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Sitzungsvorlage (Neuer Haltepunkt der Rurtalbahn „An den Aspen“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
180 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Sitzungsvorlage (Neuer Haltepunkt der Rurtalbahn „An den Aspen“) Sitzungsvorlage (Neuer Haltepunkt der Rurtalbahn „An den Aspen“)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: 60 Lem Jülich, 30.08.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 280/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 14.09.2017 TOP Ergebnisse Neuer Haltepunkt der Rurtalbahn „An den Aspen“ Anlg.:3 60 Kel 60 Er III i.A..Hel SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 23.03.17 präsentierte Herr Göddecke das Projekt, dass aufgrund der Durchoptimierung der gesamten Strecke und der damit verbunden Fahrzeiteinsparung nunmehr doch realisiert werden kann (s. Vorlage-Nr. 89/2017). Wie seinerzeit ausgeführt wäre jedoch, aufgrund der mittlerweile vergangenen Zeit, ein neuer Vertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren mbH, der Rurtalbahn GmbH und der Stadt Jülich abzuschließen. In diesem Vertrag soll im Wesentlichen die Kostenbeteiligung der Stadt Jülich, die den durch die 90 %ige Förderung verbleibenden Eigenanteil tragen muss, geregelt werden. Mit Schreiben vom 28.08.2017 (s. Anl. 1) legt die Rurtalbahn nunmehr einen neuen Vertragsentwurf einschl. einer Zeitstaffel (s. Anl. 2) sowie einer neuen Kostenberechnung (s. Anl. 3) vor. Während Vertragstext und Zeitstaffel (Fertigstellung 30.06.2018) keine wesentlichen Änderungen aufweisen, hat sich bei der Kostenberechnung und der sich hieraus ergebenden Berechnung des von der Stadt Jülich zu übernehmenden Eigenanteils eine erhebliche Erhöhung ergeben. Maßgebliche Änderung, sieht man von einer allgemeinen Kostensteigerung einmal ab, ist die Zuwendungsfähigkeit der Planungskosten, die nur noch mit 3 % nach der NVR-Förderrichtlinie anerkannt werden. Noch in der Sitzung am 23.03.17 war von einem Kostenanteil für die Stadt in Höhe von rd. 45.000,€ ausgegangen worden (s.a. Haushalt 2017 10.000,- €, 2018 35.000,- €). Nach der nun vorliegenden Kostenberechnung ergibt sich ein Kostenanteil für die Stadt in Höhe von rd. 85.000,- € (brutto), vorbehaltlich der Ergebnisse der späteren Ausschreibung der Baumaßnahme durch die Rurtalbahn. Insofern wären entsprechend höhere Haushaltsansätze für den Haushalt 2018 und 2019 vorzusehen. Der abzuschließende Vertrag wird in der nächsten Staffel (PUB 30.11.17; HFA 07.12.17) eingebracht werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 280/2017 Seite 2