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Sitzungsvorlage (Anlage 3 Begründung zu B-Plan Mersch Nr.5 1. vereinfachten Änderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
349 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.04.17, 12:00
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur SV 156/2017 Begründung zum Bebauungsplan Mersch Nr. 5 “ Moesges End “, 1. vereinfachte Änderung Planungsamt der Stadt Jülich Begründung zum Bebauungsplan Mersch Nr. 5 " Moesges End ", 1. vereinfachte Änderung Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 18.05.2006 den Bebauungsplan Mersch Nr. 5 " Moesges End " als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde am 16.06.2006 bekannt gemacht, so dass mit diesem Datum der Bebauungsplan seine Rechtsverbindlichkeit erlangt hat. Mit Schreiben vom 07.02.2017 wurde beantragt, um die Errichtung einer Überdachung im Nahbereich des Sportlerheimes zu ermöglichen, diesen Bebauungsplan zu ändern. Um dieses Ansinnen des Sportvereines zu ermöglichen, ist die südöstlich gelegene Baugrenze in einem Teilbereich um 2,50 m in Richtung Sportplatz verschoben worden.