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Sitzungsvorlage (Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
11.09.17, 17:16
Aktualisiert
11.09.17, 17:16
Sitzungsvorlage (Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der jeweils geltenden Fassung, der § 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung, und der §§ 10 und 11 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 29.03.1989, zuletzt geändert am 17.06.1997, hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am die folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Jülich vom 01.10.2008 beschlossen: Artikel I § 1 erhält folgende Fassung: §1 Die Benutzungsgebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen betragen 32,66 €/cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.