Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
11.09.17, 17:16
Aktualisiert
11.09.17, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 28.08.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 277/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.09.2017
Stadtrat
28.09.2017
TOP
Ergebnisse
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008
Anlg.:-120
66
60
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008:
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“
Begründung:
Die Gebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen belaufen sich seit
dem Jahr 2008 auf 24,61 €/cbm abgefahrenen Grubeninhaltes. Eine Überprüfung des Gebührensatzes erfolgte zuletzt in 2014 mit dem Ergebnis, dass eine Änderung damals nicht erforderlich war.
In 2017 war nun jedoch die Abfuhrleistung neu auszuschreiben. Danach sind anstelle von bisher
14,40 €/cbm nun 21,92 € je cbm zu zahlen (Beträge jeweils einschließlich der Mehrwertsteuer).
Der Grubeninhalt wird vom Abfuhrunternehmer zur Kläranlage Jülich gefahren, wo der Wasserverband Eifel-Rur für die Beseitigung des Klärschlammes eine Gebühr in Höhe von 7,30 €/cbm erhebt.
Die Verwaltungskosten im Baudezernat für Rechnungsabwicklung, Bescheiderteilung etc. belaufen sich nach den aktuellen Arbeistszeiten und Arbeitsplatzkosten auf 3,44 €/cbm.
Insgesamt errechnet sich demnach eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 32,66 €/cbm. Die
Gebührensatzung ist daher entsprechend zu ändern.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 277/2017
X
nein
nein
Seite 2