Daten
Kommune
Jülich
Größe
433 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
18.09.17, 16:29
Aktualisiert
18.09.17, 16:29
Stichworte
Inhalt der Datei
16. September 2017
An den Rat der
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeinderat zu
wenden. Von diesem Recht möchte ich/möchten wir Gebrauch machen.
Mit der Erhöhung der Grundsteuer B auf 630 Prozent in der Stadt Jülich bin ich/sind wir nicht
einverstanden. Die Ratsmitglieder sollten starker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden
Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern,
Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel
über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren - in
den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die
Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist. Stattdessen sollten die
politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der
Ausgabenseite
ansetzen.
Tipps
zu
Sparpotenzialen
für
Kommunalpolitiker
gibt
der
„Kommunalkompass" des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW e. V., der an alle Mandatsträger
versandt wurde und der unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.
Ich bitte/wir bitten, die Steuererhöhung zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen