Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
15.08.16, 18:15
Aktualisiert
15.08.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: 
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: 
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 15.08.2016 Vorlagen-Nr.: 1/2015 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.08.2016 20.09.2016 05.10.2016 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 18.08.2015 die Aufstellung des Verfahrens zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau beschlossen. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand in Form einer Informationsveranstaltung statt, die am 21.10.2015 im Rathaus Kreuzau durchgeführt wurde. Die Planunterlagen lagen zur Information im Rathaus aus und waren zudem auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau abrufbar. Aus der Öffentlichkeit ist zum Verfahren keine Stellungnahme eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben der Gemeinde vom 22.09.2015 an der Planung beteiligt und um Stellungnahme bis 30.10.2015 gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag zur städtebaulichen Abwägung sind aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Dabei möchte ich insbesondere auf die Ausführungen des Landesbetriebs Straßen hinweisen, die eine verkehrsgutachterliche Untersuchung der Auswirkungen auf den Knotenpunkt Zufahrt Gartenmarkt/L 327 gefordert hat. Das Gutachten hat nachgewiesen, dass es zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf diesen Knotenpunkt kommt und die vorhandene Situation einen flüssigen und sicheren Fluss des Verkehrs gewährleistet. Das Verkehrsgutachten liegt der Sitzungsvorlage 2/2015 1. Ergänzung (Vorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplans F 13) als Anlage 5 bei. Die Planzeichnung und die Begründung zur 34. FNP-Änderungen liegen als Anlage 2 und 3 vor. Die Änderungen im Vergleich zur VL 1/2015 sind dabei farblich markiert. Sofern Sie den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung folgen wird als nächster Verfahrensschritt die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Die Planungskosten werden vom Betreiber des Gartenmarktes übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-