Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
30.06.17, 12:02
Aktualisiert
30.06.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Len
Jülich, 29.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 239/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Integrationsrat
Termin
12.07.2017
TOP
Ergebnisse
Altengerechte Quartiersentwicklung Jülich-Nordviertel
hier: Integration von Zugewanderten in das Wohnquartier
Anlg.:
IV
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Am 01.01.2016 wurde die Stadt Jülich mit dem Projekt „Altengerechte Quartiersentwicklung Jülich
Nordviertel“ aufgenommen in das Förderprogramm des Landes NRW „Altengerechte Quartiere.NRW“. (siehe Vorlagen-Nr.: 23/2016).
Auf dem Weg zu einem altengerechten Quartier ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Bereichen notwendig. Der Masterplan „Altengerechte Quartiere.NRW“ umfasst die
folgenden Handlungsfelder:
• Handlungsfeld ‚Sich versorgen‘
• Handlungsfeld ‚Wohnen‘
• Handlungsfeld ‚Gemeinschaft erleben‘
• Handlungsfeld ‚Sich einbringen‘
und als Querschnittsthema das
• Handlungsfeld ‚Gesundheitsförderung‘.
Die konkrete Ausgestaltung der Handlungsfelder liegt in der Kommune, bei den im Quartier lebenden Menschen und ihren Interessenvertretungen. Im städtischen Projekt „Altengerechte Quartiersentwicklung Jülich Nordviertel“ werden alle Handlungsfelder bearbeitet. Insbesondere die Gesundheitsförderung der Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren stellt einen Schwerpunkt der Quartiersentwicklung dar. Hierzu werden diverse niedrigschwellige Angebote entwickelt gemeinsam mit den
älteren Menschen und interessierten Akteuren im Quartier Nordviertel. Diese Angebote wie z.B.
Bewegungsförderung, gesunde ausgewogene Ernährung im Rahmen des Seniorenmittagstischs also
auch Informationsveranstaltungen zu gesundheitsbezogenen Themen im Alter werden von der Zielgruppe im Nordviertel aber auch von Bürgerinnen und Bürgern des Kernstadtgebietes sehr gut angenommen.
Im Austausch mit den Quartiersentwicklerinnen und – entwicklern weiterer in NRW geförderter
Quartiersprojekte stellt sich immer wieder heraus, dass sich die Einbeziehung und Erreichbarkeit
älterer Migrantinnen und Migranten in das Projekt schwierig gestaltet. Mögliche Gründe hierfür
können u.a. die mitunter nicht erfolgte sprachliche Integration der älteren Generation Zugewanderter
sein als auch ein starker sozialer Verbleib in der eigenen Migranten-Community. Auch im Quartier
Nordviertel sind die Zugewanderten unter den Teilnehmer*innen an den Angeboten des Stadtteilzentrums unterrepräsentiert seit Projektstart in 2016. Das Nordviertel ist von je her ein Wohnquartier mit hohem internationalen Bevölkerungsanteil. Hier lebt die größte Einwohnerzahl an Migrantinnen und Migranten in Jülich. Der Anteil der älteren (60+) Bewohner*innen des Nordviertels mit
Migrationsbiographie ist zwar aktuell noch nicht hoch an der Gesamtgruppe der Senior*innen, jedoch wird sich das perspektivisch in der Zukunft deutlich verändern, da der Anteil der heute 40 bis
55 Jährigen unter den Migrant*innen im Nordviertel deutlich höher ist. Im Sinne der Entwicklung
einer lebendigen Nachbarschaft der Generationen werden von der altengerechten Quartiersentwicklung alle Bevölkerungsgruppen im Wohnquartier in den Blick genommen, wenn gleich der Fokus
des geförderten Projektes verstärkt auf der Gruppe der Senior*innen liegt.
Um die Integration der Zugewanderten in ihre Nachbarschaft im Wohnquartier zu fördern und ihre
Teilnahme an den Angeboten des Stadtteilzentrums zu aktivieren, sollen ab 2017 in der altengerechten Quartiersentwicklung im Nordviertel gezielt Maßnahmen ergriffen werden. Über erste Schritte
berichtet die Verwaltung in der Sitzung.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 239/2017
x
nein
nein
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