Daten
Kommune
Jülich
Größe
349 kB
Datum
24.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.04.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur SV 156/2017
Begründung
zum
Bebauungsplan Mersch Nr. 5
“ Moesges End “,
1. vereinfachte Änderung
Planungsamt der Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Mersch Nr. 5
" Moesges End ",
1. vereinfachte Änderung
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 18.05.2006 den
Bebauungsplan Mersch Nr. 5 " Moesges End " als Satzung
beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde am 16.06.2006 bekannt
gemacht, so dass mit diesem Datum der Bebauungsplan seine
Rechtsverbindlichkeit erlangt hat.
Mit Schreiben vom 07.02.2017 wurde beantragt, um die Errichtung einer
Überdachung im Nahbereich des Sportlerheimes zu ermöglichen, diesen
Bebauungsplan zu ändern.
Um dieses Ansinnen des Sportvereines zu ermöglichen, ist die
südöstlich gelegene Baugrenze in einem Teilbereich um 2,50 m in
Richtung Sportplatz verschoben worden.