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Sitzungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
11.09.17, 17:16
Aktualisiert
11.09.17, 17:16
Sitzungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008) Sitzungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 28.08.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 277/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2017 Stadtrat 28.09.2017 TOP Ergebnisse 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008 Anlg.:-120 66 60 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“ Begründung: Die Gebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen belaufen sich seit dem Jahr 2008 auf 24,61 €/cbm abgefahrenen Grubeninhaltes. Eine Überprüfung des Gebührensatzes erfolgte zuletzt in 2014 mit dem Ergebnis, dass eine Änderung damals nicht erforderlich war. In 2017 war nun jedoch die Abfuhrleistung neu auszuschreiben. Danach sind anstelle von bisher 14,40 €/cbm nun 21,92 € je cbm zu zahlen (Beträge jeweils einschließlich der Mehrwertsteuer). Der Grubeninhalt wird vom Abfuhrunternehmer zur Kläranlage Jülich gefahren, wo der Wasserverband Eifel-Rur für die Beseitigung des Klärschlammes eine Gebühr in Höhe von 7,30 €/cbm erhebt. Die Verwaltungskosten im Baudezernat für Rechnungsabwicklung, Bescheiderteilung etc. belaufen sich nach den aktuellen Arbeistszeiten und Arbeitsplatzkosten auf 3,44 €/cbm. Insgesamt errechnet sich demnach eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 32,66 €/cbm. Die Gebührensatzung ist daher entsprechend zu ändern. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 277/2017 X nein nein Seite 2