sei.
Im Stellenplan 2017 sind zur Erfüllung der Aufgaben des Standesamtes bei den Beamten 0,73
Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 sowie bei den Angestellten 0,5 Stellen der
Vergütungsgruppe E 12 und 0,7 Stellen der Vergütungsgruppe E 9 besetzt.
Entgegen der ursprünglich vertretenen Auffassung der Verwaltung ist eine Zusammenlegung von
Standesamtsbezirken im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) grundsätzlich möglich. Diese öffentlichrechtliche Vereinbarung bedarf nach § 24 Abs.2 i.V.m. §29 Abs. 4 Ziff. 2 GkG der Genehmigung
des Landrates als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde.
Die Gemeinde Kreuzau könnte ihre Standesamtsaufgaben sowohl einer anderen Kommune
übertragen als auch die einer Nachbarkommune übernehmen. In beiden Fällen würde ein neuer
Standesamtsbezirk geschaffen (u.U. auch mit neuem Namen), in den das abgebende Standesamt
mitsamt aller Register aufginge. In der abgebenden Kommune würde nichts zurückbleiben.
Ob man dem Bürger die daraus resultierenden weiteren Wege zumuten möchte, ist sicherlich eine
politische Entscheidung, in Zeiten der zunehmenden digitalen Vernetzung kann dieser Aspekt
jedoch in den Hintergrund treten.
Einen Standesamtsbezirk aufnehmen könnte die Gemeinde Kreuzau aus Platzgründen nicht. Zum
einen wäre ein weiterer Arbeitsplatz erforderlich, der in den derzeitigen Räumen des
Standesamtes nicht geschaffen werden könnte. Außerdem wäre der gesamte Registerbestand
des zu übernehmenden Standesamtes unterzubringen, d.h. Geburts-, Heirats- und Sterberegister
ab ca. 1800 bis 2008 (Einführung des elektronischen Registers). Dazu kommen Sammelakten zu
jedem Personenstandsfall zumindest ab 1945. Das Standesamt Kreuzau hat bereits jetzt
Probleme, das vorhandene Standesamtsarchiv in geeigneter Weise unterzubringen.
Es käme demnach nur die vollständige Übergabe des Standesamtes Kreuzau in Frage.
Diese wäre nur dann sinnvoll, wenn sich aus der Übergabe auch positive Synergieeffekte für die
Gemeinde Kreuzau erwarten ließen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist das jedoch nicht der Fall. Aufgrund der derzeitigen
Personalstruktur des Standesamtes ist nicht damit zu rechnen, dass Mitarbeiter innerhalb der
nächsten 10 Jahre ausscheiden werden. Die Personalkosten wären also weiterhin zu zahlen,
während die Kosten für die Übernahme der Standesamtsaufgaben den gemeindlichen Haushalt
noch zusätzlich belasten würden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Falle der Zusammenlegung von Standesamtsbezirken würden die Gebühreneinnahmen bei
Kostenstelle 1220301 – Standesamt -, Sachkonto 431100 –Verwaltungsgebühren- in Höhe von
9000,00 € entfallen.
Nicht entfallen würden die Personalkosten der gleichen Kostenstelle in Höhe von 116.724,00 €.
Für die Übernahme der Standesamtsaufgaben wäre der übernehmenden Kommune eine
Aufwandsentschädigung zu zahlen, deren Höhe zur Zeit noch nicht beziffert werden kann.
Diese Mehrkosten würden den Haushalt zusätzlich belasten.
In den veranschlagten Personalkosten sind auch Personalkosten für die Bearbeitung von
Rentenanträgen enthalten. Hierfür gibt es im Haushaltplan keine gesonderte Kostenstelle (in
anderen Kommunen werden diese Aufgaben z.B. beim Hauptamt oder Sozialamt
wahrgenommen). Der finanzielle Anteil liegt bei ca. 10.000,00 €.
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, entstehen keine haushaltsmäßigen
Auswirkungen.
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III. Beschlussvorschlag:
Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP auf Erkundung der
Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen
der interkommunalen Zusammenarbeit wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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