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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Mersch Nr. 5 "Moesges End", 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) b) Satzungsbeschuss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
24.05.17, 11:42
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Mersch Nr. 5 "Moesges End", 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschuss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Mersch Nr. 5 "Moesges End", 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschuss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: PD/Wo Jülich, 25.04.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 156/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 11.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss 18.05.2017 Stadtrat 24.05.2017 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Mersch Nr. 5 "Moesges End", 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) b) Satzungsbeschuss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 3 61 PD 61 AS 60 Er 63 Es III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des B-Planes Mersch Nr. 5 „Moesges End“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet die Verschiebung der Baugrenze um 2,50 m in Richtung Sportplatz zum Zwecke einer Überdachung. b) Der B-Plan Mersch Nr. 5 „Moeges End“, 1. vereinfachte Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Mit dem B-Plan Mersch Nr. 5 „Moesges End“, aufgestellt vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 20.07.2004 und seit dem 16.06.2006 verbindlich, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Sportlerheimes, die Umgestaltung des Festplatzes und Nutzung der Containeranlage als Lager für die einzelnen Dorfvereine geschaffen. Am 07.02.2017 ging ein Antrag zur B-Planänderung zwecks einer Überdachung der Freifläche am Sportlerheim ein. Die Überdachung soll an das bestehende Gebäude angebaut werden, überschreitet allerdings die bisherigen festgesetzten Baugrenzen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 13.03.2017 bis einschl. 07.04.2017 statt. Gleichzeitig wurde die TÖB Beteiligung durchgeführt. Aus den Beteiligungen gingen keine Anre- gungen ein, so dass die 1. vereinfachte Änderung des B-Planes Mersch Nr. 5 „Moesges End“ als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.04.2017, der geänderte B-Plan und die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 156/2017 X nein nein Seite 2