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Sitzungsvorlage (Anlage 2 Bplan Mersch Nr.51.vereinf.Änd.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
24.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.04.17, 12:00
Sitzungsvorlage (Anlage 2 Bplan Mersch Nr.51.vereinf.Änd.)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu SV 156/2017 Baugesetzbuch vom 27.08.1997 (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 Planzeichenverordnung (PlanzVO) vom 18.12.1990 Bauordnung NW (BauO NW) vom 01.06.2000 Gemeindeordnung NW (GO NW) vom 17.10.1994 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 01.10.1999 Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloß der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich am die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. X X X X Dieser Beschluß wurde am ...................... ortsüblich bekanntgemacht. Jülich, den ................................. Der Bürgermeister Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier: Parkplatz ................................................ 2,5 60 Zweckbestimmung Festplatz, Zweckbestimmung Sportplatz Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ( § 9(7) BauGB) Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) für die Trasse eines Niederspannungskabel der RWE Rhein-Ruhr AG ( § 9(1) Nr.21 BauGB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (Sportplatz / Festplatz) ( § 1(4) BauNVO) 17 ................................................ 11 20 Jülich, den ................................. Der Bürgermeister 3 X X X X X Nach Beschluss des Planungs-, Umweltund Bauausschuss vom .............................. hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom ........................ bis .................... einschließlich stattgefunden. Nach Beschluss des Planungs-, Umweltund Bauausschuss vom ...................... und öffentlicher Bekanntmachung vom ..................... hat der Plan mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB von ....................... bis ......................... einschliesslich öffentlich ausgelegen. Jülich, den ................................. Der Bürgermeister ................................................ Dieser Plan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 28 GO NW am ........................ vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen. Bebauungsplan Jülich-Mersch ch-Mersch Nr. 5 "Moesges esges End End" Jülich, den ................................. Der Bürgermeister Stadt Jülich Der Bürgermeister Planungsamt ................................................ Mit Bekanntmachung vom .......................... ist dieser Bebauungsplan rechtsverbindlich. Jülich, den ................................. Der Bürgermeister ................................................ Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.:02425/9039-0, Fax:02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Gemarkung Mersch Flur 7 Stand: 14.02.2017