Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
20.06.17, 10:50
Aktualisiert
20.06.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 22.05.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 184/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
22.06.2017
Stadtrat
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH
hier: Jahresabschluss 2016
Anlg.: -1I-B
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich bestätigt die vom Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH unter Gremienvorbehalt gegebene Zustimmung zu
folgender Beschlussfassung:
1) a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 2.124.578,24 € und einem
Jahresüberschuss in Höhe von 305.151,53 € wird festgestellt.
b) Die Gesellschfterversammlung beschließt die Thesaurierung des Jahresüberschusses in Höhe
von 305.151,53 € und dessen Einstellung in einen Gewinnvortrag.
2) a) Der Geschäftsführung wird für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
b) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
3)
Der Bestellung des Büros Dr, Neumann, Schmeer + Partner zum Abschlussprüfer für das
Jahr 2017 wird zugestimmt.
Der Vorbehalt wird durch diese Beschlussfassung aufgehoben.
Begründung:
Am 17.05.2015 fand die letzte Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Indeland
mbH statt. Auf der Tagesordnung stand u.a. die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
2016 der Gesellschaft sowie die Bestellung des Jahresabschlussprüfers 2017.
Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die
Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Möglichkeit zur Beschlussfassung zu geben.
Da die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung erst kurzfristig eingingen, konnte eine Beteiligung der politischen Gremien im Vorfeld nicht mehr sattfinden.
Der Vertreter der Stadt Jülich hat seine Zustimmung zur Beschlussfassung unter Gremienvorbehalt
gestellt, welcher nunmehr durch die Beschlussfassung im Rat zu bestätigen und aufzuheben bleibt.
Der Jahresabschluss 2016 der Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 305.151,53 €
aus, welcher aufgrund der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft auf neue Rechnung vorgetragen und
einer zeitnahen Mittelverwendung zugeführt werden soll.
Der Jahresüberschuss resultiert im Wesentlichen aus Finanzmittelzuflüssen zum Jahresende, welche
bis zum Bilanzstichtag noch nicht für die einzelnen Projekte und Maßnahmen verwendet werden
konnten.
Auf der Aktivseite der Bilanz macht sich eben dieser Mittelzufluss zum Jahresende bei der Position
Liquide Mittel bemerkbar, welche mit 1.116.267,23 € gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert
sind.
Auf der Passivseite konnten die Verbindlichkeiten u.a. durch Tilgungsleistungen zum Bilanzstichtag
erheblich gesenkt werden. Sie sanken in Summe um rund 305 T€ von 509.379,21 € auf 204.874,72
€.
Gegenüber dem Vorjahr sanken die sonstigen betrieblichen Erträge um rund 189 T€. Dies liegt
hauptsächlich daran, dass im Vorjahr eine Landeszuweizung in Höhe von rd. 177 vereinnahmt werden konnte, was in 2016 nicht der Fall war.
Die Steigerung bei den Personalkosten in Höhe von rd. 27 T€ konnte durch geringere sonstige betrieblichen Aufwendungen kompensiert werden.
Als Anlage ist der vollumfängliche Prüfungsbericht, welcher auch die Umsetzung der Vorgaben des
Transparenzgesetzes und die geforderten Angaben nach § 108 GO NW enthält beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 184/2017
X
nein
nein
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