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Sitzungsvorlage (Bericht über die Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen im Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
15.09.17, 10:06
Aktualisiert
15.09.17, 10:06
Sitzungsvorlage (Bericht über die Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen im Haushaltsjahr 2017) Sitzungsvorlage (Bericht über die Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen im Haushaltsjahr 2017) Sitzungsvorlage (Bericht über die Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen im Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 15.09.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 293/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2017 TOP Ergebnisse Bericht über die Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen im Haushaltsjahr 2017 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.“ Begründung: In seiner Sitzung am 29.06.2017 hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2017 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis 2023 beschlossen. Der Haushalt weist für 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von 7,3 Millionen € aus. Mit der Fortschreibung des HSK konnte weiterhin zum Jahr 2023 ein ausgeglichener Haushalt ausgewiesen werden. Mit Schreiben vom 03.07.2017 wurden Haushalt und HSK der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Der geprüfte Jahresabschluss 2014, dessen Vorliegen Voraussetzung für eine Genehmigung des Haushalts bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes ist, liegt der Aufsichtsbehörde schon seit Ende Mai vor. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens hat der Kreis einige wenige zusätzliche Erläuterungen erbeten, die auch umgehend vorgelegt wurden. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 07.09.2016 ist die Prüfung „in den letzten Zügen“. Mit Stand vom 15.09.2016 zeigen die großen Ertrags- und Aufwandspositionen die folgende Entwicklung: Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist der Einnahmeansatz von 16,599 Millionen € zum o.g. Stichtag um rund 4,0 Millionen € überschritten. Ursache für die Ansatzüberschreitung sind einige größere Nachzahlungen für vergangene Jahre. Durch die höheren Erträge ergeben sich höhere Aufwendungen bei den Gewerbesteuer-umlagen in Höhe von rund 500.000 €, so dass sich die Verbesserung für den Haushalt nach derzeitigem Stand auf letztlich 3,5 Millionen beläuft. Bei den Grundsteuern A und B zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Einnahmen nur geringfügig von den Haushaltsansätzen abweichen, gleiches gilt für die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer. Bei der Vergnügungssteuer lässt eine Hochrechnung der ersten beiden Quartalsergebnisse Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 € gegenüber dem Ansatz erwarten. Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bewegen sich sich auf der Grundlage der Einnahmen aus den ersten beiden Quartalen und der für 2017 angenommenen aktuellen Gesamtverteilungsmassen im Rahmen der Haushaltsansätze. Bei den Gebührenhaushalten bewegen sich in den Bereichen Abfall- und Abwasser-beseitigung sowie Straßenreinigung die erwarteten Einnahmen im Rahmen der Ansätze. Gleiches gilt für die Gebühren aus den Parkscheinautomaten und die Verwarn- und Bußgelder. Beim Bestattungswesen werden die Einnahmeansätze aufgrund der erst spät in Kraft getretenen Änderungssatzung voraussichtlich um rund 50.000 € unterschritten werden. Höhere Einnahmen zeichnen sich ab bei den Gebühren des Bauordnungsamtes, wo der veranschlagte Wert von 350.000 € derzeit schon erreicht ist. Die weiteren Einnahmen bis zum Jahresende sind damit zugleich Mehreinnahmen. Bei den Konzessionsabgaben errechnen sich aufgrund einer Nachzahlung aus den Vorjahren Mehreinnahmen in Höhe von rund 35.000 €. Die Landeszuweisungen nach dem FlüAG fallen nach der Umstellung auf eine Spitzabrechnung deutlich geringer aus als veranschlagt. Grund hierfür ist aber insbesondere eine geringere Zahl an zu betreuenden Flüchtlingen, so dass auch die Aufwendungen entsprechend geringer ausfallen werden als veranschlagt. Wie sich der Bereich letztlich bis zum Jahresende entwickeln wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Einnahmen aus den Kreiszuweisungen für die Kindergärten liegen um rund 95.000 € über den veranschlagten Ansätzen. Die vom Kreis angekündigte und mit 797.000 € veranschlagte Rückzahlung aus dem Rückstellungsauflösung des LVR ist in o.g. Höhe auch eingegangen. Bei den Aufwendungen ergibt sich folgendes Bild: Die Aufwendungen für das eigene Personal (ehemaliger Sammelnachweis I) sind mit 20,089 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitiger Einschätzung -basierend auf einer Hochrechnung der Aufwendungen bis Ende August- werden sich die tatsächlichen Aufwendungen auch in diesem Rahmen bewegen. Größere Mehraufwendungen oder Einsparung zeichnen sich derzeit nicht ab. Die Zinsen für die Investitions- und Kassenkredite sind im Haushalt 2017 mit insgesamt rund 2,2 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitigem Stand zeichnen sich hier aufgrund des weiterhin anhaltend niedrigen Zinsniveaus Einsparungen in Höhe von rund 100.000 € ab. Die zu zahlenden Kreisumlagen waren bei Beschluss des Haushaltes bekannt. Abweichungen zum Haushaltsansatz ergeben sich daher nicht. Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Sachkonten 5215xxx-5216xxx) sind im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von rund 1,7 Millionen € veranschlagt. Insbesondere wegen der späten Genehmigung der Haushaltssatzung ist damit zu rechnen, dass diese Mittel nicht in voller Höhe abfließen werden, da neu veranschlagte Maßnahmen erst mit Vorliegen der Haushaltsgenehmigung begonnen werden dürfen. Hierdurch in 2017 eingesparte Beträge sind allerdings entweder Sitzungsvorlage 293/2017 Seite 2 nach 2018 zu übertragen oder müssen in 2018 neu veranschlagt werden, stellen also keine tatsächliche Verbesserung dar. Insgesamt ist insbesondere aufgrund der hohen Gewerbesteuermehreinnahmen damit zu rechnen, dass der Fehlbetrag 2017 geringer ausfallen dürfte als im Haushalt veranschlagt. Dabei ist allerdings noch zu bedenken, dass Jahresabschlussbuchungen (insbesondere die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen) das Ergebnis verschlechtern können. Eine Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 liegt aufgrund der Landtagswahlen und der daraus folgenden Neuzusammensetzung von Landtag und Landesregierung noch nicht vor. Es ist aber zu befürchten, dass insbesondere die hohen Gewerbesteuereinnahmen in der Referenzperiode (01.07.2016 - 30.06.2017) für die Stadt Jülich zu Wenigereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen führen werden. Derzeit laufen erste Arbeiten zur Aufstellung des Haushaltes 2018. Es ist beabsichtigt, den Haushaltsentwurf 2018 in der Dezembersitzung des Rates einzubringen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 293/2017 Seite 3