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Mitteilung (Schülertransport)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
19 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
06.07.17, 11:42
Aktualisiert
06.07.17, 11:42
Mitteilung (Schülertransport)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 03.07.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 245/2017 Mitteilung Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 06.07.2017 TOP Ergebnisse Schülertransport Anlg.: IV 40 SD.Net Mitteilungstext: Bis zum Umzug der Sekundarschule und der Realschule in das Schulzentrum wurden Schüler/innen der Hauptschule, der Grundschulen und der Schirmerschule im Schülerspezialverkehr befördert. Seit dem Umzug fahren die Hauptschüler wie die der Sekundarschule und der Realschule mit Bussen des ÖPNV. Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen in den offenen Ganztagsschulen werden im Vertrag darauf hingewiesen, dass sie nachmittags selber für den Transport ihrer Kinder verantwortlich sind. An den drei Tagen, an denen die Hauptschule Ganztag hatte, war mit dem Busunternehmen stillschweigend vereinbart, dass auch die Schüler/innen in den offenen Ganztagsschulen der KGS, der GGS Nord und der Promenadenschule die Busse nachmittags mitnutzen durften. In Koslar und Welldorf war dies nicht möglich, da nachmittags von diesen Schulstandorten keine Busse fahren. Seit der Übertragung der Trägerschaft der Schirmerschule auf den Förderschulzweckverband im Kreis Düren werden Busse im Schülerspezialverkehr für Schüler/innen der städtischen Schulen nachmittags nicht mehr benötigt, für eine Übergangszeit durften die OGS-Kinder sie aber wie bisher weiter mit nutzen. Nach der vereinbarten Übergangszeit hat der Kreis den Schülertransport der Förderschulkinder im Kreis für das neue Schuljahr ausgeschrieben. Die neuen Linien fahren die o.g. städtischen Grundschulen nicht mehr an, zudem werden aufgrund der wenigen Fahrschüler der Schirmerschule kleinere Busse eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass im neuen Schuljahr die OGS-Kinder nicht mehr mit dem Bus nach Hause fahren können. Die betroffenen Schulen und Erziehungsberechtigten werden entsprechend unterrichtet.