Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.08.16, 13:06
Aktualisiert
10.08.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Auswertung
Anlage zu MV 60/2016
Thum (L250) Thumstr. (zwischen Einmündung Steinstraße und dem Kindergarten)
Geräteaufstellung:
Freitag, 13.05.2016 - Mittwoch, 25.05.2016
Auswertungszeitraum:
I ) Freitag, 13.05.2016 - Mittwoch, 25.05.2016 (12 Tage)
II ) 13.05,17.5,18.5,19.5,20.5,23.5,24.5,25.5 (8 Wochenarbeitstage)
Auswertung:
Anzahl Fahrzeuge gesamt:
I ) 20.633 Fz
II) 13.264 Fz
- pro Tag 0.00 - 23.59 Uhr Ø
ca.
- Fahrzeuge 6.00 - 22.00 Uhr = 16 Std.
I)
1.719 Fz
II)
1.658 Fz
I ) 19.444 Fz (Richtg. Thuir 9.508 Fz/ Richtg. Drove 9.936 Fz)
II) 12.580 Fz (Richtg. Thuir 6.147 Fz/ Richtg. Drove 6433 Fz)
= pro Tag
ca.
- Anteil „Schwerlastverkehr“ Lkw-Zug > 10 m
(6.00 - 22.00 Uhr)
= pro Tag
ca.
I)
1.620 Fz
II)
1.573 Fz
I)
339 Fz (von 19.444 Fz)
II)
304 Fz (von 12.580 Fz)
I)
28 Fz
II)
38 Fz
Geschwindigkeitsverhalten 6.00 - 22.00 Uhr (12 Tage):
V 85
Vd
V max
54 km/h
45 km/h
87 km/h
Überwiegender
V-Anteil
46 - 56 km/h
V 90
56 km/h
V 95
59 km/h
Erläuterungen zu den Messergebnissen
Vd:
V85:
Durchschnittsgeschwindigkeit (km/h).
Hierbei handelt es sich um einen von dem Verkehrsstatistikgerät automatisch errechneten Wert innerhalb des gefilterten Zeitraumes, der allerdings zur Beurteilung des Geschwindigkeitsverhaltens kein geeigneter Maßstab ist.
Nachrichtlich ist dieser Wert gleichwohl aufgeführt.
85 % der Fahrzeuge fahren langsamer oder max. die aufgeführte Geschwindigkeit (km/h).
In der Verkehrstechnik wird von Fachbehörden dieser Wert als Maßstab für das Geschwindigkeitsverhalten gewählt und zugrunde gelegt.
Der Wert bedeutet jedoch nicht, dass die verbleibenden 15 % als potentielle Raser zu qualifizieren sind. Das Gerät listet auch die weiteren Prozente auf, die ausgelesen und dargestellt
werden können. Ich habe Ihnen diese Prozentwerte mit V90 bzw. V95 nachrichtlich aufgeführt.
Vmax:
Hierbei handelt es sich um die jeweils höchste Geschwindigkeit, die jeweils von einem Verkehrsteilnehmer gefahren wurde und bei Betrachtung der Gesamtfahrzeugbelastung natürlich
kein Maßstab sein kann, irgendwelche verkehrsrechtlichen zusätzlichen Maßnahmen durchzuführen. Derartige Verkehrsteilnehmer gibt es leider auf allen Straßen.