Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
17.06.16, 13:06
Aktualisiert
17.06.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Steg
Kreuzau, 17.06.2016
Vorlagen-Nr.: 50/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
29.06.2016
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Zweckverbandsversammlung des
Förderschulzweckverbandes Kreis Düren;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Am 16.06.2016 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO
NRW gefasst. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Sach- und Rechtslage zur
Dringlichkeitsentscheidung. Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung ist nunmehr gem. § 60 Abs.
1 Satz 3 GO NRW vom Rat zu bestätigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
16.06.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
Herr Josef Gilles wird gem. § 113 GO NRW als stellvertretendes Mitglied in die
Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren entsandt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlage
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