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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
26.10.16, 13:05
Aktualisiert
26.10.16, 13:05
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Dohmen Kreuzau, 27.09.2016 Vorlagen-Nr.: 90/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 22.11.2016 06.12.2016 Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 29.06.2016 hat der Rat vom gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Kenntnis genommen, die Verwaltung zu beauftragen, die Bereitschaft von Nachbarkommunen zu erkunden, ob diese im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ihren Standesamtsbezirk mit dem der Gemeinde Kreuzau zusammenlegen wollen. Der Antrag vom 08.05.2016 ist als Anlage beigefügt. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Nach dem Personenstandsgesetz hat ein Standesamt die Aufgabe, die Einwohner seines Bezirks zu Sachverhalten aus dem Familienrecht, die den Personenstand betreffen, (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Tod und damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen) zu beraten, ggfs. zu beurkunden und die entsprechenden Register zu führen. Definitiv nachweisbare Fallzahlen sind dabei die in Beurkundungen mündenden Vorgänge. Im Standesamt Kreuzau werden durchschnittlich bearbeitet: - 90 Anmeldungen zur Eheschließung/Lebenspartnerschaften - 60 Eheschließungen - 5 Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen - 15 Anträge auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer, die in Deutschland heiraten wollen (zunehmend durch die Flüchtlingsproblematik) - 10 Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland - 20 Vaterschaftsanerkennungen, - 40 Namenänderungen und Einbenennungen - 75 Sterbefälle - Geburten werden im Standesamt Kreuzau bisher relativ selten beurkundet, weil die Entbindungen regelmäßig im Krankenhaus und damit im Standesamtsbezirk Düren stattfinden. Vorgänge, in denen nur beraten wird oder sich nach Beratung andere Zuständigkeiten ergeben, sowie die Urkundenausstellung aus dem Standesamtsregister können nicht in Fallzahlen dargestellt werden. Der Aufgabenbereich des Personenstandswesens wurde zuletzt im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Kreuzau durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpanrw) im Jahre 2011 untersucht. Festgestellt wurde, dass die personelle Ausstattung der Gemeinde Kreuzau im interkommunalen Vergleich bezogen auf die Einwohnerzahl unterdurchschnittlich ausgeprägt sei. Im Stellenplan 2017 sind zur Erfüllung der Aufgaben des Standesamtes bei den Beamten 0,73 Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 sowie bei den Angestellten 0,5 Stellen der Vergütungsgruppe E 12 und 0,7 Stellen der Vergütungsgruppe E 9 besetzt. Entgegen der ursprünglich vertretenen Auffassung der Verwaltung ist eine Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) grundsätzlich möglich. Diese öffentlichrechtliche Vereinbarung bedarf nach § 24 Abs.2 i.V.m. §29 Abs. 4 Ziff. 2 GkG der Genehmigung des Landrates als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde. Die Gemeinde Kreuzau könnte ihre Standesamtsaufgaben sowohl einer anderen Kommune übertragen als auch die einer Nachbarkommune übernehmen. In beiden Fällen würde ein neuer Standesamtsbezirk geschaffen (u.U. auch mit neuem Namen), in den das abgebende Standesamt mitsamt aller Register aufginge. In der abgebenden Kommune würde nichts zurückbleiben. Ob man dem Bürger die daraus resultierenden weiteren Wege zumuten möchte, ist sicherlich eine politische Entscheidung, in Zeiten der zunehmenden digitalen Vernetzung kann dieser Aspekt jedoch in den Hintergrund treten. Einen Standesamtsbezirk aufnehmen könnte die Gemeinde Kreuzau aus Platzgründen nicht. Zum einen wäre ein weiterer Arbeitsplatz erforderlich, der in den derzeitigen Räumen des Standesamtes nicht geschaffen werden könnte. Außerdem wäre der gesamte Registerbestand des zu übernehmenden Standesamtes unterzubringen, d.h. Geburts-, Heirats- und Sterberegister ab ca. 1800 bis 2008 (Einführung des elektronischen Registers). Dazu kommen Sammelakten zu jedem Personenstandsfall zumindest ab 1945. Das Standesamt Kreuzau hat bereits jetzt Probleme, das vorhandene Standesamtsarchiv in geeigneter Weise unterzubringen. Es käme demnach nur die vollständige Übergabe des Standesamtes Kreuzau in Frage. Diese wäre nur dann sinnvoll, wenn sich aus der Übergabe auch positive Synergieeffekte für die Gemeinde Kreuzau erwarten ließen. Nach Auffassung der Verwaltung ist das jedoch nicht der Fall. Aufgrund der derzeitigen Personalstruktur des Standesamtes ist nicht damit zu rechnen, dass Mitarbeiter innerhalb der nächsten 10 Jahre ausscheiden werden. Die Personalkosten wären also weiterhin zu zahlen, während die Kosten für die Übernahme der Standesamtsaufgaben den gemeindlichen Haushalt noch zusätzlich belasten würden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Falle der Zusammenlegung von Standesamtsbezirken würden die Gebühreneinnahmen bei Kostenstelle 1220301 – Standesamt -, Sachkonto 431100 –Verwaltungsgebühren- in Höhe von 9000,00 € entfallen. Nicht entfallen würden die Personalkosten der gleichen Kostenstelle in Höhe von 116.724,00 €. Für die Übernahme der Standesamtsaufgaben wäre der übernehmenden Kommune eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, deren Höhe zur Zeit noch nicht beziffert werden kann. Diese Mehrkosten würden den Haushalt zusätzlich belasten. In den veranschlagten Personalkosten sind auch Personalkosten für die Bearbeitung von Rentenanträgen enthalten. Hierfür gibt es im Haushaltplan keine gesonderte Kostenstelle (in anderen Kommunen werden diese Aufgaben z.B. beim Hauptamt oder Sozialamt wahrgenommen). Der finanzielle Anteil liegt bei ca. 10.000,00 €. Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. -2- III. Beschlussvorschlag: Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-