Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
15.09.17, 10:06
Aktualisiert
15.09.17, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 14.09.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 291/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.09.2017
Stadtrat
28.09.2017
TOP
Ergebnisse
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2017 für die externe Begleitung im
Konzessionsvergabeverfahren
Anlg.:
20/22
I/Bet
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die externe Begleitung im Konzessionsvergabeverfahren werden im Haushalt 2017 beim Sachkonto 54 541 001 01 5291085 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 90.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Begründung:
Zum 31.03.2022 laufen die Konzessionsverträge Strom, Gas und Wasser aus.
Aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen und
das technisch-wirtschaftliche Know-How in der Beantwortung energie- und wasserwirtschaftlicher,
betriebswirtschaftlicher und juristischer Fragestellungen wird allgemein dazu geraten, das Konzessionsvergabeverfahren durch Fachberater begleiten zu lassen. Diese sollen insbesondere sicherstellen, dass das Vergabeverfahren den Anfang des Jahres noch einmal verschärften rechtlichen Anforderungen auf ein diskriminierungsfrei durchzuführendes Vergabeverfahren erfüllt, da in der jüngeren Vergangenheit zu bemerken ist, dass Vergabeverfahren von Konzessionen vermehrt gerügt und
gerichtlich angegriffen werden. Dies wäre in der Regel nicht nur mit einem erheblichen Zeitverlust,
sondern auch mit finanziellen Einbußen für die Stadt verbunden.
Der Umfang eines zu bewertenden Angebotes, dessen Kern insbesondere im Strom und Gas die
Netzbewirtschaftungskonzepte sind, die auf die vom Konzessionsgeber zu erstellenden Kriterienkataloge eingehen, wird pro Medium mit zwischen 100 - 200 Seiten beziffert, kann aber auch bis zu
800 Seiten betragen. Die Auswertung dieser umfangreichen Angebote ist der Hauptkostenbestandteil des Beraterhonorars, insbesondere wenn mehrere Bewerbungen vorliegen, wovon bei der vorherrschenden Netzbetreibersituation im Umfeld von Jülich auszugehen ist.
Es soll zuerst mit der Neuvergabe der Wasserkonzession begonnen werden, um an diesem Prozess,
welcher rechtlich nicht so eng normiert ist, zu lernen.
Für die Auftragsvergabe an einen Berater werden nach ersten Kostenermittlungen Mittel in Höhe
von ca. 90.000 € benötigt. Da die Auftragsvergabe noch in diesem Jahr erfolgen soll, sind die Mittel
im Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen. Der tatsächliche Mittelabfluss wird zu einem Großteil erst in
den Jahren 2018 - 2021 erfolgen. Die in 2017 nicht abgeflossenen Mittel werden dann im Wege der
Ermächtigungsübertragung in die Folgejahre übertragen.
Mittel sind im Haushalt nicht veranschlagt und müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, wo der
Einnahmeansatz nach dem derzeitigen Stand deutlich übertroffen werden wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 291/2017
X
nein
nein
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