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Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2017 für die externe Begleitung im Konzessionsvergabeverfahren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
15.09.17, 10:06
Aktualisiert
15.09.17, 10:06
Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2017 für die externe Begleitung im Konzessionsvergabeverfahren) Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2017 für die externe Begleitung im Konzessionsvergabeverfahren)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 14.09.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 291/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2017 Stadtrat 28.09.2017 TOP Ergebnisse außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2017 für die externe Begleitung im Konzessionsvergabeverfahren Anlg.: 20/22 I/Bet SD.Net Beschlussentwurf: Für die externe Begleitung im Konzessionsvergabeverfahren werden im Haushalt 2017 beim Sachkonto 54 541 001 01 5291085 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 90.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Begründung: Zum 31.03.2022 laufen die Konzessionsverträge Strom, Gas und Wasser aus. Aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen und das technisch-wirtschaftliche Know-How in der Beantwortung energie- und wasserwirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und juristischer Fragestellungen wird allgemein dazu geraten, das Konzessionsvergabeverfahren durch Fachberater begleiten zu lassen. Diese sollen insbesondere sicherstellen, dass das Vergabeverfahren den Anfang des Jahres noch einmal verschärften rechtlichen Anforderungen auf ein diskriminierungsfrei durchzuführendes Vergabeverfahren erfüllt, da in der jüngeren Vergangenheit zu bemerken ist, dass Vergabeverfahren von Konzessionen vermehrt gerügt und gerichtlich angegriffen werden. Dies wäre in der Regel nicht nur mit einem erheblichen Zeitverlust, sondern auch mit finanziellen Einbußen für die Stadt verbunden. Der Umfang eines zu bewertenden Angebotes, dessen Kern insbesondere im Strom und Gas die Netzbewirtschaftungskonzepte sind, die auf die vom Konzessionsgeber zu erstellenden Kriterienkataloge eingehen, wird pro Medium mit zwischen 100 - 200 Seiten beziffert, kann aber auch bis zu 800 Seiten betragen. Die Auswertung dieser umfangreichen Angebote ist der Hauptkostenbestandteil des Beraterhonorars, insbesondere wenn mehrere Bewerbungen vorliegen, wovon bei der vorherrschenden Netzbetreibersituation im Umfeld von Jülich auszugehen ist. Es soll zuerst mit der Neuvergabe der Wasserkonzession begonnen werden, um an diesem Prozess, welcher rechtlich nicht so eng normiert ist, zu lernen. Für die Auftragsvergabe an einen Berater werden nach ersten Kostenermittlungen Mittel in Höhe von ca. 90.000 € benötigt. Da die Auftragsvergabe noch in diesem Jahr erfolgen soll, sind die Mittel im Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen. Der tatsächliche Mittelabfluss wird zu einem Großteil erst in den Jahren 2018 - 2021 erfolgen. Die in 2017 nicht abgeflossenen Mittel werden dann im Wege der Ermächtigungsübertragung in die Folgejahre übertragen. Mittel sind im Haushalt nicht veranschlagt und müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, wo der Einnahmeansatz nach dem derzeitigen Stand deutlich übertroffen werden wird. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 291/2017 X nein nein Seite 2