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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:06
Aktualisiert
17.06.16, 13:06
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW)

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Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Steg Kreuzau, 17.06.2016 Vorlagen-Nr.: 50/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 29.06.2016 Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Am 16.06.2016 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW gefasst. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Sach- und Rechtslage zur Dringlichkeitsentscheidung. Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung ist nunmehr gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vom Rat zu bestätigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 16.06.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: Herr Josef Gilles wird gem. § 113 GO NRW als stellvertretendes Mitglied in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren entsandt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlage ________ ________ ________ ________